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German law on legal conflicts

German translation: deutsches Internationales Privatrecht


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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:German law on legal conflicts
German translation:deutsches Internationales Privatrecht
Entered by: Katja Schoone
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07:46 Apr 19, 2008
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / Rahmenliefervertrag
English term or phrase: German law on legal conflicts
The contractual relationships are governed solely by German law, excluding the *German law on legal conflicts* and the United Nations Convention on International Sale of Goods (CISG).
Für die Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen Rechts ? und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (VNKÜ).

Hat dieses Recht/Gesetz einen bestimmten Namen oder ist das einfach "more or less literally" zu übersetzen?
Katja Schoone
Germany
Local time: 06:38
Internationales Privatrecht
Explanation:
Ich stimme völlig mit Lydia überein, und meine dass hier der "Kollisionsfall" (von Gesetzen, bzw. des Rechts verschiedener Länder) gemeint sein dürfte. Ein Synonym für Lydias Vorschlag, und im allgemeinen juristischen, bzw. vertraglichen Sprachgebrauch im Deutschen etwas üblicher ist allerdings, vom sog. "Internationalen Privatrecht", oder kurz IPR zu sprechen. Obwohl der Name anderes vermuten lässt, handelt es sich um deutsches Recht, geregelt im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und bestimmt, welches Recht von einem deutschen Gericht bei einem Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, bzw. ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig ist.

Wikipedia:
"Das Internationale Privatrecht (IPR) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt („Lebensverhältnis“, „Rechtsverhältnis“) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung). In Deutschland enthält Art. 3 Abs. 1 EGBGB (= Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Legaldefinition des Internationalen Privatrechts.

Man nennt das IPR auch Kollisionsrecht, weil mehrere Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln könnten und dadurch gleichsam „kollidieren“. Treffender wäre es wohl, einen Konflikt zwischen den betreffenden Rechtsordnungen zu konstatieren. Deshalb ist der englische bzw. amerikanische Fachbegriff für das Internationale Privatrecht auch Conflicts of Laws."

LG.



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Note added at 2 hrs (2008-04-19 10:17:33 GMT)
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Vollständigerweise müsste man hier vom "deutschen Internationalen Privatrecht" sprechen.
Selected response from:

MALTE STADTLANDER
Spain
Local time: 06:38
Grading comment
Danke Malte, ja das ist es!

Guten Start in die neue Woche.
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Summary of answers provided
4 +3Kollisionsrecht
Lydia Molea
4 +1Internationales Privatrecht
MALTE STADTLANDER


Discussion entries: 2





  

Answers


14 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +3
german law on legal conflicts
Kollisionsrecht


Explanation:
deutsches Kollisionrecht ist ausgeschlossen

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Note added at 54 mins (2008-04-19 08:41:00 GMT)
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Ich stimme mit Volkmar überein: alle "legal conflicts" auszuschließen wäre sehr unüblich

Lydia Molea
Germany
Local time: 06:38
Specializes in field
Native speaker of: Native in GermanGerman
PRO pts in category: 66
Notes to answerer
Asker: Danke schön, das hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, aber wäre das nicht eher conflicts of law? Bei conflicts of law stehen die Gesetze im Widerspruch und bei legal conflicts gibt es juristische Streitigkeiten/gerichtl. Auseinandersetzungen, oder verstehe ich das falsch?

Asker: Danke Lydia, das hat mich auf jeden Fall auf die richtige Fährte gebracht, aber ich habe mich für Maltes Lösung entschieden. Nicht zuletzt, weil ich ansonsten Schwierigkeiten mit "German" hätte, denn meines Wissens gibt es kein explizites "deutsches" Kollisionsrecht.


Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  LegalTrans D: Denke ich auch, Lydia.
38 mins
  -> Danke :)

agree  Konrad Schultz: im Kontext eindeutig
1 hr

agree  MALTE STADTLANDER: Ja, oder Internationales Privatrecht, s.u.
2 hrs
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2 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +1
german law on legal conflicts
Internationales Privatrecht


Explanation:
Ich stimme völlig mit Lydia überein, und meine dass hier der "Kollisionsfall" (von Gesetzen, bzw. des Rechts verschiedener Länder) gemeint sein dürfte. Ein Synonym für Lydias Vorschlag, und im allgemeinen juristischen, bzw. vertraglichen Sprachgebrauch im Deutschen etwas üblicher ist allerdings, vom sog. "Internationalen Privatrecht", oder kurz IPR zu sprechen. Obwohl der Name anderes vermuten lässt, handelt es sich um deutsches Recht, geregelt im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und bestimmt, welches Recht von einem deutschen Gericht bei einem Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, bzw. ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig ist.

Wikipedia:
"Das Internationale Privatrecht (IPR) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt („Lebensverhältnis“, „Rechtsverhältnis“) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung). In Deutschland enthält Art. 3 Abs. 1 EGBGB (= Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Legaldefinition des Internationalen Privatrechts.

Man nennt das IPR auch Kollisionsrecht, weil mehrere Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln könnten und dadurch gleichsam „kollidieren“. Treffender wäre es wohl, einen Konflikt zwischen den betreffenden Rechtsordnungen zu konstatieren. Deshalb ist der englische bzw. amerikanische Fachbegriff für das Internationale Privatrecht auch Conflicts of Laws."

LG.



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Note added at 2 hrs (2008-04-19 10:17:33 GMT)
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Vollständigerweise müsste man hier vom "deutschen Internationalen Privatrecht" sprechen.

MALTE STADTLANDER
Spain
Local time: 06:38
Specializes in field
Native speaker of: Native in GermanGerman
PRO pts in category: 4
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Danke Malte, ja das ist es!

Guten Start in die neue Woche.

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  Hans G. Liepert: umsomehr, als es ein spezifisches deutsches Kollisionsrecht ("the German law on conflicts") ja nicht gibt
10 hrs
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