Umfang 13:51 Jan 20
dann dütfte das bedeuten: er hat die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung in dem gleichen Umfang zu zahlen, wie das, was ein Mandant an den von ihm beauftragten Rechtsantsanwalt zu zahlen hat (und das kann in den verschiedenen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich sein).
Z.B. kann darunter fallen: sogenannte "Eintreibungsgebühren", also Honorar, das der RA dafür bekommt, dass er Gelder für den Mandanten einnimmt und an ihn weiterleitet, aber auch Auslagen wie z.B. eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt, Vorschüsse für einen Sachverständigen, Beschaffung von Übersetzungen :-) usw. |