English: admitted to record by orderGerman translation: per Verfügung zu den Akten genommen KudoZ The KudoZ network provides a framework for translators ... More |
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| GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | | English term or phrase: | admitted to record by order | | German translation: | per Verfügung zu den Akten genommen | | Entered by: | Sabine Schlottky |
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English to German translations [PRO] Law/Patents - Certificates, Diplomas, Licenses, CVs / Letters Testamentary | | English term or phrase: admitted to record by order | Der relevante Satzteil lautet:
"at a regular term of the Probate Court, the last Will and Testament ... was legally proven in solemn form and was **admitted to record by order**."
Wer kennt hierfür eine griffige Übersetzung? Bezieht sich das wirklich auf "Aufnahme in die Akten"?
Herzlichen Dank für alle Vorschläge! |
| | | durch (Gerichts)beschluss zu den Akten genommen | Explanation: Nicht ganz sicher hinsichtlich "(Gerichts)beschluss", aber "zu den Akten genommen" ist eine bei Gericht gängige Wendung.
Siehe Beispiel:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19980162.htm
"Nachdem der Verteidiger nach Akteneinsicht den Einwand der Verfolgungsverjährung erhoben hatte, wurden die Telekopien von Blatt 1 bis 13 d. A. als Blatt 19 bis 30 ***zu den Akten genommen***. Der Amtsrichter hielt hierzu in einem an den Verteidiger gerichteten Schreiben vom 1.7.1997 fest, die durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht mit Fax am 22.4.1997 vorgelegten (und an diesem Tage eingegangenen) Akten (sog. "Fax-Akten") seien durch die Geschäftsstelle versehentlich nicht in die am 23.4.1997 eingegangenen Originalakten eingeheftet worden. Ob der Amtsrichter vor dem 1.7.1997 von dem Eingang der sog. "Fax-Akten" Kenntnis erhalten hat, läßt sich den Akten nicht entnehmen." |
| Selected response from:
Steffen Walter Germany
| Note from asker to answererVielen Dank Steffen, auch an Ivo, für die Hilfe. 4 KudoZ points were awarded for this answer |
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24 mins confidence:   |
| durch (Gerichts)beschluss zu den Akten genommen
Explanation: Nicht ganz sicher hinsichtlich "(Gerichts)beschluss", aber "zu den Akten genommen" ist eine bei Gericht gängige Wendung.
Siehe Beispiel:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19980162.htm
"Nachdem der Verteidiger nach Akteneinsicht den Einwand der Verfolgungsverjährung erhoben hatte, wurden die Telekopien von Blatt 1 bis 13 d. A. als Blatt 19 bis 30 ***zu den Akten genommen***. Der Amtsrichter hielt hierzu in einem an den Verteidiger gerichteten Schreiben vom 1.7.1997 fest, die durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht mit Fax am 22.4.1997 vorgelegten (und an diesem Tage eingegangenen) Akten (sog. "Fax-Akten") seien durch die Geschäftsstelle versehentlich nicht in die am 23.4.1997 eingegangenen Originalakten eingeheftet worden. Ob der Amtsrichter vor dem 1.7.1997 von dem Eingang der sog. "Fax-Akten" Kenntnis erhalten hat, läßt sich den Akten nicht entnehmen."
| | Note from asker to answerer| Vielen Dank Steffen, auch an Ivo, für die Hilfe. |
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