construction von was 09:08 Feb 4, 2010
Hier geht es meines Erachtens nicht um rules of constructions als Einheit, sondern um construction related to... als Einheit. Es soll nach Vertrag nicht nach irgendwelchen Regeln gesucht werden, wer welche Formulierungen zum Vertrag beigesteuert hat und der dann womöglich für diese Formulierungen die Deutungshoheit hat. Die "Auslegung" steht schon vor her im "interpreting". Man darf also für die Deutung des Ganzen nicht irgendwelche Exegese-Regeln verwenden, um den mutmaßlichen Willen der Teilverfasser als für das Ganze verbindlich zu erklären. Außer dem theologischen Begriff fällt mir aber momentan kein passender Begriff ein. |