es geht offenbar 12:16 Jan 29
um die Berechnung der höchstens zulässigen Anteile der Investition in bestimmte Investitionsklassen.
Bei einer kollektiven Anhage (z.B. in einen Investmentfonds, der seinerseits in unterschiedliche Titel investiert) sollen hier die auf die verschiedenen Anlageklassen nicht einzeln herausgerechnet werden. Dieser Investmentfonds ist insgesamt der Anlageklasse zuzurechnen, der er hauptsächlich (principal) zuzrechnen ist.
Beispiel: nicht mehr als 30 % Immobilien. Investition 100.000 € in einen Immobilienfonds, der als Liquiditäresreserve 20 % Bargeld / Anleihen hält. Dann ist diese Investition zu 100 % (und nicht nur mit 80.000 ) dem Immobilienanteil der gesamten Anlagen zuzurechnen, der 30 % nicht übersteigen darf. |