@Johannes 09:25 Dec 10, 2010
ich tue das, aber deiner Bitte konnte ich nicht in der gewünschten Art entsprechen, weil meine Beiträge schon raus waren, als deine mir sichtbar wurden. Und ich habe nur Wulfhearts Beitrag bewertet, nicht deinen. Zur Sache: Das Briefkasten-Einschreiben gilt mit vom Briefträger bescheinigtem Einwurf juristisch als zugestellt. Der Rückschein dagegen gehört nicht zum Thema. Die Verfolgung des Weges bis zum Briefkasten ist von der Post intern geregelt, weiß ich nicht. Ich nehme aber sehr wohl (bloß) an, daß die Rückverfolgbarkeit gegeben ist. Ich sehe nur einen möglichen Unterschied zwischen Einschreiben und Nachverfolgbar in der Tatsache, daß beim deutschen Einschreiben eine ganz kleine Versicherungsleistung mit drin steckt. Ob das bei der recorded mail auch so ist, habe ich nicht herausgefunden. Ergo: _Ein_ Unterschied zwischen recorded und registered (certified?) ist die Nationalität des Postunternehmens, ob es einen zweiten und übersetzungserheblichen gibt, ist mir nicht sicher. |