"Durchführungsverordnungen" ist schon korrekt, siehe z. B.
http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs...
"Grundverordnung, Durchführungsverordnung und delegierte Verordnung
Die Gemeinschaftsorgane ihrerseits können auch Durchführungsmaßnahmen erlassen, die sogenannten Durchführungsverordnungen. Diese Art von Verordnung wird im EG-Vertrag nicht erwähnt, die Rechtsprechung hat ihre Existenz jedoch bestätigt. Es handelt sich um Rechtsakte, deren Geltung von ihrer Übereinstimmung mit der "Grundverordnung" abhängt. Während die Grundverordnung wesentliche Bestimmungen enthält, regelt die Durchführungsverordnung die technischen Einzelheiten."
"Ausführungsordnung" ist m. E. ein vorwiegend in der Schweiz verwendeter Terminus.