German translation: Schiedsgerichtsverfahren nach geltendem/anwendbarem Recht
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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:
arbitration in law
German translation:
Schiedsgerichtsverfahren nach geltendem/anwendbarem Recht
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Payments Mechanism
English term or phrase:in law
The arbitration shall be *in law* according the rules of the ICC, to whom is entrusted the administration of the arbitration and the appointment of the sole arbitrator.
So habe mich mittlerweile zu den Disputes durchgearbeitet und bin mir hier nicht sicher, wie "in law" zu verstehen ist.
Explanation: Es gibt zwei verschiedene Typen des Schiedsgerichtsverfahrens (und das sind nunmal feststeh. Begriffe): 'arbitration in law' und 'arbitration in equity'. Letzteres impliziert nicht die Anwendung des equity law, sondern die arbitrators entscheiden "according to their own criteria based upon their knowledge and understanding" (s.u. 1. Link). Insofern läuft der Einwand von Hans ins Leere (kann ja auch bei 40 Jahren Erfahrung mal passieren). Bei der arbitration in law ("based on the contract, on the uses of commerce, and on the principles of contracts of international trade..." ebd. s. u. Art. 17 d. ICC Schiedsgerichtsordnung) werden demgegenüber rechtliche Vorgaben berücksichtigt (was nicht gleichbedeutend ist mit unmittelbarer Gesetzesanwendung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren). Weglassen geht hier ohnehin gar nicht.
ICC-Schiedsgerichtsordnung
Art. 17: Bei der Sachentscheidung anwendbare Rechtsregeln
1
Die Parteien können die Rechtsregeln frei vereinbaren, die das Schiedsgericht bei der sachlichen Entscheidung der Streitigkeit anwenden soll. Fehlt eine solche Vereinbarung, so wendet das Schiedsgericht diejenigen Rechtsregeln an, die es für angemessen erachtet.
2
In jedem Falle hat das Schiedsgericht die Bestimmungen des Vertrags und die Handelsbräuche zu berücksichtigen.
3
Das Schiedsgericht entscheidet nur dann nach billigem Ermessen (als amiable compositeur, ex aequo et bono), wenn die Parteien es dazu ermächtigt haben. http://www.icc-deutschland.de/?id=145
-------------------------------------------------- Note added at 4 Stunden (2010-09-16 16:56:22 GMT) --------------------------------------------------
Als Übersetzung für arbitration in law würde ich entsprechend der deutschen ICC-Website etwa "Schiedsgerichtsverfahren gem. anwendbarem Recht" formulieren.
Wobei die Parteien frei sind in der Wahl des anwendbaren Rechts: "Die beiden Parteien können sich auf das anzuwendende Recht im Vertrag oder auch später verständigen. Denkbar ist es zum Beispiel, sich auf die Regeln des Landes einer der Vertragsparteien oder auch eines Drittlandes zu einigen" (http://www.icc-deutschland.de/?id=150).
"Nach Recht und Gesetz" mag sprachlich als Gegenüberstellung zu "nach billigem Ermessen" einleuchten, ist aber ebenso wie die Alternative "nach rechtlichen Maßstäben" in Bezug auf die rechtliche Bedeutung sehr viel allgemeiner, sprich ungenauer als mein Vorschlag (~ "...soll nach dem anwendbaren Recht gemäß den Regeln der IHK erfolgen"), der den Wortlaut der hier - im Ggs. zur ZPO - einschlägigen internationalen ICC-Schiedsgerichtsordnung berücksichtigt (s.u. dort: "anwendbare Rechtsregeln"). Die Formel 'nach Recht und Gesetz' impliziert nur die gesetzestreue Anwendung irgendeiner Rechtsordnung (wobei unklar bleibt, ob damit etwa nur das Verfahrensrecht gemeint ist), während die gängige juristische Formulierung 'nach anwendbarem Recht' sich speziell auf das anzuwendende materielle Recht bezieht (demgemäß ist bei der dt. ICC durchweg von 'anwendbarem Recht' die Rede). Johannas Vorschlag entstammt zudem einem (übrigens veralteten) dt. ZPO-Kommentar, dessen Formulierungen nicht unbedingt internationalen Schiedsverfahren entsprechen, denn die ZPO ist lt. §1025 ZPO für Schiedsgerichtsverfahren außerhalb Deutschlands etwa nach intern. Privatrecht gar nicht anwendbar.
Mir scheinen hier einige Diskussionspunkte nicht einzuleuchten und eher Verwirrung zu stiften. Es gibt zwei verschiedene Typen des Schiedsgerichtsverfahrens (und das sind nunmal feststeh. Begriffe): 'arbitration in law' und 'arbitration in equity'. Letzteres impliziert nicht die Anwendung des equity law, sondern die arbitrators entscheiden "according to their own criteria based upon their knowledge and understanding" (http://books.google.de/books?id=TL0K4pABKGIC&pg=PA809&lpg=PA... Insofern läuft der Einwand von Hans ins Leere (kann ja auch bei 40 Jahren Erfahrung mal passieren). Bei der arbitration in law ("based on the contract, on the uses of commerce, and on the principles of contracts of international trade..." ebd. u. Art. 17 d. ICC Schiedsordnnung) werden demgegenüber rechtliche Vorgaben berücksichtigt (was nicht gleichbedeutend ist mit unmittelbarer Gesetzesanwendung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren). Weglassen geht hier ohnehin gar nicht.
Manche können auf gar keine vierzigjährige Erfahrung zurückblicken und müssen sich daher an weise Kollegen wenden und dann auch noch entscheiden, wessen 40 Jahre die richtige Antwort auf die Frage hervorgebracht haben, das ist nicht einfach sach ich dir.
nach 40 Jahren leitender Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung und in der Wirtschaft überlege ich meistens, was ich hier schreibe. Aber vielleicht geügt Dir ein Zitat der ICC: "Insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine Gerichtsstandwahl weitgehend verdrängt. Schiedsgerichte sind private Gerichte, die einen Rechtsstreit unter Ausschluss der staatlichen Gerichte abschließend entscheiden.
Vorteile sind Kostenreduzierung, die hohe Qualität, Vertraulichkeit des Verfahrens, flexible Verfahrensgestaltung und internationale Vollstreckbarkeit."
zum Glück musst ja nicht Du das Schiedsgericht nach Hause schicken, dass können ja dann die beteiligten Parteien tun. Und Schiedsgerichte gibt es im Übrigen nicht nur, um einen Prozess billiger werden zu lassen.
wenn ich nach britischem oder US-Recht entscheide, kann ich das Schiedsgericht nach Hause schicken, da wird ja der ordentliche Prozess billiger. Deswegen gibt es doch Schiedsgerichte.
Das law würde ich schlichtweg weglassen, ohne dass hier einer Schaden erleidet. Schiedsrichter unterstehen nur dem Gesetz der Schwerkraft - sieht man jedes Wochenende beim Fussball.
Ich könnte es mir vorstellen, habe aber keinen Anhaltspunkt, da es erst ein Entwurf ist und jegliche Hinweise auf "Verursacher" noch so [●] aussehen ;-)
@ Katja - wurde der Text vielleicht von einem Nichtmuttersprachler verfasst? Das fehlende "to" ("according TO the rules of the ICC") ist ja auch nicht gerade vertrauenerweckend.
den gesetzlichen Regeln unterwerfen, sondern einer Schiedsstelle (deren Spruch durchaus entgegen geltendem Recht sein kann, ohne deswege ungesetzlich zu sein, zB Beweislastumkehr)
laut Gesetz oder gesetzesmäßig passt irgendwie nicht zu den dann folgenden Regelungen, ich würde "in law" tatsächlich fallen lassen, denn es wird wohl niemand eine unrechtmäßige oder ungesetzliche Schnlichtung herbeiführen wollen
Die Schlichtung erfolgt …. gemäß den Richtlinien des ICC, der mit der Verwaltung des Schlichtungsverfahren und der Bestellung des Einzelschiedsrichters betraut ist.
laut Gesetz/gesetzesmäßig?
Automatic update in 00:
Answers
7 hrs confidence:
nach Recht und Gsetz
Explanation: nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen/ nach Recht und Gesetz:
http://shortify.com/11062
dort auf S.469:
“Die Schiedsrichter haben das Gesetz so anzuwenden wie ein staatliches Gericht. Sie sind mangels abweichender Parteivereinbarung nicht berechtigt, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, nach Billigkeit,oder einer irgendwie andersgeartenen lex mercatoria zu entscheiden”
und auf S. 470:
“Deshalb ist im Regelfall davon auszugehen, dass die Parteien eine Entscheidung nach Recht und Gesetz- und nicht nach Billigkeit - wűnschen.”
alternativ:
“nach rechtlichen Maßstäben”
http://shortify.com/NS9
“Danach kann das Schiedsgericht nur dann nach Billigkeit (ex aequo et bono) entscheiden, wenn die Parteien es ausdrűcklich dazu ermächtigt haben.[…] Weil das Schiedsgericht aber dabei von seiner Pflicht, eine Entscheidung nach rechtlichen Maßstäben zu fällen ZPO §1051 Abs.1, entbunden wird, ist eine solche Ermächtigung nur im Ausnahmefall wirksam.”
-------------------------------------------------- Note added at 7 hrs (2010-09-16 19:30:48 GMT) --------------------------------------------------
G*e*setz , natürlich hast du dir aber sicher gedacht. :-)
Johanna Timm, PhD Canada Local time: 01:29 Native speaker of: German PRO pts in category: 276
Explanation: Es gibt zwei verschiedene Typen des Schiedsgerichtsverfahrens (und das sind nunmal feststeh. Begriffe): 'arbitration in law' und 'arbitration in equity'. Letzteres impliziert nicht die Anwendung des equity law, sondern die arbitrators entscheiden "according to their own criteria based upon their knowledge and understanding" (s.u. 1. Link). Insofern läuft der Einwand von Hans ins Leere (kann ja auch bei 40 Jahren Erfahrung mal passieren). Bei der arbitration in law ("based on the contract, on the uses of commerce, and on the principles of contracts of international trade..." ebd. s. u. Art. 17 d. ICC Schiedsgerichtsordnung) werden demgegenüber rechtliche Vorgaben berücksichtigt (was nicht gleichbedeutend ist mit unmittelbarer Gesetzesanwendung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren). Weglassen geht hier ohnehin gar nicht.
ICC-Schiedsgerichtsordnung
Art. 17: Bei der Sachentscheidung anwendbare Rechtsregeln
1
Die Parteien können die Rechtsregeln frei vereinbaren, die das Schiedsgericht bei der sachlichen Entscheidung der Streitigkeit anwenden soll. Fehlt eine solche Vereinbarung, so wendet das Schiedsgericht diejenigen Rechtsregeln an, die es für angemessen erachtet.
2
In jedem Falle hat das Schiedsgericht die Bestimmungen des Vertrags und die Handelsbräuche zu berücksichtigen.
3
Das Schiedsgericht entscheidet nur dann nach billigem Ermessen (als amiable compositeur, ex aequo et bono), wenn die Parteien es dazu ermächtigt haben. http://www.icc-deutschland.de/?id=145
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Als Übersetzung für arbitration in law würde ich entsprechend der deutschen ICC-Website etwa "Schiedsgerichtsverfahren gem. anwendbarem Recht" formulieren.
Wobei die Parteien frei sind in der Wahl des anwendbaren Rechts: "Die beiden Parteien können sich auf das anzuwendende Recht im Vertrag oder auch später verständigen. Denkbar ist es zum Beispiel, sich auf die Regeln des Landes einer der Vertragsparteien oder auch eines Drittlandes zu einigen" (http://www.icc-deutschland.de/?id=150).
Peter Sass (M.A.) Germany Local time: 10:29 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 27
Grading comment
Vielen Dank an alle, die sich hier so hilfreich beteiligt haben.
Notes to answerer
Asker: Was wäre also dein Formulierungsvorschlag in meinem Fall?
Asker: Vielen Dank, ich denke jedoch, dass die Formulierung von Johanna eher zutrifft, auch wenn du mir mächtig weitergeholfen hast. Die Formulierung mit dem anwendbaren Recht ist noch einmal einen Schritt weiter, also wenn schon nach Recht und nicht nach Ermessen (Billigkeit) entschieden wird, dann ist das anwendbare Recht noch zwischen den Parteien zu bestimmen.
Typically if arbitration is in law, the arbitrators must be lawyers, and must decide based on applicable law. If the arbitration is in equity, they needn't be lawyers, and may decide based on equity or fairness, rather than law.
Reference information: "There are two main types of arbitration:
Ø Arbitration in equity, in which the arbiter will decide according to his/her particular knowledge and understanding.
Ø Arbitration in law, in which the arbiter will decide according to any particular Country Law. This is commonly the preferred type of arbitration because of its security for the parties.
When the arbitration agreement is silent, the national Law about arbitration will apply. National laws give arbiters broad remedial powers: order specific performance, create escrow funds, appoint
receivers, award compensatory and even punitive damages."