German translation: noch nicht erstattete Vorauszahlungsguthaben
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English to German translations [PRO] Bus/Financial - Law: Contract(s)
English term or phrase:unrecouped advances
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kennt jemand von Euch den Ausdruck **recouped advances**?
Ist dies ein fester Ausdruck? Es geht um Ansprüche in Folge einer Vertragskündigung. *The Licensee shall be entitled to a refund of unrecouped Advances paid by Licensee…*
Ich kenne den Ausdruck so nicht, und bin nun unsicher, welche Art Vorschüsse das sind.
Vorschüsse, die noch nicht eingeholt wurden, auf die man aber ein Anrecht hat?
Vorschüsse, die eben im Voraus bezehlt wurden, aber man noch nicht dafür entschädigt wurde?
Oder hat es gar etwas mit der "Nicht-Schadloshaltung" (recoupment = Schadloshaltung) im Zusammenhang mit Vorschüssen zu tun?
Obwohl es zahlungsmäßig keinen Unterschied macht, ist Deine zweite Version richtig.
Der Anspruch besteht nicht, weil die Rechte nicht in Anspruch genommen wurden, sondern weil die Rückabwicklung noch nicht erfolgt ist.
Ich leite das ab wegen Französisch "recouperer". Wenn jemand Ausgaben für einen anderen tätigt, holt er sich das dann vom Verursacher wieder.
-------------------------------------------------- Note added at 3 Stunden (2011-05-30 12:55:38 GMT) --------------------------------------------------
Das hängt in diesem Vertrag wohl davon ab, dass über das Vertragsende hinaus noch ein nicht ausgeschöpftes Guthaben besteht.
Grundsätzlich kann solch eine Situation auch während der gesamten Laufzeit auftreten. Dann würde eine Rückerstattung (oder Verrechnung mit anderen Verpflichtungen) normalerweise unverzüglich stattfinden, in der Regel wohl mit einer Monatsabrechnung.
-------------------------------------------------- Note added at 3 Stunden (2011-05-30 12:57:15 GMT) --------------------------------------------------
Noch korrekter:
Z.B. Bei Vertragsende noch nicht erstattete Guthaben aus Vorauszahlungen wegen Nichtinanspruchnahme der Rechte.
Obwohl es zahlungsmäßig keinen Unterschied macht, ist Deine zweite Version richtig.
Der Anspruch besteht nicht, weil die Rechte nicht in Anspruch genommen wurden, sondern weil die Rückabwicklung noch nicht erfolgt ist.
Ich leite das ab wegen Französisch "recouperer". Wenn jemand Ausgaben für einen anderen tätigt, holt er sich das dann vom Verursacher wieder.
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Das hängt in diesem Vertrag wohl davon ab, dass über das Vertragsende hinaus noch ein nicht ausgeschöpftes Guthaben besteht.
Grundsätzlich kann solch eine Situation auch während der gesamten Laufzeit auftreten. Dann würde eine Rückerstattung (oder Verrechnung mit anderen Verpflichtungen) normalerweise unverzüglich stattfinden, in der Regel wohl mit einer Monatsabrechnung.
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Noch korrekter:
Z.B. Bei Vertragsende noch nicht erstattete Guthaben aus Vorauszahlungen wegen Nichtinanspruchnahme der Rechte.