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English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s)
English term or phrase:legal, equitable or other relief
"X AND Y AGREE THAT THE LIQUIDATED DAMAGES PROVIDED FOR ABOVE SHALL BE THE SOLE DAMAGES AND THE SOLE AND EXCLUSIVE REMEDY OF Y, LEGAL, EQUITABLE, OR OTHERWISE, IN THE EVENT OF ANY BREACH OR DEFAULT, OR CLAIMED BREACH OR DEFAULT BY X"
Das hat wohl etwas mit Recht und Billigkeit zu tun, aber wie könnte ich dann das "or otherwise" einbauen??
Danke
Explanation: Wie die Diskussion unter der o.g. Adresse zeigt, war die damalige Diskussion recht hitzig.
legal remedy = Rechtsbehelf nach dem Common-law (beruht auf Gewohnheitsrecht und wird durch richterl. Entscheidungen weiterentwickelt)
equitable remedy = Rechtsbehelf nach dem Equity-law (Billigkeitsrecht)
otherwise = sonstiger Rechtsbehelf
Es geht nicht anders, als die Dinge beim Namen zu nennen. M.E. wäre "Recht und Billigkeit" eine unzulässige Vereinfachung, zumal auch ein deutscher Jurist, der die Übersetzung des Vertrages liest, schon wissen muss, welche Rechtsbehelfe ihm nach welchem Recht offen stehen! Und es gibt im anglo-amerikanischen Rechtskreis nun mal die Trennung zwischen dem formal sehr strengen Common law und dem Equity-Law, das deshalb entstanden ist, weil das Common law eben eine solche Formstrenge kennt. Also die Bezeichnungen anführen und entweder in Klammer bzw. Fussnote spezifizieren.
-------------------------------------------------- Note added at 1 hr 16 mins (2004-12-17 15:10:43 GMT) --------------------------------------------------
Du kannst hier auch so formulieren: \"der einzige Rechtsbehelf, der Y gemäss/nach dem Common Law, Equity Law oder anderweitig offent steht,\" oder Du stellst das voran \"der einzige nach/gemäss [...] verfügbare Rechtsbehelf\"
Hast du wahrscheinlich schon gesehen: http://www.proz.com/kudoz/272754
14:05 Dec 17, 2004
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Answers
27 mins confidence:
s.u.
Explanation: Wie die Diskussion unter der o.g. Adresse zeigt, war die damalige Diskussion recht hitzig.
legal remedy = Rechtsbehelf nach dem Common-law (beruht auf Gewohnheitsrecht und wird durch richterl. Entscheidungen weiterentwickelt)
equitable remedy = Rechtsbehelf nach dem Equity-law (Billigkeitsrecht)
otherwise = sonstiger Rechtsbehelf
Es geht nicht anders, als die Dinge beim Namen zu nennen. M.E. wäre "Recht und Billigkeit" eine unzulässige Vereinfachung, zumal auch ein deutscher Jurist, der die Übersetzung des Vertrages liest, schon wissen muss, welche Rechtsbehelfe ihm nach welchem Recht offen stehen! Und es gibt im anglo-amerikanischen Rechtskreis nun mal die Trennung zwischen dem formal sehr strengen Common law und dem Equity-Law, das deshalb entstanden ist, weil das Common law eben eine solche Formstrenge kennt. Also die Bezeichnungen anführen und entweder in Klammer bzw. Fussnote spezifizieren.
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Du kannst hier auch so formulieren: \"der einzige Rechtsbehelf, der Y gemäss/nach dem Common Law, Equity Law oder anderweitig offent steht,\" oder Du stellst das voran \"der einzige nach/gemäss [...] verfügbare Rechtsbehelf\"
innsbruck Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 94