Habe ich das Recht, als Übersetzer erwähnt zu werden?
Thread poster: Cécile Kellermayr
Cécile Kellermayr
Cécile Kellermayr  Identity Verified
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Feb 5, 2003

Eine Dame hat mich gebeten, stellvertretend für sie 2 von 14 Aufsätzen eines Buches zu übersetzen; sie sei auf Grund von Augenproblemen nicht in der Lage, dies selbst zu tun. Nun habe ich vom Verlag ein Exemplar des Buches erhalten,

musste aber feststellen, daß nicht unter den Übersetzern angeführt bin. Stattdessen ist als Übersetzerin des einen Aufsatzes besagte Dame und für den anderen eine weitere Übersetzerin genannt.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich würde gern
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Eine Dame hat mich gebeten, stellvertretend für sie 2 von 14 Aufsätzen eines Buches zu übersetzen; sie sei auf Grund von Augenproblemen nicht in der Lage, dies selbst zu tun. Nun habe ich vom Verlag ein Exemplar des Buches erhalten,

musste aber feststellen, daß nicht unter den Übersetzern angeführt bin. Stattdessen ist als Übersetzerin des einen Aufsatzes besagte Dame und für den anderen eine weitere Übersetzerin genannt.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich würde gerne wissen, was ich (Ist für mich eine Sache des Prinzips) dagegen

unternehmen kann. Kann mich jemand beraten?
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Astrid Elke Witte
Astrid Elke Witte  Identity Verified
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An den Verlag schreiben, zuerst Feb 5, 2003

Ich würde persönlich zuerst einen Brief an den Verlag schreiben. Ich würde darauf hinweisen, daß die Dame nur eine Übersetzung gemacht hat, und wurde erwähnt, Sie haben aber zwei Übersetzungen für das Buch gemacht.



Ich würde sagen, daß es Ihnen wichtig ist, auch anerkannt zu werden, und daß es eine Verletzung ist, daß Ihr Name nicht da steht.



Ich würde dann bemerken, daß es sehr viel Geld kosten würde, das Buch nochmal zu drucken. Desweg
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Ich würde persönlich zuerst einen Brief an den Verlag schreiben. Ich würde darauf hinweisen, daß die Dame nur eine Übersetzung gemacht hat, und wurde erwähnt, Sie haben aber zwei Übersetzungen für das Buch gemacht.



Ich würde sagen, daß es Ihnen wichtig ist, auch anerkannt zu werden, und daß es eine Verletzung ist, daß Ihr Name nicht da steht.



Ich würde dann bemerken, daß es sehr viel Geld kosten würde, das Buch nochmal zu drucken. Deswegen würden Sie das nicht erwarten. Stattdessen würden Sie einen angemessenen Betrag für die Verletzung annehmen. Sie sind meiner Meinung nach berechtigt, so einen Betrag zu verlangen.



Ich könnte so einen Brief für Sie entwerfen, wenn Sie möchten.



Astrid

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nicolett
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Zuerst die Kollegin ansprechen Feb 6, 2003

Ich würde zuerst die Kollegin ansprechen: nach der Schilderung ist sie die eigentliche Auftraggeberin, die vermutlich auch bezahlt hat, oder? (Wenn der Verlag der Auftraggeber war, stimme ich Astrid zu). Anscheinend hatten Sie aber mit ihr nichts vereinbart ...

Auch die Tatsache, dass nur ein Exemplar geschickt wurde, spricht dafür, dass der Verlag nichts davon weiß, dass Sie die zwei Übersetzungen gemacht haben (üblich sind - mindestens hier - mindestens 3 Exemplare).

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Ich würde zuerst die Kollegin ansprechen: nach der Schilderung ist sie die eigentliche Auftraggeberin, die vermutlich auch bezahlt hat, oder? (Wenn der Verlag der Auftraggeber war, stimme ich Astrid zu). Anscheinend hatten Sie aber mit ihr nichts vereinbart ...

Auch die Tatsache, dass nur ein Exemplar geschickt wurde, spricht dafür, dass der Verlag nichts davon weiß, dass Sie die zwei Übersetzungen gemacht haben (üblich sind - mindestens hier - mindestens 3 Exemplare).

Es ist auf alle Fälle wichtig, Klarheit zu schaffen.

In Deutschland haben darüber hinaus ÜbersetzerInnen Anrecht auf die Jahresausschüttungen der VG Wort (www.vgwort.de). Je nachdem, wo der Verlag seinen Sitz hat gehen Ihnen durch die Nicht-Erwähnung auch diese Beträge \"verloren\".



Viel Erfolg!



nicolett



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Cécile Kellermayr
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Werde den Rat befolgen Feb 6, 2003

Danke für den Tip und das Angebot, den Brief zu verfassen. Allerdings handelt es sich um einen französischen Verlag. Ich werde aber den Rat befolgen und dem Verlag schreiben.

 
Martin Hesse
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VG Wort Feb 6, 2003

Vielleicht kann auch die VG Wort weiterhelfen. www.vgwort.de

 
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Auftraggeber Feb 6, 2003

Hallo,



für eine Entscheidung ist es viel relevanter, wie der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aussieht.



Ich würde auf jeden Fall zuerst den Auftraggeber ansprechen.



Prinzipiell besteht sogar die Möglichkeit, dass der Auftraggeber wegen einer direkten Anfrage beim Verlag auf Schandensersatz klagen könnte



Alle Angaben ohne Gewähr.



Hans


 
Cécile Kellermayr
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Danke! Feb 6, 2003

Na ja, Auftraggeberin war eigentlich die liebe Dame, die sich an meiner Stelle als Übersetzerin nennen hat lassen. Die wird wohl nicht auf Schadensersatz klagen wollen. Den Vertrag habe ich aber mit dem Verlag abgeschlossen.

 
TService (X)
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Ich würd's lassen... Feb 10, 2003

Nun ja, der Verlag wird das Buch wohl kaum aus dem Verkehr ziehen, es neu drucken und dann wieder auf den Markt werfen.



Mit anderen Worten: Es nützt doch nix mehr.

Dann besser beim nächsten Mal erwähnen, dass Du als Übersetzerin genannt werden möchtest.



Mir ist sowas ähnliches vor etlichen Jahren passiert. Da habe ich für einen recht bekannten Computerbuch-Verlag in Düsseldorf die Hälfte eines Buches über Musik geschrieben.

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Nun ja, der Verlag wird das Buch wohl kaum aus dem Verkehr ziehen, es neu drucken und dann wieder auf den Markt werfen.



Mit anderen Worten: Es nützt doch nix mehr.

Dann besser beim nächsten Mal erwähnen, dass Du als Übersetzerin genannt werden möchtest.



Mir ist sowas ähnliches vor etlichen Jahren passiert. Da habe ich für einen recht bekannten Computerbuch-Verlag in Düsseldorf die Hälfte eines Buches über Musik geschrieben.

Als ich das Belegexemplar erhielt, las ich dann staunend, wer denn dieses Buch geschrieben hätte. Meinen Namen fand ich schließlich auf Seite 21 (glaube ich) und las voller Verwunderung, dass ich nur ein einziges Kapitel geschrieben hätte.



Ich habe dann mein Geld kassiert und halt nicht mehr für diesen Verlag gearbeitet.
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Cécile Kellermayr
Cécile Kellermayr  Identity Verified
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Tja, hast vielleich recht... Feb 12, 2003

Ich habe halt dem Verlag ein e-mail geschickt mit der Bitte, das richtigzustellen. Vielleicht reagieren sie, ansonsten werde ich nicht weiter meine Zeit mit diesem Verlag vergeuden.

Möglich wäre, daß es eine Schlamperei war und sie vergessen haben, es zu ändern; ich wurde nämlich einen Monat, bevor das Buch in Druck geegangen ist, erst mit der Übersetzung beauftragt.


 


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