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challenge

German translation: anfechten


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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:challenge
German translation:anfechten
Entered by: Carolin Haase
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04:24 Oct 27, 2010
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / service agreement
English term or phrase: challenge
Klausen zu Markenzeichen

Contractor may not challenge or assist others to challenge the X Brand Features or the registration thereof, nor shall Contractor attempt to register any trade marks, service marks, logos, domain names and other distinctive marks that are confusingly similar to the X Brand Features.

Ich habe jetzt erstmal:

Der Auftragnehmer darf weder die X-Markenzeichen noch ihre Eintragung *herausfordern* oder andere bei einer *Herausforderung* unterstützen, noch darf der Auftragnehmer einen Versuch zur Eintragung jeglicher Markennamen, Dienstleistungszeichen, Logos, Domainnamen und anderer chrakteristischer Markenzeichen unternehmen, die den X-Markenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.

Vielleicht auch "in Frage stellen"?
Danke.
Carolin Haase
Germany
Local time: 10:30
anfechten
Explanation:
Ich glaube, das passt eher dahin!
Selected response from:

Reinhold Wehrmann
South Africa
Local time: 10:30
Grading comment
Danke!
4 KudoZ points were awarded for this answer



Summary of answers provided
4 +4anfechten
Reinhold Wehrmann
4hier 1.: konkurrieren, in Konkurrenz treten zu, an konkurrierenden Projekten beteiligenWerner Walther
4bestreiten
David Hollywood


Discussion entries: 2





  

Answers


10 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +4
anfechten


Explanation:
Ich glaube, das passt eher dahin!

Reinhold Wehrmann
South Africa
Local time: 10:30
Works in field
Native speaker of: Native in GermanGerman, Native in EnglishEnglish
PRO pts in category: 16
Grading comment
Danke!
Notes to answerer
Asker: Vielen Dank, das war auch meine Vermutung.


Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  BrigitteHilgner: Das halte ich hier auch für die sinnvollste Lösung.
1 hr
  -> Danke Brigitte!

agree  Carsten Mohr: genau, habe ich auch als ÜS für den Rechtsbereich gefunden
1 hr
  -> Danke Carsten!

disagree  Werner Walther: Anfechten ist ein Rechtsbegriff, trifft hier nur u.a. zu.
2 hrs

agree  Gudrun Wolfrath
2 hrs
  -> Danke Gudrun!

agree  Hans G. Liepert: Da hier ausführlich über Schutzrechte gesprochen wird (Marken, Servicemarkjen usw.) halte ich den juristischen Begriff für geboten. Man 'konkurriert' nicht zu einem gewerblichen Schutzrecht.
2 hrs
  -> Danke Hans!

agree  Goldcoaster
3 hrs
  -> Danke Rolf!
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13 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
bestreiten


Explanation:
...

David Hollywood
Local time: 05:30
Native speaker of: Native in EnglishEnglish
PRO pts in category: 16

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  Werner Walther: Idiomatisch m.E. nicht ganz richtig, man kann eine Aussage oder eine Tat bestreiten, aber nicht ein allgemeines Objekt.
2 hrs
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2 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
hier 1.: konkurrieren, in Konkurrenz treten zu, an konkurrierenden Projekten beteiligen


Explanation:
Das ist jetzt wirklich wie im Sport, also challenge = competition = Wettbewerb = Konkurrenz zu verstehen.

Das kann bei Bedarf auch sehr eng definiert werden. Beispiel: Aufkauf eines kleinen Mineralwasser-Familienbetriebs durch Coca Cola oder Pepsi Cola, aber aus Sentimentalität (Wunsch des Patriarchen des kleinen Betriebs) soll für die Marke ABC-Cola Bestandsschutz eingeräumt werden. Dann muss der Große (der Aufkäufer) das eben so versprechen und unterschreiben, wie es im AT steht.

Trotzdem heißt das auf Deutsch dann nicht die Marke ABC-Cola anfechten oder bestreiten, sondern in eine Konkurrenzbeziehung mit ABC-Cola eintreten.

Challenge the registration ist allerdings ein weiterer Schritt und hätte eigentlich nicht mit dem ersten zusammengefasst werden dürfen, denn das ist die 2. Bedeutung von challenge - also nicht konkurrieren, sondern rechtlich angreifen. Da geht es wirklich nicht mehr um Marketing- oder BWL-Fakten, sondern um juristische Dinge. Hier kommen nun die anderen Vorschläge zum Tragen.

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Note added at 1 Tag6 Stunden (2010-10-28 10:45:30 GMT)
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Aus Ensthaler/Strübbe: Patentbewertung: Der bekannteste Fall einer Schutzrechtsverletzung ... betrifft den Rechtsstreit im Sofortbildgeschäft zwischen Kodak und Polaroid. Kodak hatte bei der Entwicklung seiner Sofortbildkameras die Patente seines wesentlich kleineren Konkurrenten Polaroid nicht berücksichtigt und über die Jahre ... verletzt. Im Jahre 1990 endete der daraus entstandene Patentstreit .... zugunsten von Polaroid. Kodak verlor das Verfahren und wurde verurteilt, Schadenersatz in Höhe von 925 Mio US-Dollar an Polaroid zu zahlen. Darüber hinaus musste Kodak eine Produktionsanlage im Wert von 1,5 Milliarden Dollar schließen, ...., ein F&E-Projekt stoppen und als Totalverlust abschreiben, 500 Millionen Dollar für den im Urteil vorgeschriebenen Rückkauf der im Handel befindlichen Sofortkameras aufwenden und Anwaltskosten in Höhe von etwa 100 Mio Dollar bezahlen.

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Note added at 1 Tag6 Stunden (2010-10-28 10:52:42 GMT)
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Sachlich so (Autor des AT ist sich dessen möglicherweise nich bewusst):
Sie dürfen (1) real nicht angreifen (=nicht in Konkurrenzbeziehung treten), sie dürfen (2) juristisch nicht angreifen (Patente nicht anfechten, bestreiten usw.) und sie dürfen (3) keine eigenen Projekte, die denen von X zu nahe kommen, lancieren.



Werner Walther
Local time: 10:30
Specializes in field
Native speaker of: Native in GermanGerman
PRO pts in category: 110

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  Hans G. Liepert: zur Quintessenz im letzten Absatz: Eben - und das fehlt bei Deinem Vorschlag
22 mins
  -> Ich stimme Dir zu, aber: ... hier kommen nun die anderen Vorschläge zum Tragen. Ich würde es tatsächlich splitten und beide Bedeutungen darstellen. Da wäre dann nichts versäumt. Wenn sie eine Produktkopie anbieten, konkurrieren sie, aber fechten nicht an

neutral  Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ): Ich kann nicht so recht folgen und habe auch keinen Zugriff auf Herr Walthers CV. Kann sein dass er Recht hat.
1 day1 hr
  -> Pardon, lieber A.F. Da bin ich vorhin wohl etwas übers Ziel hinaus geschossen. Manches sollte ich weder denken noch schreiben, wenn ich glaube, einen CV zu haben. Aber diese Regelungen (das ist 50% BWL, 50% Jura) würden zum Kodak-Polaroid-Fall passen.
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