11:58 Jun 6, 2011
Ja, man kann Schiffe "verpfänden" (nach deutschem Recht als Mobiliarpfändung); aber m.E. kann nicht jede Form, Schiffe als (Kredit-)Sicherheit zu verwenden, als Verpfändung bezeichnet werden.
Ist z.B. eine Schiffshypothek nach deutschem Recht (für ein Schiff, das im Schiffsregister eingetragen ist, vgl. Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken) eine Verpfändung? Auch eine Sicherungsübereignung, zugegebenermaßen eher selten, käme in Betracht...
Aus dem zitierten Ausschnitt des Quelltextes wird m.E. nicht klar, was hier vorliegt (bzw. welches Recht überhaupt Anwendung findet). Deshalb mein Hinweis, daß die - von DERDOKTOR erläuternd genutzte - Wendung "als Sicherheit dienen" insgesamt flexibler einsetzbar ist.
Ohnehin werden aber die "Collateral Vessels" an anderer Stelle des Vertragstextes genau bestimmt werden; hier böte sich m.E. auch im Deutschen eine "Definition" eines passenden Begriffes an, der dann durchgängig verwendet werden könnte. |