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English to German translations [PRO] Bus/Financial - Law: Contract(s) / Vertrag zwischen Lieferant und Kunde
English term or phrase:hire work sevices
Ich überprüfe eine vorliegende Übersetzung eines Vertrags zwischen einem großen Kunden (einem Industrieunternehmen) und dessen Lieferanten, darin heißt es:
„The scope of this agreement is described in enclosure 1 of the present contract, especially with respect to:
• Type of supplies (sample supplies, export supplies, ***hire work services***,…)
• Type of products (product groups)”
Der Begriff wurde mit “geliehene Arbeitsdienste” übersetzt. Das kommt mir merkwürdig vor. Ich denke eher an Leiharbeit oder Lohnarbeit.
I. Begriff:
Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung von dem Arbeitgeber (Verleiher), der mit ihm im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) zur Erbringung von Arbeitsleistung überlassen (ausgeliehen) wird. Zwischen „Verleiher“ und „Entleiher“ besteht ein zumeist entgeltlicher Vertrag eigener Art über die Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeitnehmer sind v.a. die von Zeitarbeits-Unternehmen eingestellten und an andere Unternehmen überlassenen Arbeitskräfte.
Ein sog. unechtes Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von vornherein zum Zwecke der Arbeitsleistung bei Dritten eingestellt wird.
Hat dieser Ratgeber Recht? (Er hat sofort meinen PC mit einem kostenpflichtigen Angebot überfallen!).
Selten wird ein Wort so häufig falsch eingesetzt wie der Begriff leihen/Leihe.
Beispiel:
Autoverleih
lt. BGB ist das immer Autovermietung.
§ 598 BGB
Vertragstypische Pflichten bei der Leihe.
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Aus dem BGB lässt sich bei konsequenter Auslegung der Begriff 'Leihe' nicht auf den Arbeitnehmer ausdehnen, auch wenn es alle machen, inklusive der Gewerkschaften. Das eine ist Umgangssprache, wir suchen aber eine tragfähige rechtlich bindende Sprache.
PS und Pardon:
Ich muss mal wieder einen Rückzieher machen:
Das AÜG spricht tatsächlich von Verleihern usw. ....
Ich frage mich, warum sich der Bundesgesetzgeber nicht mal an die eigenen Vorgaben hält.
Echte Leiharbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers hat, vorübergehend in einen anderen Betrieb abgeordnet wird (z.B., um dort ein Computerprogramm zu erklären). http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.h...
In diesem Fall ändert sich an den Arbeitsbedingungen im übrigen nichts, d.h. Lohn, Urlaub etc. bleiben wie gehabt.
Mit type of supplies - Art der Lieferung oder Bereitstellung - sehe ich hier drei Sonderkategorien - Musterlieferungen; Lieferungen, die für den Export bestimmt sind; und eben diese Arbeitsleistungen.
Es fiele mir schwer, hier die Variante 'Zeitarbeit' plausibel einzuordnen (????).
Gruß, W.
Ich glaube nicht, dass es hier um *Outsourcing* geht oder dass der Autor dieses Vertragstextes den Begriff *Outsourcing* nicht kennt. Letzteres erscheint mir sehr unwahrscheinlich.
Es geht in dem Vertrag praktisch nur um Rechnungsstellung und um Mehrwertsteuer. Lediglich im Abschnitt "Scope" kommt der angefragte Begriff vor. Kein weiterer Kontext dazu.
Ihr zielt alle so sehr auf den arbeitsrechtlichen Aspekt.
Ich vermute, dass es darauf gar nicht so sehr ankommt, sondern überhaupt darauf, dass es um Fremdvergaben von Arbeitsleistungen geht - vielleicht wollte der Autor sinngemäß 'outsourcing' schreiben, kannte aber diesen Begriff nicht.
PS.: (zweite Variante) Oder, bietet dieses Unternehmen outsourcing-Leistungen an (als Gegenteil von outsourcing-Leistungen in Anspruch nehmen)? Gibt es Kontext für die eine oder andere Variante?
Ob das Stammbelegschaften sind oder Leiharbeitnehmer wäre beim Outsourcing gleichwertig.