German translation: unter Berücksichtigung aller (übrigen) Behörden / zuständigen Instanzen (und deren Anforderungen)
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.
GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:
in consideration of all authorities
German translation:
unter Berücksichtigung aller (übrigen) Behörden / zuständigen Instanzen (und deren Anforderungen)
English to German translations [PRO] Bus/Financial - Law: Contract(s)
English term or phrase:in consideration of all authorities
Ganzer Satz:
The bank authorities, which are involved with the first party, will proceed also in this transaction and will *** in consideration of all authorities*** successfull finalize this transaction.
Ich übersetze gerade einen "Venture Capital Contract", der m. E. nicht von einem englischen Muttersprachler erstellt wurde. Dieser Satz kommt mir total krumm vor. Seht Ihr das auch so? Wie würdet Ihr ihn übersetzen? Besondere Schwierigkeiten habe ich mit der Übersetzung bzw. deutschen Formulierung von "which are involved with the first party" und "in consideration of all authorities". Ist das ein normales Englisch?
Explanation: Leider kann ich mangels Kontext (und unter der Einschränkung, der Verfasser sei mglw. kein Muttersprachler) nicht näher bestimmen, welche Entitäten (authorities 1 scheint recht eindeutig auf Bankenaufsichten bzw. –behörden zu verweisen, bei authorities 2 erscheint mir das aber noch ziemlich unklar) eigtl. gemeint sind, aber im Groben dürfte es darauf hinauslaufen.
Und wenn man einen in einem kurzen Satz zweimal auftretenden Begriff - "authorities" - beim ersten Auftreten definiert hat - von mir mit "Abteilungen" - ist es nicht nur logisch, sondern nomalerweise zwingend, den Begriff beim zweiten Auftreten genauso zu definieren. - Und nur zur Verinfachung habe ich beim zeiten Auftreten dafür "untereinander", nämlich "die Ableilungen untereinander" geschrieben.
Und natürlich können - können, nicht müssen - in einer Bank mehrere Abteilungen mit einzelnen Geschäftsvorgängen befasst sein - Kreditabteilung, Rechtsabteilung, Compliance usw.
Du kannst ja anzweifeln, dass die "authorities" hier "Abteilungen" sind, aber nicht mit willkürlichen Verdrehungen meiner Fassung.
Die "bank authorities" sind hier nicht grossgeschrieben. - Google mal "bank authorities", und dann wirst Du sehen, dass die meistens bei ein- und derselben Bank sind, und das sind dann sicher keine Behörden, sondern Abteilungen oder Gremien. http://www.consumercourt.in/judgments/8319-standard-chartere...
Es ist schon interessant zu sehen, was herauskommt, wenn man. möglichenfalls mit falschem Verständnis eines Begriffs - authorities - einen offenbar etwas schiefen oder schrägen Text - ausdeutet und dann ein Kommentator erscheint - Du - der Sachen erfindet, die gar nicht dastehen, um sie dann zu verwerfen.
Weder in AT noch in meiner Fassung ist von DRITTEN die Rede. Es ist von der "ersten Vertragspartei" die Rede, die mit den "bank authorities involviert" sei. - Da eine Vertragspartei, erste, zweite oder wievielte, normalerweise nicht mit "bank authorities" involviert ist, sondern allenfalls in deren Zuständigkeit fällt, da im allgemeinen allenfalls eine Behörde und nicht Behörden zuständig sind, da im übrigen eine Bankenaufsicht keine Venturekapitalvertragsparteien beaufsichtigt, sondern Banken, bin ich in Anbetracht des fraglichen AT Textes insgesamt statt von den recht unwahrscheinlichen pluralischen "Bankbehörden" von mehreren Abteilungen einer und derselben Bank ausgegangen, mit der die ERSTE, nicht die DRITTE, ihre Geschäftsbeziehungen unterhält.
Bitte drüben nachsehen, ich transferiere das erst morgen nach hier. Gruß, W.
PS.: Ist wohl nicht nötig, die Fragestellerin hat es gesehen / 13.08. 1645 Uhr, Gruß: W.
Automatic update in 00:
Answers
5 mins confidence: peer agreement (net): -1
in Abstimmung aller zuständigen Abteilungen
Explanation:
"Die zuständigen Abteilungen der Bank, zu der die erste Vertragspartei Beziehungen unterhält, werden auch bei dieser Transaktion einbezogen und ***in Abstimmung untereinander*** diese Transaktion erfolgreich abschließen."
Der Text sieht in der Tat ziemlich"schräg" aus, und zudem fehlt weiterer Kontext. Ich habe versucht, aus dem Vorhandenen etwas halbwegs Sinnvolles zu machen.
Roland Nienerza Germany Local time: 10:29 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 59