Beweislastumkehr - ich kenne nur diesen Begriff 21:28 Jul 7, 2011
Das kommt aus dem Haftungsrecht. Wenn man z.B. ein Pferd führt, oder ein Auto, gilt allein durch die so genannte Betriebsgefahr die Vermutung, dass man an einem Unfall schuld sein könnte.
Nicht der Geschädigte muss dem Schädiger die Schuld nachweisen. Der Schädiger (Pferdeführer), Autofahrer ist erst einmal schuld, und es erfordert große Anstrengungen zu beweisen, dass den Schädiger keine Schuld treffen würde, und dass der Geschädigte selbst Schuld hat. |