Die Zahl 10 % in der Besteuerung des Kantons Zug kommt im Zusammenhang mit Mischunternehmen 3 Mal vor:
In der Regel bemisst sich die Quote für die Besteuerung des Gewinnes aus der ausländischen Geschäftstätigkeit
nach der Personalintensität in der Schweiz wie folgt:
weniger als 6 Beschäftigte 10 %
6 - 10 Beschäftigte 15 %
11 - 30 Beschäftigte 20 %
über 30 Beschäftigte 25 %
Massgebend sind die in der Schweiz beschäftigten Vollzeitstellen des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres.
Sind Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz massgeblich an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt, wirkt sich dies grundsätzlich Quoten erhöhend (10 %-Punkte) aus. Die Quote von maximal 25 % wird jedoch nicht überschritten.
Für den CHF 200 Mio. übersteigenden operativen Gewinn Ausland (auf 12 Monate bezogen) gemäss Spartenrechnung beträgt die steuerbare Quote 10 %, unabhängig von der Anzahl Beschäftigte oder einer massgeblichen schweizerischen Beteiligung an der Gesellschaft.
http://www.zug.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung...