@phillee 21:49 Oct 11, 2010
die Beispiele sehen auf den ersten Blick immer so überzeugend aus: Die Quellensteuer betrifft nur Empfänger OHNE Wohnsitz in der Schweiz. Sie betrifft nicht in der CH ansässige Mitarbeiter, für die ein völlig normaler Steuereinbehalt gilt. Es ist hier natürlich nicht der Platz um Steuereinzugssysteme zu erörtern oder zu darüber zu dozieren. Aber jeder, der schon in mehreren Ländern gearbeitet hat oder Dividenden aus verschiedenen Ländern bezieht, kennt das System bis zum Erbrechen (ich auch).
Ah ja: witholding ist der normale Steuereinbehalt (in D: Lohnsteuereinbehalt durch den AG). |