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09:33 Apr 16, 2011
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Patents, Trademarks, Copyright / Frage zur Patentfachsprache (mal wieder)
English term or phrase:(at least) one of...
Hallo alle eingefleischten Patentler, ich habe hier eine grundsätzliche Frage, die glaube ich schon mal gestellt wurde, konnte sie aber bei Proz jetzt nicht finden. Deshalb nochmal (ihr verzeiht die Redundanz):
Es geht um den leidigen und immer wiederkehrenden Begriff ".. (at least) one of...), wie beispielsweise hier:
1 ...the condition including at least either one of measured current or measured welding,...
2 ...the controller correcting one of the welding route and the welding condition...
3 ...at least one of a current and a voltage is/are communicated through a data bus...
Ich habe jeweils folgenderweise übersetzt:
1...wobei zu der Bedingung zumindest entweder ein gemessener Strom oder eine gemessene Spannung gehört...
2... wobei die Steuerung den Schweißweg bzw. die Schweißungsbedingung korrigiert...
3...wobei zumindest ein Strom und/oder eine Spannung über einen Datenbus übermittelt ist...
Die Übersetzung wurde als ungenau abgelehnt, richtig sei:
1... wobei zu der Bedingung zumindest eines von entweder einem gemessenen Strom oder einer gemessenen Spannung gehört....
2...wobei die Steuerung eines von dem Schweißweg und der Schweißungsbedingung korrigiert...
3...wobei zumindest eines von einem Strom und einer Spannung über einen Datenbus übermittelt ist...
deine Übersetzung ist richtig. (bei 2. hätte ich statt bzw. auch entweder/oder genommen).
"Eines von einem" ist absoluter Blödisnn. Aber wie schon geschrieben wurde: Wenn der Kunde es so will..... Wobei es mich auch natürlich auch ärgern würde , wenn meine Übersetzung fälschlicherweise als ungenau bezeichnet würde.
Mit den Formulierungen sind wahrscheinlich Markush-Gruppen gemeint, die i.a. wie folgt folgt formuliert werden:
mindestens ein (ein oder mehrere) aus gewählt aus der Gruppe, die (die Elemente) a, b, c und d umfaßt.
Bei den von Dir gewählten Übersetzungen geht die Möglichkeit einer Mehrfachauswahl nicht eindeutig hervor (insb. Bsp. 1), was im Patentbereich eine deutliche Beschränkung des Schutzumfangs bedeuten kann.
Das hier ist nit-picking vom Feinsten.
Wie Rolf schon anmerkte, entweder oder - wenn es sich um eine "Einheit" handelt. Oder jeweils eines von ZWEI verschiedenen Dingen.
... dieses "eines"? Völlig absurd. "Eines von einem gemessenen Strom" gibt es nicht, es gibt nur "ein gemessener Strom".
Es sei denn, dieses eine sei etwas anderes, das im Zusammenhang mit dem Strom steht, zum Beispiel das Integral, und der Satz beziehe sich auf dieses eine.
Willi sei sein Himmelreich , Thilo ! Wenn, wie hier, eindeutig für eine wörtliche, holprige, lösung Stellung bezogen wird, weißt Du wenigstens, woran Du bist. Viele Kollegen werden gern im Dunkeln gelassen , da ist DAS hier doch ein kleineres Übel. Nimm es gelassen, so, wie man oft auch Texte hat, mit denen man INHALTLICH keines falls übereinstimmt.
Also- take it easy !