Deutscher Aufenthaltstitel - genaue Regelung? Thread poster: Sarah Downing
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Hallo liebe Leute! mir ist bekannt, dass man als Nichteuropäer eine/n Deutsche/n heiraten kann und somit nach drei Jahren Heirat einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt, der einen ermächtigt für den Rest seines Lebens in Deutschland, sich aufzuhalten und zu arbeiten, und dies (soweit ich weiß) selbst wenn man sich vom deutschen Partner scheiden läßt. Nun zu meiner Frage: Gewährt dieser Titel dem Titelinhaber die gleichen Rechte in anderen EU-Ländern? Ich bi... See more Hallo liebe Leute! mir ist bekannt, dass man als Nichteuropäer eine/n Deutsche/n heiraten kann und somit nach drei Jahren Heirat einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt, der einen ermächtigt für den Rest seines Lebens in Deutschland, sich aufzuhalten und zu arbeiten, und dies (soweit ich weiß) selbst wenn man sich vom deutschen Partner scheiden läßt. Nun zu meiner Frage: Gewährt dieser Titel dem Titelinhaber die gleichen Rechte in anderen EU-Ländern? Ich bin fast davon ausgegangen, dass dies der Fall wäre, denn in Zeiten der Globalisierung ist es nicht gerade unwahrscheinlich, dass der/die deutsche/n Partner/in einen Job im EU-Ausland bekommt. Wie sieht es aus? Kennt jemand die genauen Regelungen? Es würde mich (und sicherlich ein Paar andere) interessieren. Danke im Voraus. Sarah ▲ Collapse | | | Sonja Tomaskovic (X) Germany Local time: 09:31 English to German + ... Eigene Erfahrung | Jun 28, 2007 |
Nun zu meiner Frage: Gewährt dieser Titel dem Titelinhaber die gleichen Rechte in anderen EU-Ländern? Ich bin fast davon ausgegangen, dass dies der Fall wäre, denn in Zeiten der Globalisierung ist es nicht gerade unwahrscheinlich, dass der/die deutsche/n Partner/in einen Job im EU-Ausland bekommt.
Hallo Sarah, aus meiner eigenen Erfahrung - ich trage seit meinem 16. Lebensjahr einen solchen Aufenthaltstitel mit mir herum (früher hieß das mal anders) - kann ich dir sagen, dass du dadurch in einem anderen EU-Land nicht dieselben Rechte erhälst. Bei mir ist es so, dass ich lediglich in manchen Ländern einfacher ein Visum erhalte/erhalten habe, wo ich das noch benötige/benötigt habe. Bis vor kurzem habe ich das z.B. auch noch für UK benötigt, und dort hat die Tatsache, dass ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe, keinen Einfluss darauf gehabt, ob ich nun eine Visum erhalte oder nicht, oder den Prozess gar einfacher gestaltet. Ich musste dennoch soviel Beweise wie nur geht vorlegen, dass ich nur in Urlaub fahren will und dem britischen Staat nicht auf der Tasche liegen werde. Was das angeht machen alle EU-Staaten immer noch ihre eigenen Gesetze - die einen sind da etwas lockerer, die anderer eher nicht. Gruß, Sonja | | | | EU-Richtlinie | Jun 28, 2007 |
Hallo Sarah, es gibt eine EU-Richtlinie (2003/109/EG) zur Regelung des Aufenthaltstatus' von Drittstaatlern mit langfristigen nationalen Aufenthaltstiteln. Wir hatten neulich eine solche Anfrage bei uns in der Botschaft und unsere Rechts- und Konsularabteilung hat auf diese Richtlinie verwiesen. Wie mir ein Konsularkollege erklärte, gibt es diese EG-Daueraufenthaltsgenehmigung noch nicht so lange und es ist auch nicht automatisch so, dass eine dt. ständige Aufenthaltsg... See more Hallo Sarah, es gibt eine EU-Richtlinie (2003/109/EG) zur Regelung des Aufenthaltstatus' von Drittstaatlern mit langfristigen nationalen Aufenthaltstiteln. Wir hatten neulich eine solche Anfrage bei uns in der Botschaft und unsere Rechts- und Konsularabteilung hat auf diese Richtlinie verwiesen. Wie mir ein Konsularkollege erklärte, gibt es diese EG-Daueraufenthaltsgenehmigung noch nicht so lange und es ist auch nicht automatisch so, dass eine dt. ständige Aufenthaltsgenehmigung gleichbedeutend mit der in der Richtlinie erwähnten ist. Aber es gibt sowas auf jeden Fall... Hier die Links - hoffentlich hilft's Dir... http://tinyurl.com/377gfq http://tinyurl.com/ywwteu Beste Grüße, Barbara
[Edited at 2007-06-28 12:14]
[Edited at 2007-06-28 12:17] ▲ Collapse | |
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Sarah Downing Local time: 03:31 German to English + ... TOPIC STARTER Thank you to everyone ... | Jun 29, 2007 |
... for the information. It seems to me that, like so many EU matters, this is one that simply isn't that cut and dry and probably depends on the individual circumstances. I would suspect also from reading Barbara's post that things may very well become clearer in the future. There often seems to be a delay in the EU between the passing and the actual implementation of laws/regulations. Have a great weekend! Sarah | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Deutscher Aufenthaltstitel - genaue Regelung? CafeTran Espresso | You've never met a CAT tool this clever!
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