Sorry, 13:07 Sep 21, 2011
hatte Jeannettes Antwort noch nicht gesehen, als ich meine einstellte. "Ahnden" hat m.E. noch immer den Beiklang "abstrafen", hier also z.B. eine dafür vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen.
Das erste *waiver* ist m.E. weit zu verstehen, auch im Sinne eines bloßen Nichtreagierens, und das zweite ebenfalls weit im Sinne eines stillschweigenden Verzichts, daraus Rechte herzuleiten - Einverständnis oder Billigung geht aber in der Tat zu weit.
Man kann ja missbilligen und absolut nicht einverstanden sein, um des lieben Friedens willen aber zähneknirschend den Mund halten.
Im Original ist waiver natürlich arg verkürzt: man verzichtet ja nicht auf den Vertragsbruch der anderen Partei, sondern darauf, daraus die vertraglichen / rechtlichen Konsequenzen zu ziehen. |