Der Link ist sehr gut ... 14:23 Apr 22, 2011
... dort ist das wesentliche gesagt. Wichtig sind bei Werkvertrag und Werkliefervertrag (wie auch beim Kaufvertrag) eine Erfolgsverpflichtung - die vereinbarte Wirkung muss eintreten.
Dies gilt nicht beim Dienstvertrag. Arzt und Lehrer erhalten grundsätzlich auch ihre Vergütung, wenn der Patient nicht gesund wird oder der Schüler die Prüfung nicht besteht.
Der Schreiner oder der Automechaniker erhalten aber nur ihr Geld, wenn der Tisch fest steht, oder das Auto wieder fährt hier: Werkvertrag, u.U. Werkliefervertrag. |