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09:14 Jan 16, 2012
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / MoU/Vorvertrag
English term or phrase:considering the fact that you
Course fees(Tuition) 16,000.00 Euro
Teaching-and Learning materials 2,845.00 Euro
Examination fees 115.00 Euro
Work protection,-Wintercloths 1,325.00 Euro
Rent/Accommodation 2,480.00 Euro
Cost for cleaning of Accommodation 90.00 Euro
Transportation(Apartment/School/Doctor 1,640.00 Euro
Health Insurance/Emergency situation 2,250.00 Euro
Feeding 2,425.00 Euro
Total per Person per Years 29,795.00 Euro
Include 5% Surcharge
However, Second party has shown concern to an item; (General operation flat charge of Bank/local authorities per person), *considering the fact that you* have added a 5% Surcharge of Total cost which Second party accept.
Kursgebühr(Studiengebühr) 16.000,00 Euro
Lehr- und Lermaterial 2.845,00 Euro
Prüfungsgebühren 115,00 Euro
Arbeitsschutz, z. B. Winterkleidung 1.325,00 Euro
Miete/Unterkunft 2.480,00 Euro
Kosten für die Reinigung der Unterkunft 90,00 Euro
Beförderungskosten (Appartment/Schule/Arzt 1.640,00 Euro
Krankenversicherung/Notfälle 2.250,00 Euro
Verpflegung 2.425,00 Euro
Gesamtbetrag pro Person und Jahr 29.795,00 Euro
Inklusive 5 % Aufschlag
Die zweite Partei hat allerdings in Bezug auf einen Posten Bedenken geäußert (Bankpauschale für die allgemeine Abwicklung/Behörden vor Ort pro Person), ?
Ich habe hier ein Verständnisproblem. Die zweite Partei hat Bedenken geäußert in Bezug auf
a) die Bankpauschale oder
b) die 5 % Zuschlag, die you, also wahrscheinlich die 1. Partei draufgehauen hat, die sie aber akzeptiert hat?
Explanation: wäre eine Möglichkeit, das zu übersetzen, und wenn es nicht das einzige Bedenken gegen die flat charge ist, würde sich auch ein schlichtes "zumal" anbieten.
Das "you" würde ich weglassen; in angloamerikanischen Vertragstexten spricht man sich häufiger persönlich an; für deutsche Juristen klingt das unseriös, denen würden sich da Stirn und Ärmelschoner kräuseln.
In der Sache (die Frage betrifft wohl weniger die Übersetzung dieses Satzteils) siehe Diskussion:
Der Vertragspartner beanstandet die flat charge, weil im Gesamtbetrag "bereits" ein (akzeptierter) pauschaler Aufschlag enthalten ist, der sich, was die flat charge betrifft, somit als pauschaler Aufschlag auf eine Pauschale erweist. ("Bereits" wäre hier nicht ganz logisch, jedenfalls nicht zeitlich, weil die surcharge wohl als letzte Position eingerechnet / hinzugeschlagen wird - evtl. besser "ihrerseits").
Ich halte die Berechnungsweise aber nicht unbedingt für schlitzohrig - Bank- und Behördengebühren sind zwar Fremdkosten, aber nicht einfach durchlaufende Kosten, denn mit deren pauschaler Berechnung geht u.U. auch der Anbieter ein Risiko ein, und er muss wahrscheinlich auch den Abrechnungsaufwand übernehmen - auch das lässt er sich mit 5 % vergüten.
Korrektur, ansonsten ist je die Logik eigentlich nicht so undurchsichtig. Anne und Claus haben, glaube ich, recht. Es ist am Ende kein Übersetzungsproblem?
Danke dir, aber das trifft nicht zu. Die 1. Partei bietet die Dienstleistung selbst an und die 2. Partei ist Dienstleistungsempfänger. Also, Partei 1 bietet Studiengänge in Namibia an, Partei 2 ist Auftraggeber für diese Studiengänge. Zahlen müssen die Studenten selbst.
Ich nehme mal an, dass die 1. Partei als "Zwischenhändler" eine 5 % Pauschale für ihre Unterhänderdienste veranschlagt, um an den Trainings auch was zu verdienen. Diese Pauschale hat die 2. Parteil (voraussichtlich diejenigen, die geschult werden sollen) geschluckt, versteht aber nicht, warum die Bearbeitungsgebühr nicht mit der Pauschale abgedeckt ist...
nach nochmaligen Drübernachdenken, glaube ich, dass Claus Recht hat. Angesichts der Tatsache, dass in der Gesamtsumme schon ein Aufschlag enthalten ist, was von der 2. Partei akzeptiert wird, hat diese etwas dagegen, dass zusätzlich noch eine Bank-/Behördenpauschale erhoben wird.
ist es so gemeint, dass die 2. Partei Bedenken in Bezug auf den Aufschlag auf die Gesamtsumme hegt, die sie akzeptiert. D. h., sie akzeptiert zwar die Gesamtsumme, hat aber Einwände gegen den Aufschlag. Wäre zumindest eine Idee....
Bedenken gegen die Bank-/Behördenpauschale, weil sie quasi zu einem doppelten Aufschlag führt: erstere wird bereits pauschal berechnet (auf nachgewiesene Kosten aufgeschlagen), und auf die Gesamtsumme kommen noch einmal 5 % (akzeptierter) Gesamtaufschlag hinzu.
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1 day5 hrs confidence:
vor dem Hintergrund, dass
Explanation: wäre eine Möglichkeit, das zu übersetzen, und wenn es nicht das einzige Bedenken gegen die flat charge ist, würde sich auch ein schlichtes "zumal" anbieten.
Das "you" würde ich weglassen; in angloamerikanischen Vertragstexten spricht man sich häufiger persönlich an; für deutsche Juristen klingt das unseriös, denen würden sich da Stirn und Ärmelschoner kräuseln.
In der Sache (die Frage betrifft wohl weniger die Übersetzung dieses Satzteils) siehe Diskussion:
Der Vertragspartner beanstandet die flat charge, weil im Gesamtbetrag "bereits" ein (akzeptierter) pauschaler Aufschlag enthalten ist, der sich, was die flat charge betrifft, somit als pauschaler Aufschlag auf eine Pauschale erweist. ("Bereits" wäre hier nicht ganz logisch, jedenfalls nicht zeitlich, weil die surcharge wohl als letzte Position eingerechnet / hinzugeschlagen wird - evtl. besser "ihrerseits").
Ich halte die Berechnungsweise aber nicht unbedingt für schlitzohrig - Bank- und Behördengebühren sind zwar Fremdkosten, aber nicht einfach durchlaufende Kosten, denn mit deren pauschaler Berechnung geht u.U. auch der Anbieter ein Risiko ein, und er muss wahrscheinlich auch den Abrechnungsaufwand übernehmen - auch das lässt er sich mit 5 % vergüten.
Claus Sprick Germany Local time: 10:34 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 104