Zahlungsschwierigkeiten -> Auftragsstornierung - darf ich die erste 50% in Rechnung stellen?
Thread poster: Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Aug 23, 2007

Hallo!

Ein langjähriger Kunde hat leider angefangen meine Rechnungen nicht zu bezahlen. Ich habe noch einen Auftrag für diesen Kunden in Arbeit - ungefähr die Hälfte ist schon übersetzt.

Ich habe mich bei Creditreform erkündigt - bei diesem Kunden sieht es leider nicht besonders rosig aus. Es laufen schon zwei Inkassoverfahren, jetzt kommen meine bereits überfällige Rechnungen ins Inkasso.

Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen, die mir geraten
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Hallo!

Ein langjähriger Kunde hat leider angefangen meine Rechnungen nicht zu bezahlen. Ich habe noch einen Auftrag für diesen Kunden in Arbeit - ungefähr die Hälfte ist schon übersetzt.

Ich habe mich bei Creditreform erkündigt - bei diesem Kunden sieht es leider nicht besonders rosig aus. Es laufen schon zwei Inkassoverfahren, jetzt kommen meine bereits überfällige Rechnungen ins Inkasso.

Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen, die mir geraten haben, auf Vorauszahlung (50%) für die in Arbeit befindliche Übersetzung zu bestehen. Also habe ich das gemacht.

Nur sagt der Kunde jetzt - entweder die komplette Übersetzung gegen 100% Zahlung dieser Rechnung oder gar nichts...

Das sehe ich nicht ein, da die Bonität dieses Kunden sich zunehmend verschlechtert.

Also hat er den Auftrag storniert, will aber für die erste Hälfte der Übersetzung nichts bezahlen.

Darf er das? Ich habe schließlich die Arbeit schon geleistet.

Ich weiß, es kostet mich der Kunde - aber ohne ihn kann ich auch gut leben.

Würde mich freunen von Euch zu hören.

Alison
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elenamartinez
elenamartinez
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Hast Du ihm bereits die Übersetzung gegeben? Aug 23, 2007

Hallo!
es tut mir leid für Dich echt, ich würde Ihm gar nicht abgeben, er muss Dir die Rechnungen erstmal bezahlen, denke ich.
Viele Grüße und viel Glück!


 
Astrid Elke Witte
Astrid Elke Witte  Identity Verified
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Für die Zukunft wäre AGBs eine gute Idee Aug 23, 2007

Hallo Alison,

in diesem Fall ist es klar zu spät, aber für die Zukunft wäre AGBs eine gute Idee. Es gibt manchmal eine Klausel, worin steht, daß, sollte ein Kunde in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden die ausstehenden Forderungen sofort fällig, und neue Aufträge können nur gegen Vorauszahlung ausgeführt werden. Wenn der Kunde so was ganz am Anfang (z.B. vor einigen Jahren) für alle künftige Aufträge unterschrieben hat, dann muß er eines Tages, wenn er kein Geld
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Hallo Alison,

in diesem Fall ist es klar zu spät, aber für die Zukunft wäre AGBs eine gute Idee. Es gibt manchmal eine Klausel, worin steht, daß, sollte ein Kunde in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden die ausstehenden Forderungen sofort fällig, und neue Aufträge können nur gegen Vorauszahlung ausgeführt werden. Wenn der Kunde so was ganz am Anfang (z.B. vor einigen Jahren) für alle künftige Aufträge unterschrieben hat, dann muß er eines Tages, wenn er kein Geld mehr hat, diese Bestimmung annehmen.

Astrid
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Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
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Geleistete Arbeit ist auch zu bezahlen Aug 23, 2007

Das waren jetzt mehrere Fragen. Vorschuß dürftest Du wohl nur kriegen können, wenn das vorher vereinbart war. Das ist das eine.

Wenn der Kunde den Auftrag storniert, ist er aus meiner Sicht verpflichtet, den bis dato geleisteten Teil der Arbeit auch zu bezahlen. Für Dich bedeutet das: Schnellstens die Übersetzung dem Kunden schicken, so weit, wie sie zum Zeitpunkt der Stornierung gediehen war. So dokumentierst Du ihm gegenüber den Stand Deiner Arbeit und nimmst ihm die Möglic
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Das waren jetzt mehrere Fragen. Vorschuß dürftest Du wohl nur kriegen können, wenn das vorher vereinbart war. Das ist das eine.

Wenn der Kunde den Auftrag storniert, ist er aus meiner Sicht verpflichtet, den bis dato geleisteten Teil der Arbeit auch zu bezahlen. Für Dich bedeutet das: Schnellstens die Übersetzung dem Kunden schicken, so weit, wie sie zum Zeitpunkt der Stornierung gediehen war. So dokumentierst Du ihm gegenüber den Stand Deiner Arbeit und nimmst ihm die Möglichkeit, ggf. vor Gericht zu behaupten, Du hättest nach der Stornierung noch daran weitergearbeitet.

Anschließend schreibst Du eine Rechnung. Wenn er die nicht begleicht, solltest Du Dich nur kurz (wenn überhaupt, schließlich scheint die Zeit ja zu drängen) mit Mahnungen aufhalten, sondern alsbald einen Mahnbescheid erwirken usw., also das übliche Procedere.

Gruß
Matthias
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Vito Smolej
Vito Smolej
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meine 2Pf... Aug 23, 2007

Nur sagt der Kunde jetzt - entweder die komplette Übersetzung gegen 100% Zahlung dieser Rechnung oder gar nichts...
Verständlich, weil er nur für eine 100%ge Übersetzung auf das Geld rechnen könnte - könnte, sehr wahrscheinlich hat er (weil bankrot) aber keine Verfügungsgewalt darüber. Mit der obszönen Möglichkeit, das die "100%"-Zahlung auf sein Konto - kommt es letztendlich irgendwann dazu - per Gerichtbeschluß anderswo landet ("..also Herrschaften, ganz ruhig, nicht drängen, die Reihenfolge nach...")
Also hat er den Auftrag storniert, will aber für die erste Hälfte der Übersetzung nichts bezahlen.
Nach der MinMax Methode ("...was kann nun geschehen...") ist das die kostengünstigste Lösung ( Minimal-Fall). Der Maximal - Fall wäre (ich extemporiere) die 100% erledigte Arbeit mit der unbezahlten / bezahlten Rechnung, mit Anwaltskosten und Stress und Zeitverlust und ...

Mit freundlichen Grüßen und alles Gute

PS: Rechtschutzversicherung? Gibt's vermutlich nicht, sonst würde man davon schon hören...

[Edited at 2007-08-23 19:52]


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Anwalt angerufen - traurige Nachrichten... Aug 23, 2007

OK - ich habe heute Nachmittag mit meinem Anwalt telefoniert, da es sich hier nicht um pipifax Beträge handelt.

Folgendes Ergebnis: Übersetzungsverträge sind Werkverträge, und demnach ist die Vergütung nur nach Fertigstellung der Ergebnisse fällig.

Da ich in diesem Falle eine Vorauszahlung von meinem Kunden verlangt habe, womit er nicht einverstanden war, hat er (rechtens) den Auftrag storniert.

Er hat überhaupt keine Verpflichtung für die bereits
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OK - ich habe heute Nachmittag mit meinem Anwalt telefoniert, da es sich hier nicht um pipifax Beträge handelt.

Folgendes Ergebnis: Übersetzungsverträge sind Werkverträge, und demnach ist die Vergütung nur nach Fertigstellung der Ergebnisse fällig.

Da ich in diesem Falle eine Vorauszahlung von meinem Kunden verlangt habe, womit er nicht einverstanden war, hat er (rechtens) den Auftrag storniert.

Er hat überhaupt keine Verpflichtung für die bereits übersetzte Teile zu zahlen.

Dazu - da er jetzt den Auftrag anderweitig vergeben hat, und jetzt um den Termin einzuhalten einen Eilzuschlag bezahlen muß, wird er mir den Eilzuschlag von meinen bestehenden Rechnungen abziehen. Mein Rechtsanwalt meint, dass das auch rechtens ist, da ich vertragswidrig gehandelt habe.

Astrid: Dein Vorschlag mit den AGBs finde ich gut. Ich werde dein Vorschlag mit meinem Anwalt abklären, ob ich das so für die Zukunft umsetzen kann.

Also Leute: seid gewarnt. Wenn der Kunde nicht zahlt, und Ihr bedenken wegen seiner Bonität habt - NICHT weitere Aufträge annehmen.

Meine einzige Chance ist: falls ich beweisen kann (evtl. über Kreditreform), dass der Kunde zur Zeit der Auftragserteilung wusste, dass er nicht zahlen kann, kann ich ihn mit einer Strafanzeige kriegen.

Ohne den Kunden zu nennen sage ich nur: falls jemanden mit einem Projekt "Houston" beauftragt wird, sei gewarnt!

Grüße

Alison
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Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Tolle Rechtsauffassung Aug 24, 2007

Arbeiten darfste, aber Geld bekommste nicht.

Mein Beileid.

Dass ein erwiesener Bankrotteur (der nicht mal in der Lage ist, die bisher geleistet Arbeit zu bezahlen) Dir frech ins Gesicht sagen darf: "Ich zahle 100 %, aber nur bei 100% Lieferung", ist ja wohl der Gipfel.

Sieht immer schön aus auf dem Papier und hört sich gut an im Fernsehen - das Gefasel vom "Rechtsstaat".

Funktioniert in der Praxis aber leider nun mal so, dass die Betrüger
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Arbeiten darfste, aber Geld bekommste nicht.

Mein Beileid.

Dass ein erwiesener Bankrotteur (der nicht mal in der Lage ist, die bisher geleistet Arbeit zu bezahlen) Dir frech ins Gesicht sagen darf: "Ich zahle 100 %, aber nur bei 100% Lieferung", ist ja wohl der Gipfel.

Sieht immer schön aus auf dem Papier und hört sich gut an im Fernsehen - das Gefasel vom "Rechtsstaat".

Funktioniert in der Praxis aber leider nun mal so, dass die Betrüger fast immer von vornherein im Recht sind.

Habe ich auch nicht nur einmal erleben dürfen.

Mit kollegialem Gruß

Steffen
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Neuvergabe - rechtlich haltbar? Aug 24, 2007

Alison Riddell-Kachur wrote:
Dazu - da er jetzt den Auftrag anderweitig vergeben hat, und jetzt um den Termin einzuhalten einen Eilzuschlag bezahlen muß, wird er mir den Eilzuschlag von meinen bestehenden Rechnungen abziehen. Mein Rechtsanwalt meint, dass das auch rechtens ist, da ich vertragswidrig gehandelt habe.


Morning Alison,

Moment mal - habe ich das jetzt richtig verstanden? Der Kunde hat in vollem Wissen seiner bereits bestehenden oder nahenden Zahlungsunfähigkeit den Auftrag anderweitig vergeben oder hat dies noch vor? Das grenzt aus meiner (Laien)sicht an arglistige Täuschung des/der dann beauftragten Kollegen/in, da diese/r ja höchstwahrscheinlich auch kein Geld sehen wird und sich dann in die Schlange der Gläubiger einreihen darf.

Diesen Punkt würde ich an Deiner Stelle noch einmal mit Deinem Anwalt besprechen und abklären, ob dagegen nicht vorzugehen wäre.

Steffen


 


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