Änderung der Beeidigungs- und Ermächtigungsvoraussetzungen in NRW
Thread poster: Marian Pyritz
Marian Pyritz
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Jun 22, 2007

Hiermit leite ich die folgende Info der Kollegin Lorraine Riach zu der geplanten gesetzlichen Änderung an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter:

"Gesetzliche Änderung der Beeidigungs-und Ermächtigungsvoraussetzungen

Dieses Thema ist Gegenstand eines überregionalen Treffens in Düsseldorf am 27.6.2007. Ein Vertreter der BDÜ-NRW (Wolfram Baur), eine Vertreterin der Aticom (Dragoslava Gradinevic) und ein verbandsunabhängiger Sprecher (Joachim Manzin) haben ih
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Hiermit leite ich die folgende Info der Kollegin Lorraine Riach zu der geplanten gesetzlichen Änderung an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter:

"Gesetzliche Änderung der Beeidigungs-und Ermächtigungsvoraussetzungen

Dieses Thema ist Gegenstand eines überregionalen Treffens in Düsseldorf am 27.6.2007. Ein Vertreter der BDÜ-NRW (Wolfram Baur), eine Vertreterin der Aticom (Dragoslava Gradinevic) und ein verbandsunabhängiger Sprecher (Joachim Manzin) haben ihre Teilnahme fest zugesagt. Wir hätten damit die Gelegenheit, an der Basis über die geplanten Änderungen zu diskutieren.

Termin ist Mittwoch, 27.6.2007 ab 19 Uhr. Treffpunkt ist unser Stammtischlokal Mythos.
LAMMHAUS, HÜTTENSTR. 110, 40215 DÜSSELDORF
Tel. (0211) 371310
Fax (0211) 371310
Mail [email protected]
http://www.mythos-lammhaus.de

Die BDÜ NRW und die Aticom sollen noch in diesem Monat zu einem Vorgespräch im Justizministerium eingeladen werden.

Die Info von Annette Scheulen nochmals zur Sache:
"Ich hatte speziell nach dem "Bestandsschutz" gefragt, der ja für alle in NRW bereits Ermächtigten/Beeidigten von Interesse sein dürfte. Da noch nichts feststeht, konnte er mir natürlich erst einmal nur vorläufige Auskünfte geben:

Es ist davon auszugehen, dass die bereits erteilten Ermächtigungen und Beeidigungen nach einer Übergangsfrist auslaufen werden. Das heißt, sie müssen dann neu beantragt werden, und zwar nach den neuen Bedingungen. Diese werden voraussichtlich denen in dem gestern von mir zitierten Merkblatt entsprechen:
http://www.justiz-nrw.de/BS/formulare/weitere_merkblaetter/merkblatt_dolmetscher.pdf?PHPSESSID=f5c9 725fb52b895e3e31c687ba94092c.
Da die Anforderungen in diesem Merkblatt erst seit einigen Jahren gelten, werden auf diese Weise sehr viele der bisher Ermächtigten/Beeidigten herausfallen, und das soll auch erreicht werden. Wie mir vor einer Weile beim OLG Köln gesagt wurde, wollen sie nur die Besten. Außerdem wird ja bekanntlich die "Bedarfsprüfung" angewandt, d. h., auch Anträge von Bewerbern, die alle Anforderungen erfüllen, können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Das Gerichtsurteil, das den Anstoß zu diesem neuen Gesetz gegeben hat, findet sich übrigens hier:
http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=8779 "

Ende des Zitats
Grüße
Lorraine"

Dies betrifft erst einmal nur Nordrhein-Westfalen.

Gruß
Marian


[Bearbeitet am 2007-06-23 06:07]
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Annette Scheulen
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Auch Rheinland-Pfalz Jun 22, 2007

Rheinland-Pfalz ist auch betroffen, wie aus dem angeführten Gerichtsurteil hervorgeht.

In anderen Bundesländern (ich weiß aber nicht, ob in allen) gibt es schon so ein Dolmetscher- und Übersetzergesetz. Die Bedingungen sind meines Wissens in jedem Bundesland anders.


 


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