Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / service agreement
English term or phrase:challenge
Klausen zu Markenzeichen
Contractor may not challenge or assist others to challenge the X Brand Features or the registration thereof, nor shall Contractor attempt to register any trade marks, service marks, logos, domain names and other distinctive marks that are confusingly similar to the X Brand Features.
Ich habe jetzt erstmal:
Der Auftragnehmer darf weder die X-Markenzeichen noch ihre Eintragung *herausfordern* oder andere bei einer *Herausforderung* unterstützen, noch darf der Auftragnehmer einen Versuch zur Eintragung jeglicher Markennamen, Dienstleistungszeichen, Logos, Domainnamen und anderer chrakteristischer Markenzeichen unternehmen, die den X-Markenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
Angenommen, jemand geht mit einer Produktkopie auf den Markt, oder ein mächtiger Verlag bietet eine Raubkopie an, konkurrieren diese Unternehmen erst einmal. Im Fall der Raubkopie ficht er überhaupt nicht an; der Große pokert und verlässt sich vielleicht sogar darauf, dass der Kleine gar keinen Rechtsstreit beginnen kann.
Was hat Kodak im Polaroid-Fall gemacht? Angefochten? Nein, mit einem konkurrierenden Produkt unter nachträglich bestätigter Patentverletzung auf den Markt gegangen.
Ob der AT das aber sagt, oder ob die Autoren des AT diese offene Flanke gelassen haben, vermag ich nicht zu sagen.
Versteht man das Engagement als Übersetzer, kann man es dabei lassen. Erwartet der Kunde Beratung (Kunde ist welche Seite?) sollte man das u.U. ansprechen, es wird nicht schaden.