eine andere Art der Gewinnausschüttung 07:24 Jan 7
an die Gesellschafter einer Limited englischen Rechts, und zwar nicht als Barausschüttung (Dividende), sondern Zuteilung neuer Anteile oder fiktive Einzahlung auf noch nicht voll eingezahlte bestehende Anteile.
Einen solchen Passus habe ich mal so übersetzt:
Die Gesellschaft kann in einer Hauptversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrats durch Beschluss feststellen, dass es wünschenswert ist, einen Teil des Betrags zu kapitalisieren, der zum betreffenden Zeitpunkt auf der Habenseite von Rücklagenkonten der Gesellschaft, der Habenseite der Gewinn- und Verlustrechnung oder anderweitig zur Ausschüttung zur Verfügung steht, und dementsprechend beschließen, diese Summe zur Verteilung unter den Gesellschaftern freizugeben, die darauf Anspruch hätten, wenn diese Summe als Dividende ausgeschüttet würde, und zwar in dem gleichen Verhältnis, das in diesem Fall gelten würde, jedoch mit der Maßgabe, dass dieser Betrag nicht in bar zu zahlen, sondern entweder zur Einzahlung auf zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht auf von diesen Gesellschaftern jeweils gehaltene Anteile eingezahlte Beträge oder aber |