11:06 Jul 21, 2007 |
German to Spanish translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Derecho sucesorio | |||||||
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| Selected response from: Fabienne Kelbel Spain Local time: 06:55 | ||||||
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Resolución de adjudicación definitiva de herencia/adjudicar definitivamente una herencia Explanation: Esta es mi propuesta. Hace no mucho que traduje una "Einantwotungsurkunde". Es un término procedente de Austria y me costó bastante traducirlo, pero creo que de esta forma el significado queda bien explicado. Para traducir este término me he guiado por definiciones en Internet como esta: "Die Einantwortung bezeichnet die durch Gerichtsbeschluss erfolgende Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz der Erben. Mit der Einantwortung erlangt der Erbe volle Herrschaft über den Nachlass und wird Schuldner der Erbschaftsgläubiger. Die Einantwortung setzt vor allem eine positive Erbserklärung (Annahme der Erbschaft), den Erbrechtsausweis (Bestätigung des Gerichtes Erbe zu sein) und, wenn der Erbe letztwillig berufen ist, den Testamentserfüllungsausweis (Bestätigung des Gerichtes, die Bedingungen bzw. Auflagen des Testamentes erfüllt zu haben) voraus. Die Einantwortung ist die Grundlage für die Eintragung der Erben im Grundbuch. Legataren, denen Liegenschaften als Legat zufallen, ist über Antrag eine Amtsbestätigung auszustellen. Gleichzeitig mit der Einantwortungsurkunde wird der Endbeschluss gefasst, mit dem die Einräumung der Verfügungsberechtigungen über Bankkonten, Sparbücher, Wertpapierdepots, Safes, Waffen, Fahrzeuge etc. erfolgt. Mit der Erlassung und Zustellung der Einantwortungsurkunde, des Endbeschlussses und der allfälligen Amtsbestätigungen gilt das Verlassenschaftsverfahren als beendet. Zuletzt übersendet das Verlassenschaftsgericht den gesamten Verlassenschaftsakt dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrs-teuern zur Bemessung der Erschaftssteuer." (http://www.ab5zig.at/index.php?id=147) Espero que te sirva de aydua. saludos -------------------------------------------------- Note added at 41 minutos (2007-07-21 11:47:42 GMT) -------------------------------------------------- perdón, hay una errata. es "Einantwortungsurkunde". :) -------------------------------------------------- Note added at 8 horas (2007-07-21 20:05:13 GMT) -------------------------------------------------- So wie ich es verstanden hatte, wird ein "certificado de heredero" (Erbschein) vom Nachlassgericht erteilt, wenn kein Testament vorhanden ist, um die gesetzliche Erbfolge festzulegen: Ein Erbschein ist zum Nachweis der Erbenstellung in zahlreichen Erbfällen erforderlich. Wenn sich Grundstückseigentum im Nachlass befindet, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung. Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Dann ersetzt das Testament bzw. der Erbvertrag den Erbschein. Die Einantwortung jedoch, ist die förmliche Überlassung des Nachlasses an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss (Einantwortungsurkunde). Dadurch erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass. Die Einantwortungsurkunde wird auch vom Gericht erstellt, wenn ein Testament vorhanden ist. Liege ich da richtig? Wie Könnte man sonst "der Nachlass wird eingeantwortet" übersetzen? |
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