German translation: unredliches Verhalten (/wider Treu und Glauben)
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Nach Rücksprache mit befreundetem Anwalt: 'wider Treu und Glauben' (evt. auch 'treuwidrig') ist wohl noch bei Vertragsformulierungen etwas gebräuchlicher und passender als 'unredlich', auch wenn Letzteres ebenfalls zutrifft.
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Danke! Im gesamten Kontext passte diese Übersetzung am besten, auch wenn die anderen Antworten alle durchaus richtig waren. 4 KudoZ points were awarded for this answer
Ich möchte mich hiermit bei allen, die sich an der Klärung des Begriffs beteiligten, bedanken. Letztendlich habe ich mich für Peters Antwort entschieden, da diese im gesamten Kontext m. E. am besten passte.
Ich sehe die Diskussion geht munter weiter, aber leider scheinen wir etwas aneinander vorbei zur reden. Ich würde mich ja überzeugen lassen, dass ‚böswillig’ eine Übersetzungsalternative für bad faith darstellt, wenn sich denn dafür tatsächlich eine autoritative Quelle finden ließe. Aber das ist nach meinen Recherchen eben nicht der Fall. Der bloße Verweis darauf, dass ‚böswillig’ im Vertragsrecht ‚vorkommt’ und man es bei Google finden kann, erscheint mir, nun ja, nicht überzeugend. Ich finde den Ansatz grundsätzlich nicht hilfreich, zuvorderst nach einer linguistischen Entsprechung zu suchen, mit der Präferenz etwa danach, welcher Begriff – böswillig, -gläubig, wider Treu und Glauben – nun ‚stärker’ oder ‚schwächer’ sei. Denn damit bleiben die divergierenden rechtlichen Bedeutungen außer acht, die nun mal nicht sprachlich, sondern per jur. Konvention bestimmt sind. Erkaas Hinweis bringt das auf den Punkt: Wenn für 'bad faith' als Tatbestand lt. Hans eine absichtl./vorsätzl. Schädigung im Strafrechtskontext (Betrug) angenommen wird, engt das den Sachverhalt viel zu stark ein und schließt ein nicht-vorsätzliches Verhalten aus. Vertrags- und treuwidriges Verhalten umfasst viel mehr.
der englische Begriff bad faith steht sogar im Zusammenhang mit Betrug (Schäfer: involves actual and constructive fraud) - es geht also wirklich nicht um üble Nachrede oder Verleumdung
Offensichtlich wird "bad faith" nicht näher erläutert. Ich wäre dennoch vorsichtig mit "böswillig", zumal das Englische normalerweise keineswegs vor Begriffen wie "malicious", "fraudulent" o.Ä. zurückschreckt, und neige eher zu Peters Vorschlag in Richtung "nicht nach Treu und Glauben handelnd". Das setzt etwas weniger böse Absicht voraus.
Zur Erläuterung des Hintergunds: Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, der jedoch nur dann rechtswirksam wird, wenn die Co-Op dem Antrag zustimmt, also mit dem Käufer einverstanden ist.
Der Käufer musste eine Anzahlung leisten, die er im Falle, dass die Gesellschaft dem Antrag nicht stattgibt, zurückerhält. Wird der Antrag jedoch aufgrund seines "bad faith conducts" abgelehnt, bekommt er diese nicht zurück. D.h. der Vertrag wird dann nicht einfach aufgehoben, sondern er ist rechtswirksam und die diversen Kündigungsklauseln finden Anwendung. So jedenfalls habe ich den Zusammenhang bisher verstanden. Allerdings bin ich mit der Übersetzung erst bis zur Hälfte durch.
letztlich musst natürlich du entscheiden, was sinnvoll ist. Im Satz heißt es außerdem "denial OTHER THAN for... bad faith conduct" - wird denn der Begriff im Text überhaupt nicht näher spezifiziert?
Meines Erachtens passt das gar nicht in den Kontext. Es muss bei der Co-Op ein Antrag gestellt werden, dass der Verkäufer seine Dauernutzungsrechte an dem Appartement und seine Anteile an der Gesellschaft (Co-Op) an den genannten Käufer verkaufen darf. Die Gesellschaft hat das Recht, einen potentiellen Käufer abzulehnen und dem Antrag nicht stattzugeben. Darauf bezieht sich "denial".
"nach §§ 932 ff. BGB Erwerb, bei dem der Erwerber weiß oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist" laut http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/boesglaeubige... Passt also durchaus in diesen Kontext. Die Frage ist wohl, worauf sich "denial" bezieht.
Hier ein Link zur Verwendung von böswillig im Vertragsrecht. Arglistig und Unredlich sind m. E. hier zu schwach.
Treu und Glauben im spanischen Vertragsrecht - Google Buchsuche-Ergebnisseite
Christian Eckl - 2007 - Law - 340 Seiten
... ist nicht de buenafe („ser de buena fe"), sondern er handelt böswillig, ... das zu einem moralischen (Un-)Werturteil führt: bloßes äußeres Verhalten ...
books.google.de/books?isbn=3161493001...
Zunächst kommt böswillig auch zB im Vertragsrecht vor - googeln. Die arglistige Täuschung halte ich für ungeeignet, weil es ausser der Täuschung ja auch noch anderes böswilliges Verhalten (conduct) gibt. Bösgläubig ist hier wohl zu schwach - aber ich zweifle, obe es hier rechtsübergreifende Ausdrücke überhaupt gibt: In unserem Perfektionismus wäre uns wohl eine Konkordanz am liebsten
Das mag ja durchaus sein, dass 'böswillig' in Strafrechtsnormen steht (allerdings ist für Vertragsrecht das BGB einschlägig, spez. eben §242); ebenso kommt etwa 'arglistige Täuschung' als Rechtsbegriff im Schuldrecht vor. Das hier gemeinte Verhalten ließe sich wohl sprachlich mit 'Böswilligkeit' oder 'Arglist' ebenfalls gut be- oder umschreiben - beides ist also insofern nicht 'falsch'. Mein Hinweis bezog sich jedoch auf die juristisch präzise dt. Entsprechung von 'bad faith' (nirgendwo, auch nicht im Dietl/Lorenz Standard-'Wörterbuch für Recht', findet sich dafür 'böswillig' - kann es sein, dass Du eigentlich passenderweise 'bösgläubig' im Sinn hattest Hans?) und die in Vertragstexten typischerweise gebrauchte Formulierung. Der springende Punkt ist m.E., dass für eine Vertragsübersetzung unbedingt der dt. entsprechende Rechtsbegriff benutzt werden sollte, damit der Vertragstext mithilfe der dazugehörigen Tatbestandsmerkmale möglichst präzise - u. ggf. rechtssystemübergreifend - ausgelegt werden kann. Letzteres meinte ich mit 'unbestimmt'.
Tateinstellungsmerkmale als Strafbedürftigkeitskorrektive
von H Niedermair - 1994
Die 3. Variante des § 223b StGB ist nur dann erfüllt, wenn eine Gesundheits- beschädigung durch böswilliges Verhalten eintritt. Eine Mißhandlung von ...
www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/zstw.1994.106.2.38...
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böswilliges Verhalten
Explanation: denke ich mal -
Hans G. Liepert Switzerland Local time: 08:19 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 1846