German translation: Regulierungsvorschlag; überarbeiteter Regulierungsvorschlag
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.
The asker opted for community grading. The question was closed on 2011-11-16 17:54:09 based on peer agreement (or, if there were too few peer comments, asker preference.)
English to German translations [PRO] Bus/Financial - Insurance
English term or phrase:resolution letter
Teil des Beschwerdeverfahrens eines Versicherungsunternehmens ...
"Bescheid" funktioniert hier nicht und meine Übersetzung "Beschlussschreiben" finde ich etwas sperrig.
Es geht um die Erläuterung des Beschwerdeverfahrens einer Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Kunden. Ein Teil dieses Verfahrens ist die Darstellung der Ermittlungsergebnisse im "resolution letter". Ich konnte bisher leider nicht ermitteln, wie das deutsche (falls existierend) Equivalent dazu ist. Der "resolution letter" soll der Beilegung der Beschwerde dienen.
"The resolution letter will include an explanatory leaflet and contact details for the relevant Ombudsman Scheme(s)."
Dieser (Formulierungs-) Vorschlag ergibt sich für mich aus dem Kontext.
1) Offensichtlich wurde ein erster Vorschlag zur Regulierung vorgelegt. Mit dem hat sich der Geschädigte nicht einverstanden erklärt.
2) Dem folgte eine Überarbeitung. Du schreibst, jetzt würden"Ermittlungsergebnisse" vorgelegt. Inhalt des 'regulation letter' ist doch wohl - wie von mir hier formuliert ein "überarbeiteter Vorschlag zur Regulierung". Das ist doch wohl die wort-wörtliche Substanz des 'resolution letter'?
wie Versicherungen nun mal sind, führen sich auch private Versicherungen oft wie Behörden auf und verwenden den Begriff Bescheid, als wäre das eine Entscheidung von oben herab und nicht unter gleichgestellten Vertragspartnern. Offenbar auch in Anlehnung an die gesetzlichen Versicherungen, die, wie DERDOKTOR zu Recht anführt, echte (öffentlich-rechtliche) Bescheide erlassen.
Wenn auch das Mekblatt des Ombudsmanns diesen Begriff verwendet, gibt das nur den allgemeinen Sprachgebrauch wieder.
Ein Bescheid im engeren, juristischen Sinne ist das natürlich nicht. Eher ein abschließendes Regulierungsschreiben. Der einfache Versicherungsnehmer weiß aber bei dem Begriff "Bescheid" sofort *Bescheid*, was gemeint ist.
eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, gegen welche Rechtsmittel meistens möglich sind.
Mit einer Versicherung, wenn nicht staatliche z.B. Kranken-,Renten,etc.-Versicherung, hat das wenig zu tun.
Ich dachte der Begriff "Bescheid" wäre rechtlich enger gefasst und zu formal. Ich wäre eher an einer Entsprechung interessiert. Falls es diese nicht gibt, läge "Bescheid" wohl nahe. "abschließender Bescheid" gefällt mir gut! Vielen Dank.
Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, dann geben Sie bitte zuerst ihm die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten. http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/IhreBe...
oder noch besser: "abschließender Bescheid"
(2) Der Ombudsmann behandelt die Beschwerde erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinen Anspruch zuvor gegenüber dem Versicherer geltend gemacht und dem Versicherer sechs Wochen Zeit gegeben hat, den Anspruch abschließend zu bescheiden. http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Verfah...
kbamert Local time: 07:55 Meets criteria Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 93
Notes to answerer
Asker: Der "resolution letter" wird vom Versicherer an den Versicherungsnehmer verfasst, um diesem die Ergebnisse der Ermittlung und etwaigen Vergleich etc. mitzuteilen. Der Brief enthält den Hinweis auf die Möglichkeit, den Ombudsmann einzuschalten.
Explanation: des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Kunden.
Ist der Kunde damit nicht zufrieden, ist der nächste Schritt das Beschreiten des Rechtsweges.
DERDOKTOR Local time: 07:55 Does not meet criteria Native speaker of: German PRO pts in category: 28
Notes to answerer
Asker: Da kommen wir der Sache schon näher. Gibt es dazu auch Belege? Vor Beschreiten des Rechtsweges allerdings, wird der besagte Ombudsmann konsultiert. Wenn diese Maßnahme fehlschlagen sollte, wird der Rechtsweg eingeschlagen. Schlichtung sollt genau dies vermeiden.
Dieser (Formulierungs-) Vorschlag ergibt sich für mich aus dem Kontext.
1) Offensichtlich wurde ein erster Vorschlag zur Regulierung vorgelegt. Mit dem hat sich der Geschädigte nicht einverstanden erklärt.
2) Dem folgte eine Überarbeitung. Du schreibst, jetzt würden"Ermittlungsergebnisse" vorgelegt. Inhalt des 'regulation letter' ist doch wohl - wie von mir hier formuliert ein "überarbeiteter Vorschlag zur Regulierung". Das ist doch wohl die wort-wörtliche Substanz des 'resolution letter'?
Werner Walther Local time: 07:55 Does not meet criteria Native speaker of: German PRO pts in category: 20
Grading comment
Vielen Dank! Ich würde hier für Regulierungsschreiben plädieren.
Explanation: Bitte glaubt mir, ich kam darauf, bevor ich die Diskussion las!
-------------------------------------------------- Note added at 3 hrs (2011-11-13 16:38:50 GMT) --------------------------------------------------
DER DOKTOR hat natürlich Recht, allerdings würde ich als Kundin der Versicherung den Unterschied nicht merken. Ist es dann am Schluß nur eine abschließende Mitteilung seitends der Versicherung?
-------------------------------------------------- Note added at 3 hrs (2011-11-13 17:13:29 GMT) --------------------------------------------------
Dann ist es ein abschließender Lösungsvorschlag seitens der Versicherung!
British Diana Germany Local time: 07:55 Does not meet criteria Native speaker of: English
Notes to answerer
Asker: Es ist handelt sich um ein Merkblatt für den Kunden zum Beschwerdeverfahren der Versicherung mit dem rechtlich geforderten Hinweis auf die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit seitens des Kunden den Ombudsmann einzuschalten. Der Bescheid oder das Schreiben ist in der Tat abschließend, aber auch als Lösungsvorschlag mit möglichem Vergleich gemeint. Diese Konnotation fehlt mir in diesem Begriff.
Explanation: (5) Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde. Liegt vom Beschwerdegegner keine Stellungnahme vor, antwortet der Ombudsmann auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens (§ 2 Abs. 1).