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English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / aus einer Geheimhaltungsvereinbarung
English term or phrase:bring to evidence
Without granting any right or license, xxx agrees that the foregoing shall not apply with respect to any information that yyy can bring to evidence:
a.
is or becomes (through no improper action or inaction by yyy or any affiliate, agent, consultant or employee of yyy) generally available to the public; or
b.
was in its possession or known by it without restriction prior to receipt from xxx; or ...
Das ist mir auch schon so passiert - beim ersten Überfliegen sieht es ganz leicht aus und entpuppt sich dann als Schwarzer Peter... Augen zu und durch. Und das war ganz bestimmt nicht als Kritik gemeint.
das war nicht als rhetorische Frage gemeint; ich wollte wirklich wissen, wo genau Gisela ein Problem hatte. Dass der Satzanschluss im Original verkorkst ist (vor dem a. hätte ein "that this information" stehen sollen), sehe ich erst jetzt.
Wenn man ständig mit solchen Texten zu tun hat, liest man automatisch "gilt nicht für Informationen, die *nachweislich* a. oder b. ..." und schert sich nicht darum, dass man noch hineinfummeln muss, dass yyy diesen Nachweis erbringen muss - für einen Juristen ist hier evident, wer hier die Beweislast hat.
Also ggf. zu übersetzen: gilt nicht für Informationen, für die / bei denen yyy den Nachweis erbringt, dass sie
a. ... oder
b. ...
Ja, ihr habt vollkommen recht, den Auftrag hätte ich nicht übernehmen dürfen. Aber der Anfang war ok, da sah ich kein Problem, darum hab ich zugesagt. Tschä...
Sehr schön übersetzt :-)
Nur zu "Wo ist das Problem": dieser Satz kann sehr verwirrend sein, wenn man sich eben nicht auf Verträge bzw. rechtliche Themen spezialisiert hat. Und da kann man schon auch mal an relativ einfachen Konstrukten verzweifeln. Ich weiß, eigentlich sollte man so einen Auftrag dann auch nicht annehmen, aber Gründe gibt es sicherlich immer ausreichend es doch zu tun (und sich im Nachhinein dafür zu verwünschen).
Ich verstehe das so: xxx macht keine Rechte gegen yyy geltend, wenn yyy nachweisen kann, dass die von xxx gelieferten Informationen entweder
a. ohne unrechtmäßiges Handeln oder Unterlassen von yyy ... allgemein bekannt sind oder werden, oder
b. sich uneingeschränkt bereits im Besitz von yyy befanden oder ihr bekannt waren, bevor sie sie von xxx erhalten hat.
also (a) public domain und kein Geschäftsgeheimnis mehr sind / waren, ohne dass yyy selbst arglistig dafür gesorgt hat, oder (b) sie jedenfalls bei Erhalt für yyy nichts Neues waren.
Automatic update in 00:
Answers
12 mins confidence:
beweisen
Explanation: gerade so, wie sie es vor Gericht müßten.
DERDOKTOR Local time: 10:33 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 276
Explanation: Wenn YYY nachweisen kann, dass [a und b], dann findet das Vorstehende keine Anwednung.
-------------------------------------------------- Note added at 23 mins (2011-10-13 15:52:29 GMT) --------------------------------------------------
XXX erklärt sich damit einverstanden, dass das Vorstehende keine Anwendung auf die Informationen findet, für die YYY nachweisen kann, dass:
...
, ohne jedoch ein Recht oder eine Lizenz in irgendeiner Form zu erteilen.
Wäre mein Vorschlag.
Cornelia Kessler Local time: 10:33 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 4
Grading comment
Danke, jetzt verstehe ich
Notes to answerer
Asker: ja, das dachte ich auch, aber wie finde ich dann Anschluss an den nächsten TEil? Ich kriege einfach keinen Zusammenhang rein!!! Dieser Text macht mich noch verrückt!