eher Absprache als Vertrag oder Vereinbarung 10:26 Aug 17, 2011
Weder die "Einigung" über doe Anwendung des Fremd- oder Drittvergleichsgrundsatzes noch Sabines "amtliche Auskunft" (die hier m.E. nicht gemeint ist) können einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rechtssinne darstellen. Das Steuerrecht unterliegt nicht der Disposition der Finanzbehörden; sie können nichts Abweichendes vereinbaren. Man spricht allerdings von einer "tatsächlichen Vereinbarung", mit der ein bestimmter Sachverhalt als gegeben angesehen wird und beide Seiten die Frage dann nicht mehr aufrühren. Das geschieht aber zumeist nachträglich und dürfte hier ebenfalls nicht in Betracht kommen.
Also hier lieber nicht "...haben vereinbart", sondern eher "... sind übereingekommen". |