Ich bliebe 13:47 Mar 8, 2011
bei den deutschen verba legalia, auch wenn bei der obigen Entscheidung deutsches Recht nicht gesprochen wurde.
Deutsche juristen, die wohl am ehesten die Adressaten des Zieltextes sein werden, verstehen das am besten, und ein Problem mit einem 'false friend' , dessentwegen man NICHT so direkt übersetzen sollte, ersehe ich auch nirgends.
Kreativität und sprachliche Originalität bei entsprechend geeigneten Texten, möglichst exakte, vl. sogar penible Übersetzung, und wenn es holzig klingt, und Wortwiederholungen einschließt, wo es ums Genaue geht. |