Bei manchen Verträgen (z. B. öffentliche Hand) kann es eine Sicherheitsleistung der Unternehmer für die rechtzeitige Vertragserfüllung geben. Müsste sich aus dem Kontext ergeben.
http://dejure.org/gesetze/VOB-B/17.html
Dann würde ich einen Begriff mit Sicherheitsleistung wählen.
Ansonsten wohl eher eine Vertragserfüllungs-/Leistungserfüllungskaution.
Vielleicht kann ein Jurist da korrekteres sagen ? Wie gesagt: Ich habe im Moment nur diese Idee und der vollständige Begriff fällt mir auch nicht ein, leider.