Umsatzsteuer für in Deutschland erbrachte Dienstleistungen
Thread poster: Wolfgang Jörissen
Wolfgang Jörissen
Wolfgang Jörissen  Identity Verified
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Jan 5, 2008

Falls dies schon irgendwo breit getreten wurde (habe nichts entsprechendes gefunden), dann reicht mir ein Link. Falls nicht, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Folgender Fall:
Ich musste in Deutschland mit meinem Firmenwagen eine Werkstatt aufsuchen. Ich bin in Polen umsatzsteuerpflichtig und habe somit eine polnische UStID-Nummer. Kann die Werkstatt mir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, da ich als Abnehmer ein Unternehmen im EU-Ausland bin oder muss ich die deutsc
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Falls dies schon irgendwo breit getreten wurde (habe nichts entsprechendes gefunden), dann reicht mir ein Link. Falls nicht, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Folgender Fall:
Ich musste in Deutschland mit meinem Firmenwagen eine Werkstatt aufsuchen. Ich bin in Polen umsatzsteuerpflichtig und habe somit eine polnische UStID-Nummer. Kann die Werkstatt mir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, da ich als Abnehmer ein Unternehmen im EU-Ausland bin oder muss ich die deutsche Umsatzsteuer zahlen, weil die Leistung in Deutschland erbracht wurde?

[Bearbeitet am 2008-01-05 20:43]
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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IMHO nicht möglich Jan 5, 2008

dh. Du musst die deutsche USt. zahlen.
Die EU-MWSt.-Id.-Nr. kommt lediglich bei Lieferungen und Leistungen zwischen EU-Ländern zur Geltung. Wenn ich umsatzsteuerfrei ins Ausland liefere, muss ich auf meiner Rechnung vermerken, dass der Empfänger der Leistung diese in seinem Land mit Umsatzsteuer belasten muss. Dann darf er diese als Firma (zumindest so ist das in DE) wieder abziehen, womit er auf Null rauskommt. Nur wie soll das bei einer Werkstatt gehen? Außerdem liefert sie ja nicht i
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dh. Du musst die deutsche USt. zahlen.
Die EU-MWSt.-Id.-Nr. kommt lediglich bei Lieferungen und Leistungen zwischen EU-Ländern zur Geltung. Wenn ich umsatzsteuerfrei ins Ausland liefere, muss ich auf meiner Rechnung vermerken, dass der Empfänger der Leistung diese in seinem Land mit Umsatzsteuer belasten muss. Dann darf er diese als Firma (zumindest so ist das in DE) wieder abziehen, womit er auf Null rauskommt. Nur wie soll das bei einer Werkstatt gehen? Außerdem liefert sie ja nicht ins Ausland, sondern erbringt die Leistung vor Ort.
Das wäre zumindest mein Verständnis der ganzen Sache.

LG und frohes Neues
Jerzy
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Marinus Vesseur
Marinus Vesseur  Identity Verified
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Müsste funktionieren Jan 5, 2008

Ich wurde es versuchen. So wie ich es verstehe, geht es nicht immer darum, wo die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wenn Fahrzeug und Inhaber in Polen ansässig sind, kann man die Leistung der deutschen Werkstatt als in Polen erbracht interpretieren. Ansonsten müsstest du mühselig die gezahlte MwSt wieder zurückfordern, was lange dauern kann.
Die Werkstatt muss dazu natürlich auch bereit sein, aber das ist wieder eine andere Geschichte.
Viel Erfolg!


 
Marc P (X)
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Umsatzsteuer für in Deutschland erbrachte Dienstleistungen Jan 6, 2008

Hier der entsprechende Auszug aus dem Gesetzestext (UStG 2005)

§ 3a
Ort der sonstigen Leistung

(1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der §§ 3b und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, so gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt:

3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird:

c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem leistenden Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Leistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt. Das gilt nicht, wenn der Gegenstand im Anschluß an die Leistung in dem Mitgliedstaat verbleibt, in dem der leistende Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig geworden ist.


Für mein Verständnis heißt das (vorausgesetzt natürlich, das Fahrzeug wird anschließend nach Polen oder sonst wohin gebracht), die Leistung gilt als in Polen erbracht und die Kosten werden ohne deutsche Mwst in Rechnung gestellt. (Wie Jerzy sagt wird dann in Polen Mwst fällig.)

Es muss sich evtl. auch tatsächlich um einen Firmenwagen handeln, nicht nur um ein beliebiges Fahrzeug, das einem Vorsteuerabzugsberechtigten gehört. Das dürfte jedoch nur das polnische Finanzamt interessieren, nicht das deutschen Finanzamt oder den Leistungserbringer.

Ob der Leistungserbringer die Kosten ohne Mwst in Rechnung stellen *muss* oder *kann* ist auch eine Sache für sich.

Allerdings: das ist nur meine Interpretation (obwohl es mich immer wieder wundert, wie oft und gerne spekuliert wird, ohne die Gesetzestexte heranzuziehen). Ich würde lieber den Rat eines Steuerberaters einholen. Vielleicht gelten Fahrzeuge nicht als "bewegliche körperliche Gegenstände" oder werden gesondert berücksichtigt.

Marc

[Edited at 2008-01-07 09:59]

[Edited at 2008-01-07 12:49]


 
Jerzy Czopik
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Der Haken sind "sonstige Lestungen" Jan 6, 2008

und wie man diese definiert sowie die Bereitschaft der Werkstatt, Rechnung ohne MWSt. zu schreiben. So wie wir das hier täglich erleben, wird keine Werkstatt sich die Mühe machen, Gesetzestexte zu studieren und ev. riskieren, die MWSt. aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern einfach eine Rechnung wie jedem anderen Kunden auch - also mit MWSt. - ausstellen. Würden die polnischen Werkstätten wohl genau so handeln.

 
Marc P (X)
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Umsatzsteuer für in Deutschland erbrachte Dienstleistungen Jan 6, 2008

Jerzy Czopik wrote:

Der Haken sind "sonstige Leistungen" und wie man diese definiert


"Man" definiert sie nicht, sondern sie werden im Gesetzestext definiert. Und zwar:

§ 3

(9) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind.


Es geht also im Grunde um Dienstleistungen im Gegensatz zu Waren.

Jerzy Czopik wrote:

sowie die Bereitschaft der Werkstatt, Rechnung ohne MWSt. zu schreiben. So wie wir das hier täglich erleben, wird keine Werkstatt sich die Mühe machen, Gesetzestexte zu studieren und ev. riskieren, die MWSt. aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern einfach eine Rechnung wie jedem anderen Kunden auch - also mit MWSt. - ausstellen.


Und ich dachte, Deutschland wäre ein Rechtsstaat.

Marc


 
Jerzy Czopik
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Autoreparatur ungleich Lieferung? Jan 6, 2008

Ich weiß, das ist Haarspalterei, aber: Ist eine Autoreparatur sonstige Leistung im Sinne dieses Paragraphen oder ist sie eine Lieferung, da auch Ersatzteile dabei sind? Und wenn die Lieferung der Ersatzteile so betrachtet wird, wie der Warenverkauf in einem Laden (was sie eigentlich in meinen Augen ist), dann kann ma solche Teile nicht in einem Land mehrwerststeuerfrei erwerben - man braucht ja nur zum nächsten Kaufhaus zu gehen und zu fragen, ob man den Fernseher dort aufgrund seiner EU-VAT-I... See more
Ich weiß, das ist Haarspalterei, aber: Ist eine Autoreparatur sonstige Leistung im Sinne dieses Paragraphen oder ist sie eine Lieferung, da auch Ersatzteile dabei sind? Und wenn die Lieferung der Ersatzteile so betrachtet wird, wie der Warenverkauf in einem Laden (was sie eigentlich in meinen Augen ist), dann kann ma solche Teile nicht in einem Land mehrwerststeuerfrei erwerben - man braucht ja nur zum nächsten Kaufhaus zu gehen und zu fragen, ob man den Fernseher dort aufgrund seiner EU-VAT-ID ohne MWSt. bekommt. Ich bezweifle stark, dass das Ladenpersonal etwas mit solcher Anfrage anfangen kann.

Ansonsten hast Du recht. DE ist ein Rechtsstaat. Allerdings ist auch das Auslegungssache
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Umsatzsteuer für in Deutschland erbrachte Dienstleistungen Jan 7, 2008

Jerzy,

Haarspalterei ist es sicherlich, aber so ist es nun mal mit den Gesetzen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Reparaturarbeiten und die Ersatzteile gesondert betrachtet werden.

Ich kann mir jedoch auch vorstellen, dass die Ersatzteillieferung als Exportfall betrachtet werden kann. Schließlich kann man nicht nur Kfz-Ersatzteile, sondern auch ganze Neuwagen im EU-Ausland kaufen und nach Hause fahren, ohne die ausländische Mwst zu bezahlen. Und das
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Jerzy,

Haarspalterei ist es sicherlich, aber so ist es nun mal mit den Gesetzen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Reparaturarbeiten und die Ersatzteile gesondert betrachtet werden.

Ich kann mir jedoch auch vorstellen, dass die Ersatzteillieferung als Exportfall betrachtet werden kann. Schließlich kann man nicht nur Kfz-Ersatzteile, sondern auch ganze Neuwagen im EU-Ausland kaufen und nach Hause fahren, ohne die ausländische Mwst zu bezahlen. Und das sogar ohne Ust-ID-Nr. (Freilich muss man dann die Mwst des eigenen Landes entrichten.)

Unter genau welchen Bedingungen der Exportfall eintritt, weiß ich nicht. Der von dir geschilderte Fall, dass man versucht, aufgrund der EU-Ust.-ID im nächsten Kaufhaus einen Fernseher umsatzsteuerfrei zu erwerben, tritt normalerweise nicht ein, denn solche Ladenkäufe im Ausland sind üblicherweise privater Natur; geschäftliche Bestellungen lässt man eher anliefern, womit der Exportfall gegeben ist. Im Falle einer Autoreparatur kann ich mir aber gut vorstellen, dass dies auch zutrifft: man darf annehmen, dass die eingebauten Ersatzteile zusammen mit dem Fahrzeug zum Herkunftsland des Fahrzeugs bzw. zum Land der angegebenen Ust-ID gebracht werden. Schließlich deutet der Fall "bewegliche körperliche Gegenstände" überhaupt darauf hin.

Das sind alles Spekulationen meinerseits - dafür gibt es Steuerberater. Dass in diesen Foren jedoch oft versucht wird die tatsächliche Gesetzteslage aus der eigenen Logik und ohne jeglichen Bezug zu den Gesetzestexten zusammenzureimen, finde ich aber mehr als bedenklich.

Klar ist Deutschland ein Rechtsstaat. Es gibt Rechthaber, Rechte, Entrechtete, und die die recht schnell abgeschoben werden sollen. Aber Spaß beiseite: die Gesetze sind Auslegungssache, der Rechtsstaat aber nicht. Das gilt für Übersetzer und Berliner Oberstaatsanwälte gleichermaßen.

Marc
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Wolfgang Jörissen
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TOPIC STARTER
Steuerberater, übernehmen Sie! Jan 7, 2008

Vielen Dank Euch allen. Es scheint hier wohl keine konkreten Erfahrungswerte zu geben, sodass ich wohl nicht drumherum komme, die geäußerten - durchaus sinnvollen - Spekulationen einem deutschen Steuerberater vorzulegen.

Danke nochmal!
Wolfgang


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Doch ein konkreter Fall Jan 7, 2008

Die Tochter eines Bekannten war mit seinem Geschäftswagen in UK unterwegs. Nach einer Panne wurde das Auto in der Werkstatt repariert. Diese stellte (da die Tochter es nicht wissen konnte) eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus. Mein Bekannter hat dieses Geld dann doch (es war ein höherer Betrag) vom britischen Finanzamt zurückgefordert - mit Erfolg.

Also bei Autoreparaturen am Firmenwagen im Ausland kann mann eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer austellen lassen. Vorausgesetzt, nat�
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Die Tochter eines Bekannten war mit seinem Geschäftswagen in UK unterwegs. Nach einer Panne wurde das Auto in der Werkstatt repariert. Diese stellte (da die Tochter es nicht wissen konnte) eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus. Mein Bekannter hat dieses Geld dann doch (es war ein höherer Betrag) vom britischen Finanzamt zurückgefordert - mit Erfolg.

Also bei Autoreparaturen am Firmenwagen im Ausland kann mann eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer austellen lassen. Vorausgesetzt, natürlich, dass es tatsächlich ein Firmenwagen ist, und dass die Werkstatt diese Regelung kennt.

HDH

Alison
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Wolfgang Jörissen
Wolfgang Jörissen  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Nachtrag: Rückforderung über Finanzamt Jan 8, 2008

Nochmal vielen Dank für alle Eure Beiträge. Ich werde - nach Rücksprache mit einer Steuerberaterin - beim deutschen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstellung einreichen. Hoffen wir, dass es nicht so lange dauert wie Marinus befürchtet.

Viele Grüße und frohes Schaffen!
Wolfgang


 


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