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Staatliche Prüfung für Übersetzer
Thread poster: Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla  Identity Verified
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Oct 29, 2007

Liebe Proz-Kollegen:
haltet ihr die von den Ländern ausgetragenen staatliche Prüfung für Übersetzer für Deutschland für sinnvoll?
1. Welchen Status hat die Prüfung bei den Kunden/Auftraggebern?
2. Wie wichtig ist bei bestandener Prüfung die Auswahl des Fachgebiets?
3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?
4. Hat zufälligerweise jemand versuch
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Liebe Proz-Kollegen:
haltet ihr die von den Ländern ausgetragenen staatliche Prüfung für Übersetzer für Deutschland für sinnvoll?
1. Welchen Status hat die Prüfung bei den Kunden/Auftraggebern?
2. Wie wichtig ist bei bestandener Prüfung die Auswahl des Fachgebiets?
3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?
4. Hat zufälligerweise jemand versucht, den Titel in Spanien anerkennen zu lassen?
Grüße und vielen Dank im Voraus!
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Sonja Tomaskovic (X)
Sonja Tomaskovic (X)  Identity Verified
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... Oct 29, 2007


3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?


Nein, ist es definitiv nicht. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur Übersetzer anfertigen, die von einem Richter vereidigt bzw. ermächtigt worden sind.

Allerdings ist eine bestandene Übersetzerprüfung oder ein Diplom oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss meist Voraussetzung für die Vereidigung.

Gruß,

Sonja


 
Béatrice Leclercq
Béatrice Leclercq  Identity Verified
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In memoriam
Sinnvoll - Im Prinzip ja... Oct 29, 2007

Hallo Nicole,

ich halte diese Prüfung auf jeden Fall für sinnvoll, es kommt aber wie immer auf den Kontext an!

Ich habe die Prüfung in 2004 für Slowenisch und in 2005 für Französisch, jeweils mit Fachgebiet Wirtschaft abgelegt. Und zwar in Hessen (Frankfurt/Darmstadt), daher gelten meine Infos zum Prüfungsablauf auch nur für diesen Prüfungsort.

Für "seltenere" Sprachen wie Slowenisch gibt es ja oft gar keine andere Möglichkeit, eine Art von Über
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Hallo Nicole,

ich halte diese Prüfung auf jeden Fall für sinnvoll, es kommt aber wie immer auf den Kontext an!

Ich habe die Prüfung in 2004 für Slowenisch und in 2005 für Französisch, jeweils mit Fachgebiet Wirtschaft abgelegt. Und zwar in Hessen (Frankfurt/Darmstadt), daher gelten meine Infos zum Prüfungsablauf auch nur für diesen Prüfungsort.

Für "seltenere" Sprachen wie Slowenisch gibt es ja oft gar keine andere Möglichkeit, eine Art von Übersetzerdiplom zu erwerben, weil diese nun mal kaum an den Übersetzer- und Dolmetscherinstituten angeboten werden. Das ist in deinem Fall bei Spanisch natürlich anders.

Nun zu den einzelnen Punkten:

1) Schwer zu sagen von meiner Seite als Freelancer, aber bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Prüfung bei Auftraggebern, die sich für die Qualifikation interessieren, auf jeden Fall anerkannt / gewürdigt / als ernsthafte Qualifikation akzeptiert wird. Über das Verhältnis "Diplom-Übersetzer" zu "Staatlich geprüfter Übersetzer" könnte man sich jetzt stundenlang auslassen, aber die Prüfungen sind auf jeden Fall ziemlich anspruchsvoll, und man muss sich selbst darauf vorbereiten. Das heißt, es gibt auch keine Hinweise, was da wohl an Themen in der Prüfung drankommen könnte. Es soll eben nachgewiesen werden, dass man in der Lage ist, sowohl allgemeinsprachliche Texte als auch Texte aus dem Fachgebiet zu übersetzen. Zu den vier schriftlichen Übersetzungsprüfungen kommt noch ein dreistündiger Aufsatz in der Fremdsprache, und auch da ist bei drei Themen zur Auswahl so gut wie alles möglich!

Ich habe es auch erlebt, dass zwei Leute von der Prüfung ausgeschlossen wurden. Eine Person hatte sich eine Klausur von einem Freund auf der Toilette im Prüfungsamt übersetzen lassen (!), die andere hat bei einer Klausur in einem Wörterbuch nachgesehen, obwohl das gerade bei dieser Klausur nicht erlaubt war.

Wie gesagt, es ist eine STAATLICHE Prüfung, und das Ganze wird schon sehr ernst genommen, ist also auf keinen Fall zu unterschätzen.

2) Hier weiß ich nicht genau, was du meinst. Generell sollte man etwas wählen, womit man gut zurechtkommt, wo man sich auskennt oder sich Wissen angeeignet hat. Eben den Bereich, in dem man später auch arbeiten will. Da ich nach einem geisteswissenschaftlichen Studium drei Jahre in einem Handelsunternehmen gearbeitet habe, bot sich bei mir eben "Wirtschaft" an.

3) Nein, auf keinen Fall. Zumindest für NRW kann ich das sagen. In NRW muss man sich bei einem Oberlandesgericht ermächtigen lassen, und dafür müssen neben dem Übersetzerdiplom auch Rechtskenntnisse nachgewiesen werden. Da kann eine Prüfung mit Fachgebiet Recht natürlich nichts schaden... aber auch dann läuft die Ermächtigung wohl kaum "automatisch"!

4) Dazu kann ich leider nichts sagen.

Ich hoffe, das hilft weiter!

Viele Grüße

Béatrice
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RobinB
RobinB  Identity Verified
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zu 3. Oct 29, 2007

Nicole Holzenthal Cimadevilla wrote: 3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?


Zusätzlich zu Sonjas Antwort: Die Zulassungsbedingungen für die Ver- bzw. Beeidigung (wird künftig evtl. anders heissen) werden aktuell auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung neu (sprich: erheblich) überarbeitet. Es werden deshalb z.Zt. keine weiteren Übersetzer ver- bzw. beeidigt. Insgesamt ist festzuhalten, dass künftig möglicherweise ein gesonderter Lehrgang samt Schlussprüfung (bzw. eine einschlägige Fachausbildung) notwendig sein wird. Für bereits ver- bzw. beeidgte Übersetzer wird vermutlich eine Art "Grandfathering"-Regelung eingeführt, die allerdings zeitlich begrenzt sein dürfte. Weitere Infos haben die relevanten Fachverbände, d.h. ADÜNord, BDÜ, aticom.

Auch ist anzumerken, dass i.d.R. ein ständiger Wohnsitz im entsprechenden Gerichtsbezirk bzw. Bundesland notwendig ist.

Robin


 
Nicole Y. Adams, M.A.
Nicole Y. Adams, M.A.
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Jein Oct 29, 2007

RobinB wrote:

Auch ist anzumerken, dass i.d.R. ein ständiger Wohnsitz im entsprechenden Gerichtsbezirk bzw. Bundesland notwendig ist.

Robin


Grds. ja, jedoch vereidigt z.B. das Landgericht München I auch im Ausland wohnhafte Übersetzer. So wurde ich beispielsweise 2006 dort vereidigt, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben.

Hier der entsprechende Auszug aus dem Merkblatt des Landgerichts (Punkt b):

"Für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern ist nach dem Dolmetschergesetz (...) zuständig
a)
bei Bewerbern mit Wohnsitz oder beruflicher Niederlassung in Bayern
der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz oder seine berufliche Niederlassung hat (...),
b)
bei den übrigen Bewerbern
die Präsidentin des Landgerichts München I."


 
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla  Identity Verified
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Danke und vorläufige Folgeschlüsse Oct 29, 2007

Erst mal vielen Dank an Sonja Tomaskovic, Béatrice Leclercq und RobinB!!
Dass die Aussage 3 so formuliert nicht richtig ist, habe ich schon schwer vermutet, bin trotzdem sehr froh, auch das Thema Beeidigung angesprochen zu haben, der erhaltenen Infos wegen.
Folgendes schließe ich aus euren Beiträgen (Bitte korrigieren, sollte ich mich irren!):

A: Ohne "staatliche Prüfung für Übersetzer" bzw. Übersetzerdiplom scheint ein Antrag auf Vereidigung kaum eine Chance z
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Erst mal vielen Dank an Sonja Tomaskovic, Béatrice Leclercq und RobinB!!
Dass die Aussage 3 so formuliert nicht richtig ist, habe ich schon schwer vermutet, bin trotzdem sehr froh, auch das Thema Beeidigung angesprochen zu haben, der erhaltenen Infos wegen.
Folgendes schließe ich aus euren Beiträgen (Bitte korrigieren, sollte ich mich irren!):

A: Ohne "staatliche Prüfung für Übersetzer" bzw. Übersetzerdiplom scheint ein Antrag auf Vereidigung kaum eine Chance zu haben. (Zukünftige Änderungen sind in Erwägung zu ziehen, auf die RobinB hingewiesen hat...)

B. Da Rechtskenntnisse zu belegen sind, ist die Wahl des Fachgebiets Recht sicherlich günstig.
(Das meint Béatrice. Genau das interessiert mich! Wäre es also ungünstig, Geisteswissenschaften oder Sozialwissenschaften zu wählen? Oder guckt danach später niemand? Bei manchen Prüfungen scheint man um Recht nicht wirklich herumzukommen, doch besonders zentral scheint es nicht zu sein - wäre es dann also hinsichtlich eines Beeidigungsantrags besser, Recht direkt als Wahl-Fachgebiet zu wählen? Was meinen die anderen?)

C. Offene Frage: Der Status der Prüfung heute in Deutschland

Wenn Béatrice schreibt,
Über das Verhältnis "Diplom-Übersetzer" zu "Staatlich geprüfter Übersetzer" könnte man sich jetzt stundenlang auslassen,

dann wird unsereins schon neugierig... In meinem konkreter Fall stünde zwar der Vergleich mit "Spanischer Philologie" als Hochschulabschluss an, aber um zu wissen, wo die "staatliche Prüfung für Übersetzer" steht, fände ich eine Komparative mit dem "Diplom-Übersetzer" natürlich schon sehr spannend...

Ich habe in der Fask-Web nun folgendes gefunden:
Germersheimer Absolventen der Diplomprüfung, deren Abschluß nach einem vollakademischen Studium höherwertig ist, erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung darüber, daß ihr Diplom den Abschluß der staatlichen Übersetzerprüfung einschließt, was in einigen Bundesländern die Be- oder Vereidigung für die Gerichte erheblich erleichtern wird.

Ich freue mich über jeden Kommentar hierzu!
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Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
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TOPIC STARTER
Wohnsitz Oct 29, 2007

Interessant auch Nicole Y. Adams Anmerkung (Danke!), sie sei ohne einen Wohnsitz in Deutschland in Bayern vereidigt worden. Hat jemand in einem anderen Bundesland diese Erfahrung gemacht?
Naja, logisch wäre ja für Übersetzer eine Internet-Erreichbarkeit - egal, wo man nun wohnt. Aber der Wohnsitz lässt sich ja bei Bedarf jederzeit wieder nach Deutschland verlagern...


 
Christian
Christian
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Beeidigung in Bayern Oct 29, 2007

Nicole Holzenthal Cimadevilla wrote:

Interessant auch Nicole Y. Adams Anmerkung (Danke!), sie sei ohne einen Wohnsitz in Deutschland in Bayern vereidigt worden.

Ja, das geht. Wer nicht in Bayern wohnt oder arbeitet (egal, ob in einem anderen Bundesland oder im Ausland), kann sich beim LG München I als Übersetzer beeidigen lassen - natürlich unter nur unter der Voraussetzung, dass er/sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Beeidigung erfüllt. Der Wohnort spielt dort jedenfalls keine Rolle.

Viele Grüße

Christian


 
Béatrice Leclercq
Béatrice Leclercq  Identity Verified
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In memoriam
Ergänzung Oct 29, 2007

In diesem Thread aus dem Jahr 2005 geht es genau um das Thema "Diplom-Übersetzer" vs. "Staatlich geprüfter Übersetzer":

http://www.proz.com/topic/38025

Hat m.E. nichts von seiner Aktualität verloren.

Habe mir jetzt auch noch mal kurz meine Zeugnisse angesehen und kann die Aussage der Kollegen im oben zitierten Thread bestätigen: "Staatlich geprüfter Übersetzer
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In diesem Thread aus dem Jahr 2005 geht es genau um das Thema "Diplom-Übersetzer" vs. "Staatlich geprüfter Übersetzer":

http://www.proz.com/topic/38025

Hat m.E. nichts von seiner Aktualität verloren.

Habe mir jetzt auch noch mal kurz meine Zeugnisse angesehen und kann die Aussage der Kollegen im oben zitierten Thread bestätigen: "Staatlich geprüfter Übersetzer" ist eine Berufsbezeichnung und kein akademischer Grad. Ein Magisterabschluss in spanischer / slavischer / französischer etc. Philologie ist dagegen ein akademischer Grad, genauso wie natürlich der "Diplom-Übersetzer".

Um auf die ursprüngliche Fragestellung zurückzukommen: Ich denke, mit einem philologischen Hochschulabschluss und einer zusätzlichen staatlichen Übersetzerprüfung ist man doch ganz gut qualifiziert, somit würde ich diese Prüfung schon als sinnvoll ansehen. Es kommt aber trotzdem immer darauf an, was man hinterher damit vorhat. Um als freiberuflicher Übersetzer zu arbeiten, ist sie ja nicht grundsätzlich erforderlich. Es hängt wohl auch vom angestrebten Marktsegment bzw. Kundenkreis ab, ob man die Zeit (Prüfungsvorbereitung) und das Geld (Prüfungsgebühren, evtl. Reise- und Übernachtungskosten für schriftliche und mündliche Prüfung) investieren möchte.

Nebenbei sei noch erwähnt, dass man zur staatlichen Übersetzerprüfung (immer noch bezogen auf meine Erfahrung in Hessen 2004/2005) erst einmal zugelassen werden muss (Qualifikationsnachweis und Übersetzungsaufgaben, die von zu Hause bearbeitet werden müssen).

Such auch mal in den proz-Foren nach "staatlich geprüft", da lässt sich auch so Einiges finden.

Wie gesagt: Wenn du eine Beeidigung/Ermächtigung anstrebst, dann ist es sicher von Vorteil, als Fachgebiet Recht zu wählen. Ob das dann für eine Ermächtigung ausreicht, weiß ich aber nicht (hängt wohl auch vom Bundesland ab). Übrigens bietet der BDÜ seit zwei Jahren eine Summerschool zu diesem Thema an, in der genau die Kenntnisse vermittelt werden, die (zumindest in NRW) für eine Ermächtigung verlangt werden. Ist allerdings nicht ganz billig. Außerdem ist ja zur Zeit, wie RobinB angemerkt hat, sowieso alles in der Schwebe / im Umbruch. Über die aktuelle Situation kann ich aber leider nichts sagen.

So, das war's erstmal von meiner Seite. Vielleicht können ja noch andere Kollegen von ihren Erfahrungen berichten.
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wonita (X)
wonita (X)
China
Local time: 22:01
Unbeschränkt für die Justiz arbeiten Oct 30, 2007

Nicole Holzenthal Cimadevilla wrote:

Liebe Proz-Kollegen:
haltet ihr die von den Ländern ausgetragenen staatliche Prüfung für Übersetzer für Deutschland für sinnvoll?
1. Welchen Status hat die Prüfung bei den Kunden/Auftraggebern?
2. Wie wichtig ist bei bestandener Prüfung die Auswahl des Fachgebiets?
3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?
4. Hat zufälligerweise jemand versucht, den Titel in Spanien anerkennen zu lassen?
Grüße und vielen Dank im Voraus!


Hi Nocole,

als vereindigte Dolmetscherin/Übersetzerin kannst Du unbeschränkt für die Justiz arbeiten. Einige mal habe ich bei der Vernehmung und Begutachtung für das Gericht gedolmetscht, durfte aber nicht vorm Richter dolmetschen wegen des fehlenden Status. Das war sehr schade, ich wäre so gerne dabei gewesen.

Hier sind die ausführlichen Informationen über die Prüfung sowie die Vereidigung in Bayern.
http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/dolmetscher/index.shtml


Alles Gute
Bin

[Edited at 2007-10-30 19:07]


 
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
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Schneide ich mir ins eigene Fleisch, wenn ich Geisteswissenschaften wähle? Oct 31, 2007

Vielen Dank nochmal an Béatrice Leclercq für deine ausführliche Beantwortung!!! Das (inkl. der erwähnten anderen Foren) hat mich um einiges weitergebracht!

Was sagen denn die anderen dazu:
Wenn du eine Beeidigung/Ermächtigung anstrebst, dann ist es sicher von Vorteil, als Fachgebiet Recht zu wählen.

Schneide ich mir also hinsichtli
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Vielen Dank nochmal an Béatrice Leclercq für deine ausführliche Beantwortung!!! Das (inkl. der erwähnten anderen Foren) hat mich um einiges weitergebracht!

Was sagen denn die anderen dazu:
Wenn du eine Beeidigung/Ermächtigung anstrebst, dann ist es sicher von Vorteil, als Fachgebiet Recht zu wählen.

Schneide ich mir also hinsichtlich einer eventuellen Beeidigung ins eigene Fleisch, wenn ich die mir viel näherliegenden Geisteswissenschaften wähle (obwohl ich mich ja mit dem Jura-Jargon nun auch intensiv befasse)?

...Was die Zulassung anbetrifft, habe ich eigentlich keine große Sorge, da ich ja einiges übersetzt und publiziert habe (in beiden Sprachen).
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Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
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Auch Nicht-Bayern sind gefragt! Oct 31, 2007

Danke auch an Christian und Bin Tiede.
Oh, Bin, das klingt schon ärgerlich, wenn einem wegen einem Zettel so direkt die Tür vor der Nase zugemacht wird - und dabei sind wir doch von Grund auf neugierig, wollen Neues dazulernen! (Aber so manche Zettelchen sind halt auch hart erarbeitet...) Bin, dir viel Glück, solltest du es angehen!

Da ich eher auf das Rhein-Main-Gebiet ausgerichtet bin, interessieren mich v.a. Hessen und Rheinland-Pfalz. Für Spanisch müsste ich mich in
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Danke auch an Christian und Bin Tiede.
Oh, Bin, das klingt schon ärgerlich, wenn einem wegen einem Zettel so direkt die Tür vor der Nase zugemacht wird - und dabei sind wir doch von Grund auf neugierig, wollen Neues dazulernen! (Aber so manche Zettelchen sind halt auch hart erarbeitet...) Bin, dir viel Glück, solltest du es angehen!

Da ich eher auf das Rhein-Main-Gebiet ausgerichtet bin, interessieren mich v.a. Hessen und Rheinland-Pfalz. Für Spanisch müsste ich mich in Hessen oder evtl. Karlsruhe prüfen lassen. (Die evtl. Beeidigung fände dann aber in Rheinland-Pfalz oder Hessen statt.) In Hessen geht es bei eine Stehgreifübersetzung ja sowieso um Rechtliches, ob das für eine Beeidigung ausreicht, weiß ich aber eben nicht.

Ansonsten bin ich Dank der Beiträge der bisherigen Teilnehmer an diesem Forum schon fast überzeugt, dass die Staatliche Prüfung für Übersetzer im Prinzip auch für Akademiker wie unsereins nicht wenig sinnvoll scheint...
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Nicole Y. Adams, M.A.
Nicole Y. Adams, M.A.
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Local time: 12:01
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Schwerpunkt nicht ausschlaggebend Nov 1, 2007

Nicole Holzenthal Cimadevilla wrote:

Was sagen denn die anderen dazu:
Wenn du eine Beeidigung/Ermächtigung anstrebst, dann ist es sicher von Vorteil, als Fachgebiet Recht zu wählen.

Schneide ich mir also hinsichtlich einer eventuellen Beeidigung ins eigene Fleisch, wenn ich die mir viel näherliegenden Geisteswissenschaften wähle (obwohl ich mich ja mit dem Jura-Jargon nun auch intensiv befasse)?


Ich selbst hatte Geisteswissenschaften als Schwerpunkt gewählt. Meines Erachtens ist der gewählte Schwerpunkt im Hinblick auf eine Beeidigung nicht relevant.

Auch von Kundenseite wurde ich weder von Direktkunden noch von Agenturen jemals nach meinem Schwerpunkt gefragt. Meiner Erfahrung nach ist also ist also die Tatsache wichtig, DASS eine Prüfung abgelegt wurde (ob staatlich oder anderweitig, für Beeidigung sowieso erforderlich), weniger mit welchem Schwerpunktbereich.

(Natürlich ist z.B. Schwerpunkt Recht sicher von Vorteil wenn man sich auf Legal Translations spezialisieren will, aber die Frage ging ja in allgemeine Richtung. Im Allgemeinen und für Beeidigung eben nicht ausschlaggebend.)


 
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla
Dr. Nicole Holzenthal de Cimadevilla  Identity Verified
Spain
Local time: 04:01
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Wunderbar Nov 1, 2007

Meines Erachtens ist der gewählte Schwerpunkt im Hinblick auf eine Beeidigung nicht relevant. Auch von Kundenseite wurde ich weder von Direktkunden noch von Agenturen jemals nach meinem Schwerpunkt gefragt.

Danke, Nicole. Das klingt gut!! Grüße nach GB


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
Germany
Local time: 04:01
Member (2003)
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Es gibt ja auch die Übersetzer, die kein Übersetzerstudium absolviert haben... Nov 1, 2007

und sich damit nicht "Diplom-Übersetzer" (tlw. wird auch "Sprachmittler" als Bezeichnung verwendet, die eigentlich IMHO trefflicher ist) nennen dürfen, aber dennoch die staatliche Prüfung bestanden haben und ermächtigt (Nordhrein-Westfälisch für beeidigten Übersetzer - bei uns werden nur Dolmetscher be-/vereidigt, Übersetzer dagegen ermächtigt). Zu solchen gehöre auch ich.
Aus dieser Perspektive erlaube ich mir dann, die gestellten Fragen vielleicht auch ein wenig anders, als mei
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und sich damit nicht "Diplom-Übersetzer" (tlw. wird auch "Sprachmittler" als Bezeichnung verwendet, die eigentlich IMHO trefflicher ist) nennen dürfen, aber dennoch die staatliche Prüfung bestanden haben und ermächtigt (Nordhrein-Westfälisch für beeidigten Übersetzer - bei uns werden nur Dolmetscher be-/vereidigt, Übersetzer dagegen ermächtigt). Zu solchen gehöre auch ich.
Aus dieser Perspektive erlaube ich mir dann, die gestellten Fragen vielleicht auch ein wenig anders, als meine Vorredner zu beantworten. Dies bitte aber ausschließlichb als meine persönliche Erfahrung und kein Versuch irgendeiner Wertung auffassen.

Nicole Holzenthal Cimadevilla wrote:

Liebe Proz-Kollegen:
haltet ihr die von den Ländern ausgetragenen staatliche Prüfung für Übersetzer für Deutschland für sinnvoll?
1. Welchen Status hat die Prüfung bei den Kunden/Auftraggebern?

Keinen. Niemand hat mich jemals danach gefragt, obgleich die Referenz, die ich seinerzeit von der IHK zu Düsseldorf nach meiner dort Anfang der 90er Jahre bestanenden Prüfung erhalten habe, schon hier und da nützlich war. Dies aber weniger wegen der Tatsache, dass ich die Prüfung bestanden habe und von dann an staatlich anerkannter Dolmetscher und Übersetzer war, sondern vielmehr deswegen, weil ich der Jahresbeste war.

2. Wie wichtig ist bei bestandener Prüfung die Auswahl des Fachgebiets?

Bei der Prüfung vor der IHK zu Düsseldorf für Polnisch gab es daals gar keine Auswahl eines Fachgebietes. Abgefragt wurden Texte allgemeiner wirtschaftlicher und juristischer Natur sowie Wirtschaftssprache (Dolmetscherprüfung). Aus heutiger sicht mit 17 Jahren Erfahrung erscheinen mir die damaligen Texte nicht übermäßig schwierig, aber damals war ich gerade mal zwei Jahre im Beruf (den ich neben meinem Maschinenbaustudium als Unterhaltsquelle für meine Familie ausübte) und erst seit fünf Jahren in Deutschland.

3. Ist es richtig, dass, wer die Staatliche Prüfung für Übersetzer bestanden hat, automatisch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzungen anfertigen darf?

In Nordrhein-Westfalen ganz und gar nicht. Nicht nur, dass man hier damals (1992) die Prüfung bestanden haben musste, sondern musste die Note über dem Durchschnitt gelegen haben, damit das hiesige OLG (OLG Hamm) die Ermächtigung erteilte. Kurios war aber, dass zur Vereidigung als Dolmetscher (wie gesagt, das wird hier bis heute noch auseinander gehalten - Dolmetscher vereidigt udn Übersetzer ermächtigt) die bestandene Prüfung nicht brauchte. Das hiesige Gericht (LG Dortmund) forderte damals einfach den Nachweis, dass man genügend Termine pro Wche/Monat im LG-Bezirk als Dolmetscher wahrzunehmen hatte. Das führte mitunter dazu, dass es sogar jemanden gab, der den umliegenden Büros sene Dienste bei Gerichtsterminen umsonst angeboten hat, nur um an genügend Termine zu kommen. Diese Praxis (damit meine ich die Forderung des LG, genügend Termine nachzuweisen) wurde erst viel später, wann genau erinnere ich mich nicht mehr, eingestellt.
Außerdem dürften und dürfen meines wissens nach wie vor die vereidigten Dolmetscher in NRW keine schriftlichen Afträge beglaubigen. Dass sie sich nicht immer daran hielten, steht auf einem anderen Blatt - zumindest in der Zeit, in der ich mich noch dafür interessiert habe.
Zunächst habe ich dann auch versucht, an genügend Termine zu kommen, indem ich sämtliche umliegenden Gerichte angeschrieben und meine Situation dargelegt habe. Dies brachte aber nie einen Erfolg, denn die Ladungen blieben aus und ich kam nie auf die geforderte Anzahl der Termine. Da auch die Ermächtigung nach anfänglicher Euphorie dann doch nicht der Goldesel zu sein scshien, habe ich diese ganzen Bemühungen um Justizaufträge schließlich aufgegeben und mich auf die Technik konzentriert. Nun ist es aber nicht so, dass mir die Ermächtigung nichts bringen würde - ganz im Gegenteil, dadurch kann ich bei Bedarf auch den einen oder anderen Privatkunden bedienen (was sehr schnelles, leicht verdientes Geld bedeutet - dies soll auch nicht arrogant klingen - denn diese Leute bringen in der Regel Urkunden & Co. und die sind im Nu gemacht) oder bei unseren wirklich wichtigen Kunden auch mal mit einem beglaubigten Vertrag oder so dienen. Dies ist der wahre Nutzen meiner Ermächtigung.
Da das LG Dortmund dann schließlich die Politik in Bezug auf die Vereidigung geändert hat, wurde ich auch irgendwann vereidigt. Der einzige wirkliche Vorteil, den ich davon habe, ist die Tatsache, dass ich mich auf diese Vereidigung bei den umliegenden Standesämtern berufen kann, wenn jemand einen Dolmetscher bei der Eheschließung braucht. Ansonsten würde ich fast sagen, dass ich auf die Vereidigung pfeiffe - wenn es nämlich zum Gericht gehen sollte, wurde ich ad hoc vereidgt - oder auch nicht, wenn die Parteien darauf verzichtet haben. Bei Notaren war es sogar noch weniger problematisch, denn die, bei denen ich bei Gesellschaftsgründungen dabei war, meinten nur, dass die Parteien mit meiner Person als Dolmetscher einverstanden sein müssen, eine Vereidigung wäre gar nicht notwendig. Oder ich wurde eben auch vom Notar ad hoc vereidigt.

Damit möchte ich sagen, dass man weder die Prüfung noch den Status eines ermächtigten Übersetzers nicht überschätzen sollte. Bei den Kunden, die das wirkliche Geschäft bringen, ist es für mich absolut unwichtig. Als Zubrot nützlich, würde ich aber heute diese Mühe vielleicht nicht mehr auf mich nehmen wollen. Schreibe absichtlich vielleicht, denn vor 15 Jahren sah ich das anders. Hätte ich mich nicht anders ausgerichtet, würde ich dies vielleicht heute gleich sehen, wie damals. Jedoch wäre ich als Urkunden- und Juraübersetzer für Polnisch, in Deutschland lebend, wohl nie ProZ-Mitglied geworden, denn zu dem Zeitpunkt, als ich ProZ entdeckte, wäre ich schon längst verhungert gewesen.

Jerzy
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