Kritik am AT 19:58 Dec 16, 2011
Lohnersatzleistungen aus sämtlichen Einkommensarten wäre als Begriff falsch. Lohnersatzleistungen gibt es nur bei der unselbstständigen Arbeit (Lohnarbeit).
Lohnersatzleistungen gibt es, wenn der Lohnbezieher nicht für Lohn arbeiten kann:
1) bei Krankheit: Lohhnfortzahlung
2) bei Arbeitslosigkeit 2.1. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
2.2. nach Ablauf bestimmter Zeiträume als Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV) genannt
2.3. bei Arbeitsunfällen, für die der Arbeitgeber haften muss:
u.U. Leistungen der Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsrenten
Gemeint ist aber bei demn AT, dass auch ein Arzt, ein Anwalt oder ein Übersetzer (um Beispiele zu nennen) privatwirtschaftlich Versicherungen abschließen kann, die ihm Einkommen geben, wenn er z.B. wegen Krankheit oder Unfall längere Perioden nicht arbeiten kann.
Das soll hier offensichtlich einbezogen werden. |