Hier: voor rekening en risico van koper.

German translation: für Rechnung und Gefahr des Käufers

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
Dutch term or phrase:Hier: voor rekening en risico van koper.
German translation:für Rechnung und Gefahr des Käufers
Entered by: Antje von Glan

09:26 Oct 30, 2006
Dutch to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / Kaufvertrag
Dutch term or phrase: Hier: voor rekening en risico van koper.
"Na voormelde overdracht is het vaartuig voor rekening en risico van koper."

Mir ist bekannt, dass ein Transport oder eine Lagerung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gehen können, aber ein ganzes Fahrzeug?! Wie kann ich diesen Satz korrekt formulieren? Einfach ...wörtlich? Danke für Hinweise.
Antje von Glan
Netherlands
Local time: 21:53
für Rechnung und Gefahr des Käufers
Explanation:
NICHT FÜR PUNKTE, nur zur Klarstellung auf/für Rechnung:

Das Gesetz (zB HGB) spricht eindeutig von "für Rechnung", was auch logisch ist, da "auf Rechnung" etwas anderes bedeutet, nämlich auf Kredit gegen Erstellung einer Rechnung.

§ 781

(1) Der Versicherungsnehmer kann entweder sein eigenes Interesse (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) und im letzteren Fall mit oder ohne Bezeichnung der Person des Versicherten unter Versicherung bringen.

(2) Es kann im Vertrag auch unbestimmt gelassen werden, ob die Versicherung für eigene oder für fremde Rechnung genommen wird (für Rechnung "wen es angeht"). Ergibt sich bei einer Versicherung für Rechnung "wen es angeht", daß sie für fremde Rechnung genommen ist, so kommen die Vorschriften über die Versicherung für fremde Rechnung zur Anwendung.

(3) Die Versicherung gilt als für eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlossen, wenn der Vertrag nicht ergibt, daß sie für fremde Rechnung oder für Rechnung "wen es angeht" genommen ist.

Dass es gelegentlich falsch gebraucht wird, braucht uns hier nicht zu interessieren.



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Note added at 2 Stunden (2006-10-30 12:06:07 GMT)
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Obwohl hier natürlich gemeint ist, dass de Gefahr AUF den Käufer übergeht, ist der Ausdruck AUF Rechnung des Käufers falsch - das ist keine Geschmacksfrage, sondern die Frage, was 'Rechnung' hier bezeichnet. Und da hat das Gesetz klare Formulierungen geschaffen.

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Note added at 3 Stunden (2006-10-30 12:48:39 GMT)
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@Tuliparola: Dass beim Kauf _NUR_ die entsprechenden Gesetztexte relevant sind (zB BGB/HGB im Deutschen oder BW/WvK im Niederländischen) ist für mich keine Frage, unabhängig davon was Klempner Müller in seinen AGB vom Bäcker Meier abschreibt.
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Hans G. Liepert
Switzerland
Local time: 21:53
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Danke Hans G., vielen Dank auch an Tuliparola und Susanne Bittner für die Tipps, die Debatte und ... die Lösung(en). Wieder so ein Fall an dem mehrere Beiträge Punkte wert sind. Herzliche Grüße aus Amstelveen.

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5 +1für Rechnung und Gefahr des Käufers
Hans G. Liepert
3 +1auf Rechnung und Gefahr des Käufers
Stephanie Wloch


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für Rechnung und Gefahr des Käufers


Explanation:
NICHT FÜR PUNKTE, nur zur Klarstellung auf/für Rechnung:

Das Gesetz (zB HGB) spricht eindeutig von "für Rechnung", was auch logisch ist, da "auf Rechnung" etwas anderes bedeutet, nämlich auf Kredit gegen Erstellung einer Rechnung.

§ 781

(1) Der Versicherungsnehmer kann entweder sein eigenes Interesse (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) und im letzteren Fall mit oder ohne Bezeichnung der Person des Versicherten unter Versicherung bringen.

(2) Es kann im Vertrag auch unbestimmt gelassen werden, ob die Versicherung für eigene oder für fremde Rechnung genommen wird (für Rechnung "wen es angeht"). Ergibt sich bei einer Versicherung für Rechnung "wen es angeht", daß sie für fremde Rechnung genommen ist, so kommen die Vorschriften über die Versicherung für fremde Rechnung zur Anwendung.

(3) Die Versicherung gilt als für eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlossen, wenn der Vertrag nicht ergibt, daß sie für fremde Rechnung oder für Rechnung "wen es angeht" genommen ist.

Dass es gelegentlich falsch gebraucht wird, braucht uns hier nicht zu interessieren.



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Note added at 2 Stunden (2006-10-30 12:06:07 GMT)
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Obwohl hier natürlich gemeint ist, dass de Gefahr AUF den Käufer übergeht, ist der Ausdruck AUF Rechnung des Käufers falsch - das ist keine Geschmacksfrage, sondern die Frage, was 'Rechnung' hier bezeichnet. Und da hat das Gesetz klare Formulierungen geschaffen.

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Note added at 3 Stunden (2006-10-30 12:48:39 GMT)
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@Tuliparola: Dass beim Kauf _NUR_ die entsprechenden Gesetztexte relevant sind (zB BGB/HGB im Deutschen oder BW/WvK im Niederländischen) ist für mich keine Frage, unabhängig davon was Klempner Müller in seinen AGB vom Bäcker Meier abschreibt.

Hans G. Liepert
Switzerland
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Danke Hans G., vielen Dank auch an Tuliparola und Susanne Bittner für die Tipps, die Debatte und ... die Lösung(en). Wieder so ein Fall an dem mehrere Beiträge Punkte wert sind. Herzliche Grüße aus Amstelveen.

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agree  Stephanie Wloch: Für Rechnung UND Auf Rechnung sind laut Wahrig Wörterbuch (2004) BEIDE richtig. Siehe unter Rechnung 4. Punkt.Konstruktive Grüße Steffi
1 hr
  -> Sorry, das Thema war AUF Rechnung oder FÜR Rechnung - für juristische Texte ist das Gesetzt allemal relevant, darüber ist es eine frage des richtigen Gebrauchs der Sprache - unabhängig davon, wer alles den Ausdruck falsch benutzt.
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auf Rechnung und Gefahr des Käufers


Explanation:
auf Rechnung und Gefahr des Käufers

"Gefahr" meint im BGB zunächst die Leistungsgefahr, also die Gefahr, dass der Gläubiger seinen Leistungsanspruch verliert, wenn der Leistungsgegenstand untergeht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenübergang

Gefahrübergang wichtig f. event. Haftungsfragen

Nach § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der verkauften Sache über.

(..)vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und die bei Gefahrübergang bereits vorhanden war (vgl. BGHZ 159, 215, 218).



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Note added at 12 days (2006-11-11 12:20:29 GMT) Post-grading
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Auf Rechnung und Gefahr ist richtig, ebenso wie Für Rechnung
Beleg:
Im Wahrig Wörterbuch steht
4 "auf ~ kaufen kaufen u. nicht sofort, sondern nach Zusendung der R. bezahlen"
Okay, das hatte ich hier nicht gemeint, sondern folgenden Ausdruck, der direkt danach steht:
"auf ~ und Gefahr des Empfängers; ich habe es auf ~ meines Vaters bestellt bestellt u. meinem V. die R. zusenden lassen"
und auch noch:
"auf, für eigene ~ kaufen auf eigene Kosten (als Unternehmer)"

Im Duden 5. Auflage:
unter Punkt 3 der Versand erfolgt auf Rechnung (auf Kosten) und Gefahr des Empfängers (..)




Stephanie Wloch
Germany
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agree  Hans G. Liepert: ... für Rechnung und Gefahr... // es ist trotzdem falsch, weil man "für" Rechnung handelt, nicht "auf Rechnung" - wobei dieses Rechnung eben nicht Faktura ist
41 mins
  -> auf Rechnung und Gefahr ist geläufiger, nicht nur in der Schweiz ;-)
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