German translation: Common Law (Fallrecht und Richterrecht) oder Gesetzesrecht
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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:
whether common law or statutory
German translation:
Common Law (Fallrecht und Richterrecht) oder Gesetzesrecht
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Geheimhaltungsvereinbarung - geltendes Recht
English term or phrase:whether common law or statutory
Aus einer Geheimhaltungsvereinbarung:
This Agreement will be governed by and construed in accordance with the laws of Switzerland without regard to the choice of law provisions thereof, *whether common law or statutory*.
Der erste Teil ist mir schon klar:
Diese Vereinbarung wird nach dem Recht der Schweiz geregelt und ausgelegt, ohne dass die dort geltenden kollisionsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden.
aber wie bringe ich den eingesternten Teil in Bezug auf die Schweiz unter?
Diese Vereinbarung wird nach dem Common Law (Richterrecht) oder Gesetzesrecht der Schweiz .... ?
Explanation: Du hast das im Prinzip schon richtig gelöst. Auf keinen Fall übersetzen. Common Law ist auch schriftlich festgehalten, Gewohnheitsrecht nicht. Das Common Law umfasst allerdings nicht nur das Richterrecht, sondern auch das Case Law (Fallrecht)
Das Common Law, das Recht des angelsächsischen bzw. angloamerikanischen Rechtskreises, kann ebenfalls als „gemeines Recht“ übersetzt werden, da sowohl das englische common als auch das deutsche gemein auf das lateinische communis/commune zurückgehen. Das Common Law ist jedoch ein separates Rechtssystem, das sich weitgehend unabhängig von dem römisch-kanonisch geprägten Gemeinen Recht Kontinentaleuropas entwickelte und nicht mit diesem zu verwechseln ist. Die Bezeichnung „Gemeines Recht“ für Common Law ist daher auch ungebräuchlich; statt dessen wird dieses Rechtssystem auch im Deutschen überwiegend als „Common Law" bezeichnet.
Unter „Common law“, d.h. auf Deutsch „Gemeines Recht“, versteht die Juristenschaft das durch die Zeiten und über die Völker überkommene, bewährte Recht. Auf Lateinisch sagt man „ius commune“. Vom Gewohnheitsrecht unterscheidet sich das „Gemeine Recht“ durch seine professionelle schriftliche Form. „Gemeines Recht“ ist also säkulares Juristen- und/oder Richterrecht einer nichtreligiösen Rechtsgemeinschaft, z.B. wie das klassische Römische Recht.
-------------------------------------------------- Note added at 2 Stunden (2010-09-06 16:44:38 GMT) --------------------------------------------------
Ich sehe gerade, dass es bei dir nicht großgeschrieben ist. Um welches Land geht es außer der Schweiz? Falls es sich nämlich nicht um das anglo-sächsische Common Law handelt, sondern um common law, dann ginge Gewohnheitsrecht u. U.
da dort Art. 1 des Zivilgesetzbuches bereits jegliches Recht einsschliesst und das ZGB ist nun mal kodifiziertes Recht
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Answers
1 hr confidence:
gleich ob es sich um Gewohnheitsrecht oder geschriebenes Recht handelt
Explanation: "Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das
Gericht4 nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach
der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde."
Common Law (Fallrecht und Richterrecht) oder Gesetzesrecht
Explanation: Du hast das im Prinzip schon richtig gelöst. Auf keinen Fall übersetzen. Common Law ist auch schriftlich festgehalten, Gewohnheitsrecht nicht. Das Common Law umfasst allerdings nicht nur das Richterrecht, sondern auch das Case Law (Fallrecht)
Das Common Law, das Recht des angelsächsischen bzw. angloamerikanischen Rechtskreises, kann ebenfalls als „gemeines Recht“ übersetzt werden, da sowohl das englische common als auch das deutsche gemein auf das lateinische communis/commune zurückgehen. Das Common Law ist jedoch ein separates Rechtssystem, das sich weitgehend unabhängig von dem römisch-kanonisch geprägten Gemeinen Recht Kontinentaleuropas entwickelte und nicht mit diesem zu verwechseln ist. Die Bezeichnung „Gemeines Recht“ für Common Law ist daher auch ungebräuchlich; statt dessen wird dieses Rechtssystem auch im Deutschen überwiegend als „Common Law" bezeichnet.
Unter „Common law“, d.h. auf Deutsch „Gemeines Recht“, versteht die Juristenschaft das durch die Zeiten und über die Völker überkommene, bewährte Recht. Auf Lateinisch sagt man „ius commune“. Vom Gewohnheitsrecht unterscheidet sich das „Gemeine Recht“ durch seine professionelle schriftliche Form. „Gemeines Recht“ ist also säkulares Juristen- und/oder Richterrecht einer nichtreligiösen Rechtsgemeinschaft, z.B. wie das klassische Römische Recht.
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Ich sehe gerade, dass es bei dir nicht großgeschrieben ist. Um welches Land geht es außer der Schweiz? Falls es sich nämlich nicht um das anglo-sächsische Common Law handelt, sondern um common law, dann ginge Gewohnheitsrecht u. U.
Katja Schoone Germany Local time: 10:29 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 506
Grading comment
Danke, Katja - und auch den anderen!
Notes to answerer
Asker: Leider kann ich nicht sagen, ob es außer der Schweiz noch um ein anderes Land geht, da die Vertragspartner lediglich mit "X" und "Y" ohne Rechtsform, Anschrift etc. angegeben sind.