Umsatzsteuer - 7% oder 19%?
Thread poster: Anne Wosnitza
Anne Wosnitza
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Jul 5, 2007

Hallo zusammen!

Vor ein paar Stunden wurde ich von einer meiner deutschen Agenturen darauf aufmerksam gemacht, dass ich bisher immer 7% Umsatzsteuer angegeben hatte, 19% aber eigentlich richtig wären. Nun war ich ziemlich verdutzt, da mir der Mensch beim Finanzamt bei meiner Anmeldung zur Selbständigkeit - nachdem ich ihn extra noch einmal gefragt hatte - gesagt hat, dass Übersetzungsdienstleistungen mit 7% Umsatzsteuer fakturiert (ich liebe dieses Wort!) werden.

Was
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Hallo zusammen!

Vor ein paar Stunden wurde ich von einer meiner deutschen Agenturen darauf aufmerksam gemacht, dass ich bisher immer 7% Umsatzsteuer angegeben hatte, 19% aber eigentlich richtig wären. Nun war ich ziemlich verdutzt, da mir der Mensch beim Finanzamt bei meiner Anmeldung zur Selbständigkeit - nachdem ich ihn extra noch einmal gefragt hatte - gesagt hat, dass Übersetzungsdienstleistungen mit 7% Umsatzsteuer fakturiert (ich liebe dieses Wort!) werden.

Was stimmt denn nun?
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RobinB
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19 % Jul 5, 2007

Anne Wosnitza wrote: da mir der Mensch beim Finanzamt bei meiner Anmeldung zur Selbständigkeit - nachdem ich ihn extra noch einmal gefragt hatte - gesagt hat, dass Übersetzungsdienstleistungen mit 7% Umsatzsteuer fakturiert (ich liebe dieses Wort!) werden.

Was stimmt denn nun?


19 % ist i.d.R. richtig, mit Ausnahme von Leistungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz erbracht werden. Die lieben FA-Mitarbeiter kennen sich kaum mit Ü+D-Dienstleistungen aus.

Weitere Infos findest Du hier:

www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf


 
Anne Wosnitza
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Danke! Jul 5, 2007

Wow! Vielen Dank für den Link, auf den hätte ich mal eher kommen sollen... Und wenn ich den Herrn X mal zu sprechen kriege, dann weiß er für den Rest seines Lebens ob 7 oder 19! *faustschwing*

 
RobinB
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Arme Finanzbeamten Jul 5, 2007

Anne Wosnitza wrote:
Wow! Vielen Dank für den Link, auf den hätte ich mal eher kommen sollen... Und wenn ich den Herrn X mal zu sprechen kriege, dann weiß er für den Rest seines Lebens ob 7 oder 19! *faustschwing*


denn sie wissen nicht, was sie tun

Tatsächlich kennen sich die Finanzbeamten kaum mit den steuerbezogenen Einzelheiten des Übersetzerberufs. Dazu gibt es auch höchstens zwei Finanzgerichtsurteile auf höchstrichterlicher Ebene, die mit dem Übersetzen zu tun haben, d.h. wir kommen in den Kommentaren kaum vor bzw. werden nur am Rande erwähnt. Wie mir ein Finanzbeamter neulich erklärte, wir sind "unsichtbar".


 
Erik Hansson
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Beschwerde einreichen? Jul 5, 2007

Um die Finanzbeamten etwas aus ihrem Tiefschlaf aufzurütteln, wäre vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde überlegenswert?

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

ich stelle mir nur vor, du hast immer nur 7 % MwSt in Rechnung gestellt. Jetzt hast du das Problem, daß du entweder die Rechnungen umschreiben mußt und alle Kunden bitten, di
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Um die Finanzbeamten etwas aus ihrem Tiefschlaf aufzurütteln, wäre vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde überlegenswert?

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

ich stelle mir nur vor, du hast immer nur 7 % MwSt in Rechnung gestellt. Jetzt hast du das Problem, daß du entweder die Rechnungen umschreiben mußt und alle Kunden bitten, dies zu berücksichtigen (kaum machbar), oder das FA wird im Nachhinein verlangen, daß du die restlichen Prozentchen MwSt abführst, obwohl das ein Bestandteil des Nettobetrags ist. In jedem Fall sehr ärgerlich. Was sagen die Steuerexperten unter uns?
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Renate Reinartz
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Auskünfte des Finanzamts sind unverbindlich Jul 5, 2007

Wenn ich mich recht erinnere gilt, dass Auskünfte des Finanzamts, insbesondere mündliche, unverbindlich sind. Wenn du es rechtssicher willst, musst du dies gesondert beantragen. Kostet glaube ich auch etwas. Dann bekommst du schriftlich etwas, auf dass du dich berufen kannst.

Ansonsten fürchte ich, dass du jetzt tatsächlich nachzahlen musst, wenn dir deine Kunden nicht helfen, in dem Sie die restliche Mehrwertsteuer aufgrund korrigierter Rechnungen überweisen.

Bin
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Wenn ich mich recht erinnere gilt, dass Auskünfte des Finanzamts, insbesondere mündliche, unverbindlich sind. Wenn du es rechtssicher willst, musst du dies gesondert beantragen. Kostet glaube ich auch etwas. Dann bekommst du schriftlich etwas, auf dass du dich berufen kannst.

Ansonsten fürchte ich, dass du jetzt tatsächlich nachzahlen musst, wenn dir deine Kunden nicht helfen, in dem Sie die restliche Mehrwertsteuer aufgrund korrigierter Rechnungen überweisen.

Bin aber hier auch nur interessierter Laie. Bei einer Steuerprüfung bekämst du wohl einen geänderten Bescheid. Solltest du dann von deinen Kunden noch etwas bekommen, kannst du das dann für den nächsten Monat/Quartal wieder zurück holen. Ohne neue Rechnungen wird es wohl nicht klappen.

Aber Dienstaufsichtsbeschwerde wird wohl nichts helfen. Mal ganz abgesehen davon, dass man nie weiss wofür man das Wohlwollen seines Finanzbeamten noch mal brauchen kann.
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Erik Hansson
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Anrufungsauskunft Jul 5, 2007

Renate Reinartz wrote:

Aber Dienstaufsichtsbeschwerde wird wohl nichts helfen. Mal ganz abgesehen davon, dass man nie weiss wofür man das Wohlwollen seines Finanzbeamten noch mal brauchen kann.



Definitiv nicht meine Meinung. Als braver Bürger zum Finanzamt gehen und mit dem Mützchen in der Hand geduldig ertragen was die Beamten so aushecken? Nein, Danke.

@ Anne
Such mal im Internet unter "anrufungsauskunft finanzamt" und du wirst schnell fündig.


 
RobinB
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StB aufsuchen! Jul 5, 2007

Erik Hansson wrote:
Um die Finanzbeamten etwas aus ihrem Tiefschlaf aufzurütteln, wäre vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde überlegenswert?


Falls die Auskunft des FA nicht schriftlich erteilt wurde, besteht wenig Hoffnung. Und eine Beschwerde lenkt nur die Aufmerksamkeit des FA auf den Einreicher (niemals ohne anwältliche Hilfe versuchen!)

In jedem Fall sehr ärgerlich. Was sagen die Steuerexperten unter uns?


Auf jeden Fall einen kompetenten Steuerberater aufsuchen. Deshalb sind StB auch da, meine ich. Falls eine Nachzahlung verlangt wird, kann ein guter StB oft die Forderung runterhandeln oder gar aussetzen lassen.

Übersetzer(innen) sollten sich ebenso wenig mit Steuersachen befassen wie unsere eigenen Kunden mit Übersetzungen, oder?


 
Claudia Krysztofiak
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Versuch macht klug Jul 5, 2007

Erik Hansson wrote:

Ich stelle mir nur vor, du hast immer nur 7 % MwSt in Rechnung gestellt. Jetzt hast du das Problem, daß du entweder die Rechnungen umschreiben mußt und alle Kunden bitten, dies zu berücksichtigen (kaum machbar)?


Die Machbarkeit hängt hier wohl davon ab, wieviele Kunden es waren, ob private oder geschäftliche und wie lange das Ganze schon her ist.

Der Peinlichkeitsfaktor ist vielleicht unangenehm, aber die Kunden sind tatsächlich genauso verpflichtet die Steuervorschriften einzuhalten, wie die Übersetzer. Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, sollte ein ernst zu nehmendes Unternehmen keine Probleme damit haben, die korrigierte Rechnung zu bearbeiten. Ob Sie die Steuer nun an Dich zahlen, oder direkt ans FA ist relativ Wurst. Schieb die Schuld auf die falsche Auskunft des FA und nutze die Korrektur als weitere Kontaktaufnahme.

Für Geschäftskunden im Ausland hast Du das Problem nicht und wenn Du für Verlage urheberrechtlich relevante Texte übersetzt hast, auch nicht.

Lediglich Privatleute müssten in den sauren Apfel beißen, da die MwSt. an ihnen hängen bleibt.

Im Zweifelsfall würde ich aber vor jeder Aktion verbindlichen Rat von einem sachkundigen Steuerberater einholen!!

Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich übrigens auch absehen, es sei denn der FA-Beamte hat vorsätzlich gehandelt und Du kannst nachweisen, was er gesagt hat (Zeugen, Gesprächsprotokoll, Fax o.Ä.) Eher würde ich ihn, wenn das alles geklärt ist, freundlich darüber informieren. Das nutzt allen mehr. Wenn ich bedenke, was manche Übersetzer alles schlucken, nur um einen Kunden zu behalten, dann denke ich, kann man auch mal zu FA-Leuten nett sein. Das hat nix mit mangelnder Zivilcourage zu tun. Irren ist und bleibt nunmal menschlich.


 
Anne Wosnitza
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Noch glimpflich - Jul 5, 2007

Die Machbarkeit hängt hier wohl davon ab, wieviele Kunden es waren, ob private oder geschäftliche und wie lange das Ganze schon her ist.


Nun, da die große Mehrheit meiner Kunden nicht aus Deutschland ist, handelt es sich insgesamt um eine übersichtliche Angelegenheit; der Peinlichkeitsfaktor aber ist in der Tat am höchsten. Sehr unangenehm, das, und im Grunde muss ich mir ja schon auch an die eigene Nase fassen. Schließlich hätte ich mich nicht auf eine Aussage verlassen dürfen - die Erfahrung lehrt's.

Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich übrigens auch absehen, es sei denn der FA-Beamte hat vorsätzlich gehandelt und Du kannst nachweisen, was er gesagt hat (Zeugen, Gesprächsprotokoll, Fax o.Ä.) Eher würde ich ihn, wenn das alles geklärt ist, freundlich darüber informieren. Das nutzt allen mehr.


Das wird auch meine Taktik sein; Vorsatz will ich ihm nicht unterstellen, er wusste es offensichtlich nicht besser. Dann doch lieber freundlich aber bestimmt sagen, wie der Hase wirklich läuft und dann hat sich die Sache in meinen Augen auch erledigt.


 
RobinB
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Trotzdem können Korrekturen notwendig sein Jul 5, 2007

Anne Wosnitza wrote:
Nun, da die große Mehrheit meiner Kunden nicht aus Deutschland ist, handelt es sich insgesamt um eine übersichtliche Angelegenheit


Nicht vergessen, die Angaben in der USt-Voranmeldung zu korrigieren! (USt-Pflicht auch auf Auslandsumsätze mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug - lästig aber notwendig)

Robin


 
Claudia Krysztofiak
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Aber nur bei "Kleinunternehmern"... Jul 5, 2007

RobinB wrote:

Anne Wosnitza wrote:
Nun, da die große Mehrheit meiner Kunden nicht aus Deutschland ist, handelt es sich insgesamt um eine übersichtliche Angelegenheit


Nicht vergessen, die Angaben in der USt-Voranmeldung zu korrigieren! (USt-Pflicht auch auf Auslandsumsätze mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug - lästig aber notwendig)

Robin


Diese Regelung trifft meines Wissens nur auf Unterauftragnehmer im Ausland zu, also wenn ich eine Rechnung für erbrachte Leistungen von einem Kollegen im Ausland bekomme. In dem Falle vermerkt er auf der Rechnung, dass ich in Deutschland die Steuer abführen muss und dann muss das entsprechend in die UStVA. Andernfalls handelt es sich um nicht steuerbare Umsätze, die im entsprechenden Feld der Erklärung netto zu vermerken sind (Zeile 42, DV-Feld 45). Da wird keine USt draufgerechnet und wieder abgezogen.

Aber wie gesagt im Zweifel: Steuerberater fragen. Und Dein Info link zu Triacom ist auch immer zu empfehlen.


 
Steffen Pollex (X)
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Ob Vorsatz oder nicht Jul 5, 2007

Anne Wosnitza wrote:
Das wird auch meine Taktik sein; Vorsatz will ich ihm nicht unterstellen, er wusste es offensichtlich nicht besser. Dann doch lieber freundlich aber bestimmt sagen, wie der Hase wirklich läuft und dann hat sich die Sache in meinen Augen auch erledigt.


Wer bitte soll Dir verlässlich Auskunft geben können, wenn nicht der Finanzbeamte?

Und schon gar bei einer so relativ primitiven Frage, die Dir wahrscheinlich sogar die meisten "Normalverbraucher" in punkto Steuern beantworten könnten.

Beschwerde ist vielleicht nicht der richtige Weg, aber einen dezenten Hinweis an den Leiter des FA, verbunden mit dem Rat, mal der Ausbildung seiner Mitarbeiter mehr Beachtung zu schenken, könnte ich mir wahrscheinlich nicht verkneifen.

Auf das "Wohlwollen" einer hochbezahlten offensichtlichen Dumpfbacke würde ich dabei getrost pfeifen.

Ich bin da ganz Eriks Meinung - und Du kannst Dich auch im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt nicht darauf berufen, dass Du ja "nicht vorsätzlich" zu wenig Steuer berechnet hast.

Sondern man wird Dich in dem Fall hammerhart als Steuerbetrüger diffamieren und bestrafen. Warum solltest Du also duckmäusern und die Nichtskönner schonen?

Ich verstehe manchmal meine Landsleute nicht - wenn es um den Staat geht, höre ich immer nur: "der Staat hat schon recht, auch wenn er nicht recht hat", "was kann ich schon machen", "das war ja nicht mit Absicht", "der arme Beamte kann ja auch nichts dafür" usw.

Doch - er kann. Er ist genau so für seine Arbeit verantwortlich, wie Du und ich. Es ist sein Job, solche Sachen zu wissen. Und wenn er sie nicht weiß, hat er sich gefälligst drum zu kümmern, dass er sie weiß. Wie jeder andere auch.

Er wird genau dafür von uns bezahlt. Und genau dafür braucht er sich keine Sorgen zu machen, dass er seinen Job jemals verliert, und sei er noch so unfähig (wie man ja an dem Beispiel glänzend sieht).

Der Beamte ist für den Bürger da - nicht umgekehrt. Zumindest sollte es so sein.

Ich brauche die Bürokraten nicht, um meine Arbeit zu machen, aber die mich wohl, um Steuern zu kassieren. Leider herrscht in unserer heutigen Zeit eher eine umgekehrte Mentalität. Da darf man ruhig hin und wieder das Bild gerade rücken.

Oder kannst Du's Dir leisten, Deinem Kunden zu sagen "Ach, die 10 Wörter habe ich jetzt nicht übersetzt. Ich wusste sie einfach nicht. Ist doch nicht so schlimm, oder? Geht mich doch auch nichts an - sehen Sie doch zu,wie Sie den Text fertig bekommen. Wenn Sie vernünftige Arbeit wollen, gehen Sie doch zu einem anderen. Aber ich will mein Geld trotzdem."?

Man würde Dir was husten und Dich eventuell verklagen bis zum jüngsten Tag, mal abgesehen davon, dass Du kein Geld sehen würdest.

[Edited at 2007-07-05 20:25]


 
Claudia Krysztofiak
Claudia Krysztofiak  Identity Verified
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Hört hört :-) Jul 5, 2007

Steffen Pollex wrote:

Oder kannst Du's Dir leisten, Deinem Kunden zu sagen "Ach, die 10 Wörter habe ich jetzt nicht übersetzt. Ich wusste sie einfach nicht. Ist doch nicht so schlimm, oder? Geht mich doch auch nichts an - sehen Sie doch zu,wie Sie den Text fertig bekommen. Wenn Sie vernünftige Arbeit wollen, gehen Sie doch zu einem anderen. Aber ich will mein Geld trotzdem."?


Soweit ich verstanden habe, hat er nicht gesagt, gehen Sie woanders hin, sondern eine Auskunft gegeben, von der er dachte, sie sei korrekt. Das soll auch schon bei seriösen Übersetzern vorgekommen sein. Aber es ist natürlich auch immer wieder schön, von Menschen zu hören, die keine Fehler machen.

[Bearbeitet am 2007-07-05 21:12]


 


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Umsatzsteuer - 7% oder 19%?






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