Keine 19:19 Sep 29, 2011
Neubewertung, sondern eine Aktualisierung in D. Ich vermute, daß in Ihrem Fall die 12. BImschV greift? Diese spricht von einem Sicherheitsbericht, der im 5-Jahres-Rhythmus zu überprüfen und ggf aktualisieren ist (§ 9(5)). Eine direkte Entsprechung zu "clean sheet" ist damit hier nicht vorgesehen; am ehesten könnte man von einem komplett neuen Sicherheitsbericht sprechen. Eine Übertragung mit "von Grund auf" oder "Neuanalyse" wäre zwar sprachlich passender, zumindest dem deutschen Anlagenrecht aber eher fremd. Vielleicht finden Sie in der DE-Fassung der EU-Sevesorichtlinie einen schöneren Ausdruck. Viel Glück. |