Marian 07:23 Jun 20, 2011
Von dem alleen/zelfstandig bevoegd kriege ich graue Haare. Marian, kannst du den Unterschied erklären? In KvK-Auszügen kommt oft vor ,alleen bevoegd/zelfstandig bevoegd', und jedes Mal, wenn ich das nachfrage, wird es mir undeutlicher. Beim letzten Mal hat jemand gemeint, alleen bev. ist, wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, aber jeder auch allein (bzw. bis zu einem bestimmten Betrag allein) berechtigt ist, und zelfstandig, wenn alle anderen Geschäftsführer abberufen sind, d.h. als einziger Geschäftsführer. Und würde man auf Deutsch dann ,einzeln' vertretungsberechtigt sagen? |