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Explanation: eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, etwa ohne Vertrag, oder mit nichtigen Bestimmungen im vertrag, etc. Dafür hat das Recht aus Gründen des Vertrauensschutzes Regeln entwickelt.
Hier, im AT, soll klargestellt werden, daß so eine Gesellschaft gerade NICHT besteht.
für die faktische Gesellschaft findet sich eine Definition, wie vom Dr. genannt ( http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/9261/faktische-ge... ), De-facto-Gesellschaften finden sich aber anscheinend fast (bis auf eine) nur mit Auslandsbezug, also frz. oder italienische Gesellschaften oder eben übersetzte Begriffe, einschließlich EUR-LEX.
Explanation: eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, etwa ohne Vertrag, oder mit nichtigen Bestimmungen im vertrag, etc. Dafür hat das Recht aus Gründen des Vertrauensschutzes Regeln entwickelt.
Hier, im AT, soll klargestellt werden, daß so eine Gesellschaft gerade NICHT besteht.
DERDOKTOR Local time: 10:32 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 276