@Albert 13:12 Dec 30, 2010
Da es sich um eine Eintragung nach dsem Madrider Abkommen handelt, darf ich dieses Abkommen hier auszugsweise im verbindlichen deutschen Text zitieren:
"Artikel 3ter
(1) Das Gesuch um Ausdehnung des Schutzes aus der internationalen Registrierung auf ein Land, das von der durch Artikel 3bis geschaffenen Befugnis Gebrauch gemacht hat, ist in dem in Artikel 3 Absatz (1) vorgesehenen Gesuch besonders zu erwähnen."
Dass deutsche Bürokraten daraus Erstreckung gemacht haben (was ich eigentlich eher für die Schweiz vermutet hätte), brauchen wir also nicht als verbindlich hinzunehmen.
Und warum "Erstreckung" passender als "Ausdehnung" sein soll, ist mir nicht klar. |