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notice seeking possession

German translation: Räumungsaufforderung


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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:notice seeking possession
German translation:Räumungsaufforderung
Entered by: Michaela Sommer
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10:53 Jun 21, 2004
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / tenancy agreement
English term or phrase: notice seeking possession
Hoffe, meine Frage erscheint nicht doppelt, beim 1. Mal scheint nämlich etwas schief gelaufen zu sein. Bin auf der Suche nach dem rechtlichen Fachausdruck, und zwar erscheint der Begriff in einem Mietvertrag in folgendem Satz:

"With this type of tenancy agreement, we may evict you through the courts once we have issued a *notice seeking possession* of your home, and the court has granted an order that you must leave the property."

Soweit ich dies mithilfe der vielen englischsprachigen Websites zu diesem Begriff verstanden habe, handelt es sich hier um den 1. rechtlichen Schritt auf dem Weg zur Räumungsklage, deshalb habe ich an Antrag auf Räumungsklage gedacht. Oder kennt jemand die korrekte deutsche Version hierzu?
Michaela Sommer
Local time: 08:23
Räumungsaufforderung
Explanation:
Die Räumungsklage gibt es im Englischen als "action for possession/eviction" oder "action seeking possession".

Zur Terminologie:

notice to vacate = Aufforderung zur Räumung (Synonym)
to seek possession = wörtlich: Besitz anstreben

--> notice seeking possession = Räumungsaufforderung/Kündigung

--> to issue a notice seeking possession = zur Räumung auffordern/kündigen

Erklärung:

Die Räumungsklage ist terminologisch nicht mit der Räumungsaufforderung/Kündigung gleichzusetzen, denn zuerst kommt die Aufforderung zur Räumung. Kommt man dieser nicht nach, erhebt man Räumungsklage und, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, endet das Verfahren damit, dass das Gericht auf Räumung erkennt (grants an order that you must leave the property).

Insofern ist Deine Einschätzung richtig, dass es sich um den 1. Schritt auf dem Weg zur Räumungsklage handelt.

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Note added at 6 hrs 32 mins (2004-06-21 17:25:25 GMT)
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Nachtrag zu oben:

1. Ad \"notice seeking possession\":

Ein entsprechendes Formular ist z.B. unter www.letlink.co.uk/GeneralInfo/ General%20possession/SECTION8.pdf einzusehen. Darin steht, dass mit einer \"notice seeking possession\" dem Mieter durch den Vermieter mitgeteilt wird, dieser beabsichtige bei Gericht einen Antrag auf Zwangsräumung zu stellen (\"intends to apply to the court for an order requiring you to give up possession\"), sofern der Mieter nicht auszieht. Dies wird auch durch andere Seiten belegt.

--> Zu jenem Zeitpunkt, zu dem eine \"notice seeking possession\" ergeht, wurde noch kein Verfahren eröffnet. Es wird mitgeteilt, dass ein solches auf Antrag des Mieters eröffnet wird, sofern der Mieter nicht auszieht. Zieht dieser aus und teilt er dies dem Vermieter mit, kommt es zu gar keinem Gerichtsverfahren (vgl. auch Formulartext).

2. Ad \"Räumungsaufforderung\":

Mit einer Räumungsaufforderung wird dem Mieter mitgeteilt, dass nach Ablauf einer in der Räumungsaufforderung gesetzten Frist Räumungsklage durch den Vermieter erhoben wird.

--> Auch hier ist noch kein Verfahren eröffnet worden. Es wird die Absicht mitgeteilt, Räumungsklage zu erheben, sofern der Mieter nicht auszieht. Auch hier ist es so, dass es zu gar keinem Verfahren kommt, wenn sich der Mieter beugt.

3. Ad \"Räumungsankündigung\":

Wie aus den Links unten auch hervorgeht, hat eine Räumungsankündigung die Benachrichtigung vom Räumungstermin zum Inhalt. Hiermit wird angekündigt, an welchem Tag der Vollzugsbeamte vor der Tür steht, um die Zwangsräumung durchzuführen. Hierfür ist aber ein Rechtstitel erforderlich, d.h. es muss bereits Klage erhoben und die Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils angeordnet worden sein.

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Note added at 6 hrs 37 mins (2004-06-21 17:30:25 GMT)
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Ad 1. In der \"notice seeking possession\" wird natürlich mitgeteilt, dass ein Räumungsverfahren auf Antrag des Vermieters eröffnet wird (nicht des Mieters wie oben steht...). Fälschlicherweise steht oben \"Mieter\".
Selected response from:

innsbruck
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Summary of answers provided
4Räumungsaufforderung
innsbruck
4Räumungsankündigung
Ivo Lang
3 +1Räumungsklage
abaensch


  

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1 hr   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5 peer agreement (net): +1
Räumungsklage


Explanation:
Stimme deiner Vermutung zu, aber unter Vorbehalt, da ich im Mietrecht kein Profi bin. Der Link gibt aber Hinweise darauf.

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Note added at 1 hr 38 mins (2004-06-21 12:31:26 GMT)
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Stimmt das Gericht dem Antrag auf Klage zu, erhält der Klagende ein rechtskräftiges Räumungsurteil.


    Reference: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Raeumungsklage%20Raeumun...
abaensch
Germany
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agree  David Moore: Eine Räumungsklage einreichen, then you would get the court's "Räumungsurteil". Rossbach I'm sure has it slightly askew, they should have written "Stimmt das Gericht dem Antrag zu, erhält....". The Klage was what you originally entered....
1 hr
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Räumungsankündigung


Explanation:
Es handelt sich hier wohl um das Äquivalent der englischen "repossession notice", die weder eine amtliche Räumungsklage noch eine Räumungsaufforderung ist. Wie die Einsicht in deusche Sites zeigt, muß während des "Zwangsräumungsverfahrens", und um das geht es hier ja, auch in Deutschland vor Ergehen der "Räumungsmitteilung" (die wiederum nach Ergehen eines Urteils auf Zwangsräumung folgt) als erstes dem Mieter die Ankündigung des Antags auf Zwangsräumung eine "Räumungsankündigung" vorausgehen.
Innerhalb des fraglichen englischen Satzes werdenzwei verschiedene Dinge genannt: Einmal die "Räumungsankündigung" (notice of repossesion) und zweitens die "Räumungsauforderung" (repossession order by the courts).

http://www.google.de/search?q=cache:VUlZAODSvKUJ:www.justiz....
Förmliche Zustellung der Räumungsankündigung mit folgendem Inhalt:
Benachrichtigung vom Räumungstermin
http://squat.net/archiv/duesseldorf/Dipl_Int-1_4-2.html
Nach einer Räumungsankündigung von 9 Häusern durch den neuen CDU-Bausenator Rastemborski erklären BesetzerInnen am 5. August in einer bundesweit bekannt gewordenen Presseerklärung
http://www.google.de/search?q=cache:fGC9WQZInF0J:www.vereinn...
Mit der Räumungsankündigung oder dem Räumungsbefehl kann beim Amt
für Miet- und Wohnungswesen Basel-Stadt eine Notwohnung beantragt werden.
➝ Amt für Miet- und Wohnungswesen (AMW), Binningerstrasse 6, 4001 Basel


Ivo Lang
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4 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
Räumungsaufforderung


Explanation:
Die Räumungsklage gibt es im Englischen als "action for possession/eviction" oder "action seeking possession".

Zur Terminologie:

notice to vacate = Aufforderung zur Räumung (Synonym)
to seek possession = wörtlich: Besitz anstreben

--> notice seeking possession = Räumungsaufforderung/Kündigung

--> to issue a notice seeking possession = zur Räumung auffordern/kündigen

Erklärung:

Die Räumungsklage ist terminologisch nicht mit der Räumungsaufforderung/Kündigung gleichzusetzen, denn zuerst kommt die Aufforderung zur Räumung. Kommt man dieser nicht nach, erhebt man Räumungsklage und, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, endet das Verfahren damit, dass das Gericht auf Räumung erkennt (grants an order that you must leave the property).

Insofern ist Deine Einschätzung richtig, dass es sich um den 1. Schritt auf dem Weg zur Räumungsklage handelt.

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Note added at 6 hrs 32 mins (2004-06-21 17:25:25 GMT)
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Nachtrag zu oben:

1. Ad \"notice seeking possession\":

Ein entsprechendes Formular ist z.B. unter www.letlink.co.uk/GeneralInfo/ General%20possession/SECTION8.pdf einzusehen. Darin steht, dass mit einer \"notice seeking possession\" dem Mieter durch den Vermieter mitgeteilt wird, dieser beabsichtige bei Gericht einen Antrag auf Zwangsräumung zu stellen (\"intends to apply to the court for an order requiring you to give up possession\"), sofern der Mieter nicht auszieht. Dies wird auch durch andere Seiten belegt.

--> Zu jenem Zeitpunkt, zu dem eine \"notice seeking possession\" ergeht, wurde noch kein Verfahren eröffnet. Es wird mitgeteilt, dass ein solches auf Antrag des Mieters eröffnet wird, sofern der Mieter nicht auszieht. Zieht dieser aus und teilt er dies dem Vermieter mit, kommt es zu gar keinem Gerichtsverfahren (vgl. auch Formulartext).

2. Ad \"Räumungsaufforderung\":

Mit einer Räumungsaufforderung wird dem Mieter mitgeteilt, dass nach Ablauf einer in der Räumungsaufforderung gesetzten Frist Räumungsklage durch den Vermieter erhoben wird.

--> Auch hier ist noch kein Verfahren eröffnet worden. Es wird die Absicht mitgeteilt, Räumungsklage zu erheben, sofern der Mieter nicht auszieht. Auch hier ist es so, dass es zu gar keinem Verfahren kommt, wenn sich der Mieter beugt.

3. Ad \"Räumungsankündigung\":

Wie aus den Links unten auch hervorgeht, hat eine Räumungsankündigung die Benachrichtigung vom Räumungstermin zum Inhalt. Hiermit wird angekündigt, an welchem Tag der Vollzugsbeamte vor der Tür steht, um die Zwangsräumung durchzuführen. Hierfür ist aber ein Rechtstitel erforderlich, d.h. es muss bereits Klage erhoben und die Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils angeordnet worden sein.

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Note added at 6 hrs 37 mins (2004-06-21 17:30:25 GMT)
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Ad 1. In der \"notice seeking possession\" wird natürlich mitgeteilt, dass ein Räumungsverfahren auf Antrag des Vermieters eröffnet wird (nicht des Mieters wie oben steht...). Fälschlicherweise steht oben \"Mieter\".

innsbruck
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