GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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09:26 Oct 30, 2006 |
Dutch to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Kaufvertrag | |||||||
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| Selected response from: Hans G. Liepert Switzerland Local time: 21:53 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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5 +1 | für Rechnung und Gefahr des Käufers |
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3 +1 | auf Rechnung und Gefahr des Käufers |
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Discussion entries: 3 | |
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für Rechnung und Gefahr des Käufers Explanation: NICHT FÜR PUNKTE, nur zur Klarstellung auf/für Rechnung: Das Gesetz (zB HGB) spricht eindeutig von "für Rechnung", was auch logisch ist, da "auf Rechnung" etwas anderes bedeutet, nämlich auf Kredit gegen Erstellung einer Rechnung. § 781 (1) Der Versicherungsnehmer kann entweder sein eigenes Interesse (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) und im letzteren Fall mit oder ohne Bezeichnung der Person des Versicherten unter Versicherung bringen. (2) Es kann im Vertrag auch unbestimmt gelassen werden, ob die Versicherung für eigene oder für fremde Rechnung genommen wird (für Rechnung "wen es angeht"). Ergibt sich bei einer Versicherung für Rechnung "wen es angeht", daß sie für fremde Rechnung genommen ist, so kommen die Vorschriften über die Versicherung für fremde Rechnung zur Anwendung. (3) Die Versicherung gilt als für eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlossen, wenn der Vertrag nicht ergibt, daß sie für fremde Rechnung oder für Rechnung "wen es angeht" genommen ist. Dass es gelegentlich falsch gebraucht wird, braucht uns hier nicht zu interessieren. -------------------------------------------------- Note added at 2 Stunden (2006-10-30 12:06:07 GMT) -------------------------------------------------- Obwohl hier natürlich gemeint ist, dass de Gefahr AUF den Käufer übergeht, ist der Ausdruck AUF Rechnung des Käufers falsch - das ist keine Geschmacksfrage, sondern die Frage, was 'Rechnung' hier bezeichnet. Und da hat das Gesetz klare Formulierungen geschaffen. -------------------------------------------------- Note added at 3 Stunden (2006-10-30 12:48:39 GMT) -------------------------------------------------- @Tuliparola: Dass beim Kauf _NUR_ die entsprechenden Gesetztexte relevant sind (zB BGB/HGB im Deutschen oder BW/WvK im Niederländischen) ist für mich keine Frage, unabhängig davon was Klempner Müller in seinen AGB vom Bäcker Meier abschreibt. |
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auf Rechnung und Gefahr des Käufers Explanation: auf Rechnung und Gefahr des Käufers "Gefahr" meint im BGB zunächst die Leistungsgefahr, also die Gefahr, dass der Gläubiger seinen Leistungsanspruch verliert, wenn der Leistungsgegenstand untergeht. http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenübergang Gefahrübergang wichtig f. event. Haftungsfragen Nach § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der verkauften Sache über. (..)vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und die bei Gefahrübergang bereits vorhanden war (vgl. BGHZ 159, 215, 218). -------------------------------------------------- Note added at 12 days (2006-11-11 12:20:29 GMT) Post-grading -------------------------------------------------- Auf Rechnung und Gefahr ist richtig, ebenso wie Für Rechnung Beleg: Im Wahrig Wörterbuch steht 4 "auf ~ kaufen kaufen u. nicht sofort, sondern nach Zusendung der R. bezahlen" Okay, das hatte ich hier nicht gemeint, sondern folgenden Ausdruck, der direkt danach steht: "auf ~ und Gefahr des Empfängers; ich habe es auf ~ meines Vaters bestellt bestellt u. meinem V. die R. zusenden lassen" und auch noch: "auf, für eigene ~ kaufen auf eigene Kosten (als Unternehmer)" Im Duden 5. Auflage: unter Punkt 3 der Versand erfolgt auf Rechnung (auf Kosten) und Gefahr des Empfängers (..) |
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