Drodzy Koleżanki i Koledzy Tłumacze Dopiero niedawno dowiedziałem się o istnieniu tej strony i dzisiaj trochę sie rozejrzałem. Jestem pod wrażeniem! Przedstawiam się artykulikiem na temat oceny słowników polsko- niemieckich, który przed jakims czasem spłodziłem. Tekst jest dosyc długi, ale mam nadzieję, że zainicjuje dyskusje nad słownikami fachowymi, tym bardziej, ze niedawno ukazały sie dwa nowe (Pieńkos, Köbler)
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Wörterbuch als Hilfe beim Übersetzen juristischer Texte (Analyse zweier neuer polnisch-deutscher Rechtswörterbücher)
Problemstellung
Das Übersetzen von juristischen Texten bringt viele Schwierigkeiten mit sich, die zu einem großen Teil auf die Systemgebundenheit der Rechtsterminologie, d.h. die Bindung der Rechtssprache an ein bestimmtes Rechtssystem, zurückzuführen sind. Übersetzt wird nicht nur aus einer Sprache in eine andere, sondern die „rechtlichen Inhalte einer Rechtsordnung und damit einer Kulturgemeinschaft werden in eine andere Rechtsordnung übertragen“ (Sandrini 1999: 15) Für die Komplexität des Übersetzungsvorgangs ist somit die Frage entscheidend, inwieweit die jeweiligen Rechtssysteme sich ähnlich sind. So wird die Übersetzung eines polnischen Textes ins Englische in der Regel mehr terminologische Schwierigkeiten bereiten als die Übersetzung desselben Textes ins Deutsche, da die meisten englischsprachigen Länder dem Rechtskreis des common low angehören, dem viele Begriffe des kontinentalen Rechtskreises fremd sind. De Groot (1991: 203) schreibt hierzu folgendes:
„Gehören beide Rechtsordnungen demselben Rechtskreis an, kann eine relative Nähe der Rechtsinhalte angenommen werden; bei unterschiedlichen Rechtskreisen führen Tradition und Rechtsauffassung zu völlig verschiedenen Rechtslösungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Übersetzbarkeit.“
Aber auch beim Übersetzen zwischen benachbarten Rechtssystemen, wie dem polnischen und dem deutschen kann man nicht von einer völligen Äquivalenz der Begriffe ausgehen.
Mit dem deutschen Rechtssystem meine ich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Man muss sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass auch in Österreich, in der Schweiz, in Liechtenstein und zum Teil in Italien (Südtirol) Deutsch als Amtssprache und damit auch als eigenständige Rechtssprache gebraucht wird.
Nicht einmal bei solchen, in beiden Rechtsordnungen existierenden, Begriffen wie wina / Schuld, małżeństwo / Ehe, zbrodnia / Verbrechen, występek / Vergehen herrscht eine vollständige inhaltliche Übereinstimmung. Die Differenzen bestehen entweder auf der Ebene der gesetzlichen Definition, die Begriffe werden durch die Rechtslehre und die Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt, oder an sie sind andere Rechtsfolgen geknüpft.
Laut §12 (1) StGB sind Verbrechen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind; im polnischen kodeks karny dagegen wird der Begriff zbrodnia wie folgt definiert (Art. 7 § 2): „Zbrodnią jest czyn zabroniony zagrożony karą pozbawienia wolnosci na czas nie krótszy od lat 3 albo karą surowszą“ “ In Deutschland kann man also schneller als in Polen Verbrecher werden! In deutscher und in polnischer Rechtslehre werden z.B. unterschiedliche Schuldarten differenziert (vgl. Gardocki 1998: 74 , Creifelds 1996: 1082) Z.B. unterschiedliche Ehescheidungsgründe (vgl. Art. 56 KRO und § 1564 ff. BGB)
So führte z. B. eine unterschiedliche Auslegung des Begriffes bewegliche Sache vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Analogieverbotes in Deutschland und in Frankreich zu unterschiedlichen Lösungen hinsichtlich der Frage, ob Elektrizität als Sache oder etwa eher als Zustand zu betrachten ist. Während die Entziehung der Elektrizität nach der französischen Rechtsprechung die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des Diebstahls erfüllt, entschied man sich im deutschen Recht für die Einführung einer neuen Strafvorschrift. Zu fragen ist nur, inwieweit solche systemgebundenen Unterschiede bei einer Übersetzung transparent gemacht werden müssen. Mit anderen Worten: Inwieweit ist das Übersetzen von juristischen Texten Rechtsvergleichung und welche Kompetenzen sind hierfür erforderlich?
de Groot (1999: 11) führt hierzu einen plastischen Vergleich von Isaac Kisch an: „ ein guter Übersetzer [ist] eigentlich ein von außen nach innen gekehrter Komparatist und ein guter Komparatist eigentlich ein von innen nach außen gekehrter Übersetzer.“
Nun, im Idealfall sollte es ein zweisprachig aufgewachsener Diplomübersetzer sein, der in den beiden Ländern ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat.
So werden beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nur Jurist-Übersetzer eingestellt die „eine angemessene juristische Ausbildung und gründliche Kenntnisse in mehreren Amtssprachen des Gerichtshofes aufweisen“ (Art. 22 VerfO EuGH). Laut Pascale Berteloot, Leiterin der Terminologieabteilung beim EuGH, handelt es sich in seltenen Fällen um Juristen mit einer zusätzlichen Ausbildung als Übersetzer (Berteloot 1999: 109)
Aber auch dann können seine Fähigkeiten hinterfragt werden, denn ein Jurist ist in den meisten Fällen Experte auf einem Rechtsgebiet, und es ist gar nicht so selbstverständlich, dass ein guter Strafrechtler in der Sprache des Finanzrechts genauso gut bewandert ist.
Ich möchte mich mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit die sprachlichen und – häufiger wohl – fachlichen Unzulänglichkeiten eines jeden Übersetzers durch die Zuhilfenahme von zweisprachigen Rechtswörterbüchern kompensiert werden können. Vor diesem Hintergrund analysiere ich zwei vor kurzem erschienene polnisch-deutsche Rechtswörterbücher. Außer ihrer Struktur, d.h. dem Aufbau der Umtexte, des Wörterverzeichnisses und der einzelnen Wörterbuchartikel gilt mein Interesse insbesondere der Äquivalenzproblematik und den von den Autorinnen vorgeschlagenen terminologischen Lösungen.
Vorstellung der zu untersuchenden Wörterbücher
Den Gegenstand meiner Analyse bilden folgende zwei Wörterbücher:
1. Kilian, A. (2000): Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, polnisch-deutsch
Dieses Wörterbuch umfasst über 32 000 Stichwörter und zählt 466 Seiten. Der Band Deutsch-Polnisch ergänzt laut Autorin den 1996 erschienen Band Polnisch-Deutsch und lehnt sich stark an dessen Gestaltung an.
Es ist übrigens bemerkenswert, dass der chronologisch als erster erschienene deutsch-polnische Band als Teil 2 auf den Markt gebracht wurde, was wohl nur verkaufsstrategische Bedeutung gehabt haben mag.
2. Kienzler, I. (2000): Słownik prawniczo-handlowy polsko-niemiecki
Dieses Wörterbuch umfasst, was schon auf den ersten Blick etwas suspekt erscheint, laut Vorwort ungefähr 90 000! Fachausdrücke aus den Gebieten Rechtswesen und Wirtschaft sowie Verwaltung und Finanzen. (Wenn man bedenkt, dass das Großwörterbuch Deutsch-Polnisch von Piprek und Ippoldt „lediglich“ 200 000 Ausdrücke enthält, dann könnte man den Eindruck haben, dass die Rechts- und Wirtschaftssprache die Hälfte des polnischen Wortschatzes ausmacht) Es zählt 703 Seiten.
Benutzergruppe, Funktion
Das Wörterbuch von Kilian spricht explizit keine Benutzergruppe an. Es wird lediglich als „zuverlässiges Hilfsmittel im polnisch-deutschen Rechts- und Wirtschaftsverkehr“ bezeichnet. Im Vorwort wird auf besondere Probleme verwiesen, die zur Zeit großer rechtlicher und wirtschaftlicher Transformation in Polen die Erfassung eines möglichst verbindlichen und trotzdem aktuellen Begriffsbestandes erschweren. Es wird nicht erläutert, nach welchen Kriterien die Auswahl der Lemmata vorgenommen wurde, dafür werden jedoch anerkannte deutsche und polnische Rechtsexperten genannt, die den Wortbestand der einzelnen Fachgebiete überprüft haben.
Man könnte sich allerdings fragen, ob z.B. der im Wörterbuch lemmatisierte Begriff fucha (etwas unglücklich als Schwarzarbeit widergegeben), etwa rechtlich bedeutsamer ist als z.B. der im Wörterbuch fehlende, in der Präambel der polnischen Verfassung von 1997 gebrauchte juristische Neologismus zasada pomocniczości / Subsidiaritätsprinzip oder das infolge der Ratifizierung des Konkordats mit Vatikan gängige Begriff małżństwo konkordatowe
Das Vorwort enthält ferner keine Informationen darüber, mit welchem deutschen Rechtssystem die polnischen Begriffe verglichen werden – erst aus der näheren Betrachtung des Abkürzungsverzeichnisses sowie der einzelnen Artikel wird ersichtlich, dass es sich wohl um die bundesdeutsche Rechtsordnung handelt.
Dagegen wird im Wörterbuch von Kienzler auf die „fortschreitende Intensivierung des Rechts- und Handelsverkehrs zwischen Polen und den deutschsprachigen Ländern“ verwiesen. Die Autorin bemüht sich, zwischen bundesdeutschen, österreichischen und schweizerischen Begriffen zu unterscheiden, wobei jedoch nicht konsequent genug verfahren wird. So werden z.B. für den Begriff adwokat folgende Entsprechungen angegeben: Rechtsanwalt, Anwalt (austr., schwajc.) Advokat. Die daraufhin angeführten, übrigens nicht ganz richtigen, Mehrwortausdrücke, berücksichtigen schon allerdings nur die bundesdeutschen Begriffe (adwokat oskarżonego / Anwalt des Beklagten* (Gemeint ist wohl: Anwalt des Angeklagten (der Verteidiger) Der Beklagte ist ein zivilprozessrechtlicher Begriff, dem im Polnischen der Begriff pozwany entspricht.), zaliczkowe honorarium adwokata / Anwaltskostenvorschuss usw.). Dem Begriff adwokatura entsprechen nach Kienzler die Begriffe Anwaltschaft, Rechtsanwaltschaft und Advokatur – auf die Angabe der jeweiligen Rechtsordnung wird an dieser Stelle verzichtet. Im Vorwort adressiert die Autorin ihr Wörterbuch an „Manager, Juristen, Wirtschaftler und Kaufleute“ und sieht dessen Aufgabe darin „den vielseitigen Sprachbedürfnissen von Unternehmern so weit wie möglich entgegenzukommen“. Die Auswahl der Lemmata wird nicht begründet.
Hyperstruktur
Unter der Hyperstruktur verstehe ich nach Wiegand (1989: 75-91) die gesamte Strukturierung des Wörterbuches. Sie besteht aus Umtexten (Vorspann und Nachspann) und dem Wörterverzeichnis, das wiederum in Wörterbuchartikel gegliedert ist. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Wörterbuchstrukturen wurden von Schaeder (1996: 117) folgendermaßen dargestellt:
„Die Gesamtstruktur eines Wörterbuchs lässt sich als dessen Hyperstruktur analysieren und beschreiben. Die Hauptbestandteile eines Wörterbuchs bestehen wiederum aus kleineren Bestandteilen, so z.B. das Wörterverzeichnis aus Wörterbuchartikeln. Die Gesamtstruktur des Wörterverzeichnisses lässt sich als dessen Makrostruktur analysieren und beschreiben. Wörterbuchartikel bestehen wiederum aus kleineren Bestandteilen, nämlich neben dem Lemma aus Angaben und Strukturanzeigern. Die Gesamtstruktur eines Wörterbuchartikels lässt sich als dessen Mikrostruktur analysieren und beschreiben.“
Umtexte
Alle mir bekannten Wörterbücher enthalten nicht nur das Wörterverzeichnis, sondern sie setzen sich aus mehreren Umtexten zusammen, die verschiedene Aufgaben zu erfüllen haben. Zu den häufigsten Umtexten gehören das Vorwort, Hinweise für den Benutzer, Abkürzungen und Zeichenerklärungen, Bibliographie sowie wichtigere grammatische Regeln, nicht selten mit Hinweisen zur richtigen Aussprache. Die analysierten Wörterbücher weisen folgende Hyperstrukturen auf:
Kilian:
im Vorspann: Vorwort Hinweise für die Benutzer Allgemeine Abkürzungen Abkürzungen der Fachausdrücke Abkürzungen der Gesetze Wörterverzeichnis
kein Nachspann
Kienzler:
im Vorspann: Vorwort
Es ist bemerkenswert, dass das wohl aus dem Polnischen übersetzte deutsche Vorwort an manchen Stellen von der polnischen Fassung auffallend abweicht, was sonst nicht üblich ist.
Abkürzungen und Zeichenerklärungen im Wörterbuch
Wörterverzeichnis
im Nachspann: Die gebräuchlichsten polnischen Abkürzungen
Die Hinweise für den Benutzer bei Kilian enthalten eine wesentliche Information über den Aufbau der Mikrostruktur – die sachlich zusammenhängenden Begriffe wurden in Nester gegliedert, was die Suche nach dem Umfeld eines Stichwortes erleichtern soll. Hier finden sich auch Erläuterungen zur Mediostruktur des Wörterbuchs. Das Wörterbuch enthält zwar drei Abkürzungsverzeichnisse, ihre Konzeption lässt jedoch einiges zu wünschen übrig. Die Verzeichnisse enthalten nämlich vermischt polnische und deutsche Abkürzungen, die jeweils in nur einer Sprache erläutert werden. Meiner Meinung nach wäre es wünschenswert, zumindest für die gebräuchlichsten Fachausdrücke und Gesetze Übersetzungsvorschläge anzugeben.
Eine solche Lösung findet man im Wörterbuch von Kienzler. Die Autorin gebraucht im Wörterbuch zwar nur polnische Abkürzungen, ihre Bedeutung wird aber in zwei Sprachen wiedergegeben. Das gilt auch für die gebräuchlichsten polnischen Abkürzungen im Nachspann, wobei man jedoch mit einigen Übersetzungsvorschlägen nicht einverstanden sein kann:
FU, F.U. Firma Usługowa (w nazwie firmy) Leistungsfirma* (bei Firmenbezeichnung); besser: Dienstleistungsbetrieb, Dienstleistungsfirma k.p.a, kpa kodeks postępowania administracyjnego Administrationsprozessordnung*; besser: Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsprozessordnung
Vor dem Hintergrund hoher sprachlicher Kompetenz der Dolmetscher und Übersetzer, die von manchen Fachwörterbuchautoren stillschweigend übergangen werden und trotzdem die wohl kritischste Gruppe der Fachwörterbuchbenutzer darstellen, kann ein Rechtswörterbuch auf tiefgreifende Erläuterungen zur Grammatik und Aussprache ohne weiteres verzichten. Erforderlich wären dagegen andere, speziell für juristische Fachwörterbücher konzipierte Umtexte. Denkbar wären z. B. eine hierarchische Aufstellung deutscher und polnischer Rechtssätze, eine Schilderung des Gerichtsbarkeitsaufbaus oder der Verwaltungsorganisation in den beiden Staaten. Wünschenswert wäre ferner ein Verzeichnis lateinischer Ausdrücke, die von den polnischen Juristen, womöglich aufgrund einer hohen Rangstellung des römischen Rechts an den juristischen Fakultäten in Polen, anscheinend häufiger als in Deutschland gebraucht werden. So wird z. B. für den bei Kilian lemmatisierten gesetzlichen Begriff nadzwyczajna zmiana stosunków (wörtlich: außerordentliche Veränderung der Verhältnisse) (art. 3571 kc), dem im deutschen Recht etwa der Begriff Wegfall der Geschäftsgrundlage entspricht, das in beiden Wörterbüchern fehlende – unter den Juristen gängige – Synonym klauzula rebus sic stantibus gebraucht.
Makrostruktur des Wörterverzeichnisses und die Mediostruktur des Wörterbuchs
Wiegand (1989: 372) definiert die Makrostruktur als
„eine Ordnungsstruktur, deren Trägermenge eine (nichtleere, endliche) Menge von Leitelementträgern eines lexikographischen Nachschlagewerkes ist.“
Beide Wörterbücher folgen dem semasiologischen Ordnungsprinzip, dessen Grundlage nicht der Wortinhalt, sondern der Wortkörper darstellt. Die alphabetische Anordnung der Lemmata in den zu untersuchenden Wörterbüchern unterscheidet sich jedoch wesentlich voneinander. Kilian richtet sich nach dem nestalalphabetischen Anordnungsprinzip, d.h. die Sublemmata werden unter semantischen Gesichtspunkten gruppiert, wobei die alphabetische Reihenfolge durchbrochen wird. Homonyme werden als getrennte Stichwörter angeführt und mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. Die Fettdruckmarkierung der polnischen Begriffe trägt zusätzlich zur Überschaubarkeit der einzelnen Artikel bei:
forma f 1. (pr. cyw.: czynność prawna) Form eines Rechtsgeschäfts; ~ aktu notarialnego notarielle Form (notarielle Beurkundung); ~ dla celów dowodowych (lat. ad probationem) für die Beweiszwecke erforderliche Form; ~ dla wywołania określonych skutków prawnych (lat. ad eventum) die zur Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen erforderliche Form; [...] ~ z datą pewną (art. 81 kc) Rechtsform mit feststehendem Datum (amtliche Beglaubigung des Datums); [...] forma f 2. Form, Art; ~ konkursu Stellenausschreibung in Form eines Wettbewerbs; ~ opracowania Bearbeitungsform;[...] forma f 3. (pr. karne) Form; ~my popełnienia przestępstwa Arten der Tatbegehung; stadialne ~my popełnienia przestępstwa (przygotowanie, usiłowanie, dokonanie) Verwirklichungsstufen der Straftat (Vorbereitung, Versuch, Ausführung, Vollendung); [...]
Als potentieller Nachteil der nestalalphabetischen Anordnung werden Auffindungsprobleme bei unzureichender Mediostruktur genannt. Kilian bedient sich grundsätzlich eines Pfeils, der auf folgendes zu verweisen hat:
- ohne das Stichwort zu übersetzen, auf dessen korrekte juristische Bedeutung (z.B. auditing → audyt, apatryda → bezpaństwowiec
- nach der Übersetzung des Stichwortes, auf einen weiteren einschlägigen oder mit diesem Stichwort zusammenhängenden Begriff (z.B. azyl m Asyl → status uchodźcy)
- nach der Übersetzung des Stichwortes, auf die Fundstelle eines auf diesem Stichwort beruhenden Nestes (z.B. nadużycie władzy przez funkcjonariusza publicznego Amtsmissbrauch → funkcjonariusz publiczny)
Trotz dieser wohldurchdachten Verweisstruktur hat man bei einigen Begriffen Schwierigkeiten, sie im Wörterbuch aufzufinden. Der bereits erwähnte Mehrwortausdruck nadzwyczajna zminana stosunków ist unter dem Stichwort nadzwyczajny auffindbar. Die Begriffe zmiana und stosunek werden bei Kilian zwar lemmatisiert, doch man sucht an diesen Stellen vergeblich nach einem Verweis auf den Begriff nadzwyczajna zmiana stosunków. Schlimmer ist dies noch im Falle von akt małżeński. Wenn man unter akt nachschlägt, findet man die deutsche Entsprechung als Trauschein wiedergegeben. An dieser Stelle wird auf den Begriff małżeństwo nicht verwiesen. Unternimmt man trotzdem den Versuch, unter małżenstwo nachzusehen, so stellt man mit Erstaunen fest, dass akt małżeństwa nun Heiratsurkunde heißt. Ein äußerst nützliches Novum gegenüber allen sonstigen polnisch-deutschen und deutsch-polnischen Wörterbüchern ist bei Kilian die Angabe der gesetzlichen Quellen, was sowohl seitens der Sprachwissenschaft und der praktizierenden Übersetzer (Stępnikowska 1997: 161, 190) als auch seitens der Rechtswissenschaft (de Groot 1991: 306) postuliert wurde. Zwar kann man dem entgegenhalten, dass derartige Angaben infolge der andauernden Entwicklung des polnischen Rechts schnell an Aktualität verlieren, doch ihr großer praktischer Nutzen besteht darin, dass der Anwendungsbereich der jeweiligen Begriffe dadurch kontextualisiert wird, und man in Zweifelsfällen auf die einschlägigen Termini in Gesetzen mühelos zugreifen und durch komparative Analyse mit höherer Wahrscheinlichkeit ein besseres Äquivalent finden kann.
So verweist Kilian auf die einschlägigen Vorschriften des 2000 durch Kodeks Społek Handlowych ersetzten Kodeks Handlowy. Selbst wenn eine Anpassung der Vorschriften aus Zeitgründen nicht möglich war, so wäre ein Hinweis auf eine so bedeutende Neuregelung im Bereich des Wirtschaftsrechts im Vorwort des Wörterbuches wohl angebracht gewesen.
Übrigens ist es nicht so oft der Fall, dass ein Gesetzbuch aufgehoben wird und stattdessen ein neues in Kraft tritt. Das polnische Zivilgesetzbuch wurde nach dem Umbruch des politischen Systems durch die Aufhebung überflüssiger und die Aufnahme neuer – mit entsprechenden Indizes versehener – Artikel novelliert.
Z.B. die neuen Vorschriften über die Versteigerung und Ausschreibung (art. 701, 702, 703, 704), Grenzen der Vertragsfreiheit (art. 3531), oder Außerordentliche Änderung der Verhältnisse (rebus sic stantibus) (art. 3581).
Im Falle des Wörterbuchs von Kienzler fällt es mir schwer eindeutig festzustellen, nach welchem Anordnungsprinzip die Autorin verfahren ist. Angestrebt wird anscheinend die nischenalphabetische Anordnung der Lemmata, wobei ich unter einer Nische nach Wiegand (1989: 38 folgendes verstehe:
„... eine Menge von wenigstens zwei, höchstens aber endlich vielen, striktalphabetisch geordneten Wörterbuchartikeln [den Nischenartikeln], die zu genau einem Textblock gruppiert sind.“
Nach Mayer (1993:1) gelangt man zu einer Nische
„... indem man Lemmata, die in einer vertikalen Reihe aufeinanderfolgen, zu einem ARTIKEL zusammenfasst, d.h. Wörter mit gleicher Buchstabenfolge drucktechnisch zusammenstellt, wobei der erste Bestandteil der Sublemmata häufig durch eine Tilde ersetzt wird. Die alphabetische Reihenfolge wird bei diesem Vorgehen nicht beeinträchtigt.“
Bei Kienzler wird der Begriff forma auf folgende Weise als Lemma angesetzt:
form/a f Form f ~a dla celów dowodowych Form f für Beweiszwecke ~a czynności prawnej Form f des Rechtsgeschäfts ~a szczególna czynności prawnej besondere Form des Rechtsgeschäfts ~a ochrony sądowej Form f des gerichtlichen Schutzes ~a państwa Staatsform f panujaca ~ państwa herrschende Staatsform ~a podniesienia lub zgłoszenia zarzutu Form f der Erhebung des Einwands / der Einrede / der Einwendung / der Exzeption ~a popełnienia przestępstwa Form f der Begehung der Straftat / der strafbaren Handlung ~a pod rygorem nieważności unter Androhung der Nichtigkeit ~a rządu Regierungsform f ~a szczególna dla wywołania skutków prawnych besondere Form zwecks Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen ~a testamentu Form f eines Testamentes ~a umowy Form f des Vertrags / Vertragsform f [...]
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Begriffe in einer solchen Reihenfolge präsentiert werden. Das alphabetische Anordnungsprinzip wird hier an vielen Stellen durchbrochen. Die semantischen Gründe kommen nicht in Frage, denn solche bedeutungsverwandten Begriffe wie forma czynności prawnej, forma pod rygorem nieważnosci und forma szczególna dla wywołania skutków prawnych werden durch Begriffe getrennt, die einem anderen Rechtsgebiet angehören (forma popełnienia przestępstwa, forma państwa). Für die Autorin, die durch den Schrägstrich bedeutungsgleiche Begriffe trennt, sind Einwand, Einrede, Einwendung und Exzeption synonym zu verwenden, was von mangelnden Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung zeugt.
Mikrostruktur der Wörterbuchartikel
Die Mikrostruktur eines Wörterbuches wird von Wiegand/Kucera (1981:116) wie folgt definiert:
„Unter der Mikrostruktur eines Wörterbuches versteht man die Anzahl der Informationsklassen sowie die Menge der Ordnungsrelationen, in denen die Informationsklassen des Wörterbuchartikeltyps stehen, der allen Wörterbuchartikel(exemplaren) eines Wörterbuchs zugrunde liegt.“
Die Mikrostruktur von Fachwörterbüchern ist in der Regel nicht so stark entwickelt wie die eines allgemeinsprachigen Wörterbuches. Im Wörterbuch von Kilian werden bei dem polnischen Ausgangsbegriff das Genus und die Wortart angegeben, wenn es sich um kein Substantiv handelt. In Klammern stehen in Kursivschrift die Angaben über das Rechtsgebiet und die Stilschicht sowie bei polysemen Begriffen die Spezifizierung des Begriffs ( z.B. nakaz 1. (polecenie), 2. (norma działania)). Bei den deutschen Äquivalenten findet man keine grammatischen Angaben. Kollokationen und Beispiele werden in beiden Sprachen formuliert. Nur in deutscher Sprache dagegen wird die spezifische Bedeutung des polnischen Rechtsbegriffs erläutert (z.B. karencja kredytowa (bank) Karenzfrist bei Kreditgewährung (Zeitraum vom Zeitpunkt der Kreditgewährung bis zur Rückzahlung der ersten Rate)). Die Begriffe werden oft mit vielen typischen Anwendungsbeispielen belegt, was die Wahl des entsprechenden Äquivalents wesentlich erleichtert. Dies ist auch wohl einer der gröβten Vorteile gegenüber dem Wörterbuch von Kienzler, das manchmal den Eindruck einer Wörterliste erweckt. Selten findet man hier passende Anwendungsbeispiele sowie die bei den Juristen gängigen Zusammensetzungen und Kollokationen.
Schlussbemerkungen
Die Analyse der beiden Wörterbücher hat gezeigt, dass es möglich ist, ein Wörterbuch zu erstellen, das den Anforderungen sowohl der Fachwörterbuchlexikographie als auch der praktizierenden Übersetzer zum groβen Teil gerecht wird. Denn das Wörterbuch von Kilian ist meiner Meinung nach trotz mancher Mängel ein zuverlässiges Hilfsmittel beim Anfertigen juristischer Übersetzungen. Zugleich werden jedoch die Grenzen eines jeden Rechtswörterbuchs sichtbar. Zum einen werden sie vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsentwicklung durch den zeitlichen Faktor bestimmt; zum anderen entscheidet letztendlich der situative Rahmen einer jeden Übersetzung über die Wahl des entsprechenden Äquivalents. So ist es in einem Wörterbuch wohl nicht möglich, für den Begriff radca prawny anstatt des Begriffes Rechtsberater oder Justitiar den Begriff Rechtsanwalt (also adwokat) als Äquivalent anzugeben. Wenn man aber bedenkt, dass die Rechtsberater in Polen auβer in Familien- und Strafsachen genauso wie die Anwälte die Befugnis haben, ihre Mandanten gerichtlich zu vertreten, so wäre die Anwendung dieses dem deutschen Kunden nichtssagenden Begriffs in manchen Situationen (z.B. in einem Angebot an den Kunden, ihn bei seiner Wirtschaftstätigkeit in Polen rechtlich zu unterstützen) für die Rechtsberater geradezu benachteiligend.
Paweł Gugała
Bibliographie
Wörterbücher
Kienzler, I. 2000: Słownik prawniczo-handlowy polsko-niemiecki Kilian, A. 2000: Słownik języka prawniczego i ekonomicznego, tom 1 polsko-niemiecki
Rechtsquellen:
Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896 (RGBl. S.195) Kodeks karny z dnia 2 sierpnia 1997 (Dz.U. r. Nr 88, poz. 553) Kodeks rodzinny i opiekuńczy z dnia 25 lutego 1964 (Dz. U. Nr 9 poz. 59) Strafgesetzbuch vom 10. März 1987 (BGBl. I. S 945, 1160)
Sekundärliteratur Berteloot, P. 1999: Das konzipieren übersetzungsgerechter juristischer Dokumente, in: de Busse, D., 1992: Recht als Text Creifelds, C., 1996: Rechtswörterbuch Czachórski, W., 1999: Zobowiązania Gardocki, L., 1998: Prawo karne de Groot, R./ Schulze, R. (Hgg.), 1999: Recht und Übersetzen de Groot, R. 1999: Das Übersetzen juristischer Terminologie, in: de Groot, R./ Schulze, R. de Groot, R./ Schulze, R. (Hgg.), 1999: Recht und Übersetzen, 101-115 Meyer, B. 1993: Die Makrostruktur in zweisprachigen Wörterbüchern französisch-deutsch Pietrzykowski, K. (Hg.), 1999: Kodeks cywilny. Komentarz Sandrini, P. (Hrsg.), 1999: Übersetzen von Rechtstexten Sandrini, P., 1996: Terminologiearbeit in Recht (Hgg.), 1999: Recht und Übersetzen, 11-47 Schaeder, B., 1996: Wörterbuchartikel als Fachtexte, in: Kalverkämper, H./Baumann, K.D. (Hgg.): Fachliche Textsorten. Komponenten, Relationen, Strategien, 69-102 Stepnikowska, A., 1998: Stand, Probleme und Perspektiven der zweisprachigen juristischen Fachlexikographie und deutsch-französisch, in: Lebende Sprachen, 1/93, 1-5 Wiegand, H. E./ Kucera, A. 1981: BROCKHAUS-WAHRIG: Deutsches Wörterbuch auf dem Prüfstand der praktischen Lexikographie, I. Teil, in: Kopenhagener Beiträge zur Germanistischen Linguistik, 18, 94-217 Wiegand, H. E. 1989: Aspekte der Makrostruktur im allgemeinen einsprachigen Wörterbuch. Alphabetische Anordnungsformen und ihre Probleme, in: HSK, Bd. 5.1., 371-499
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