compensation due by/to

German translation: Ausgleichsanspruch gegenüber

20:49 Mar 18, 2014
English to German translations [PRO]
Bus/Financial - Law: Contract(s)
English term or phrase: compensation due by/to
Verständnisfrage zu folgendem Satz aus einem Handelsvertretervertrag:

XY customers are to be regarded as Z's existing customers. However, no compensation will be due by the Agent to Z for such existing customers.

Ist das logisch? Weshalb sollte der Handelsvertreter dem Auftraggeber für Bestandskunden eine Entschädigung zahlen? Vermutlich soll das doch eher heißen, dass er auf mit diesen Bestandskunden realisierte Umsätze keine Provision erhält, oder?
Vielen Dank für alle Denkanstöße - der englische Text kommt übrigens nicht von Muttersprachlern.
Ellen26
Local time: 03:15
German translation:Ausgleichsanspruch gegenüber
Explanation:
Ich meine, es geht hier um den Handelsvertreterausgleich, also den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Die Handelskammer Hamburg erklärt es folgendermaßen:
„Durch die Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verliert der Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch für Geschäfte, die der Unternehmer mit den von ihm geworbenen Kunden abschließt. Trotzdem behält der Unternehmer die Möglichkeit, mit diesen Kunden weiterhin Verträge zu schließen. Insbesondere dann, wenn der Handelsvertreter einen festen Kundenstamm aufgebaut hat, sind Folgebestellungen, zumindest für einen gewissen Zeitraum, zu erwarten. Der Unternehmer profitiert also noch nachträglich von den Leistungen des Handelsvertreters, ohne dass ein entsprechender Provisionsanspruch ausgelöst wird. Gem. § 89 b HGB steht dem Handelsvertreter hierfür ein „angemessener“ Ausgleich zu. Der Handelsvertreter erhält praktisch eine Vergütung für den von ihm aufgebauten und dem Unternehmer nach Vertragsbeendigung überlassenen Kundenstamm.
http://www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/unterneh...


Oder auch hier:
„Der Handelsvertreterausgleich, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Ausgleich oder Abfindung genannt, soll dem Handelsvertreter eine zusätzliche Vergütung für während der Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste gewähren. Dabei handelt es sich um eine Gegenleistung für geleistete Dienste, für die der Handelsvertreter infolge der Beendigung des Vertragsverhälnisses keine seiner Leistung entsprechende Vergütung mehr erhält“
http://www.info-handelsvertreterrecht.de/handelsvertreter/ha... (siehe auch weiter unten die Erläuterungen unter „3.3 Kundenwerbung“)
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Thomas Pfann
United Kingdom
Local time: 02:15
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Danke! Ist bei dem vagen Text allerdings Interpretationssache...
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Summary of answers provided
5Ausgleich fällig durch / an
Claudia Hoffmann
3Ausgleichsanspruch gegenüber
Thomas Pfann


Discussion entries: 3





  

Answers


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Ausgleichsanspruch gegenüber


Explanation:
Ich meine, es geht hier um den Handelsvertreterausgleich, also den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Die Handelskammer Hamburg erklärt es folgendermaßen:
„Durch die Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verliert der Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch für Geschäfte, die der Unternehmer mit den von ihm geworbenen Kunden abschließt. Trotzdem behält der Unternehmer die Möglichkeit, mit diesen Kunden weiterhin Verträge zu schließen. Insbesondere dann, wenn der Handelsvertreter einen festen Kundenstamm aufgebaut hat, sind Folgebestellungen, zumindest für einen gewissen Zeitraum, zu erwarten. Der Unternehmer profitiert also noch nachträglich von den Leistungen des Handelsvertreters, ohne dass ein entsprechender Provisionsanspruch ausgelöst wird. Gem. § 89 b HGB steht dem Handelsvertreter hierfür ein „angemessener“ Ausgleich zu. Der Handelsvertreter erhält praktisch eine Vergütung für den von ihm aufgebauten und dem Unternehmer nach Vertragsbeendigung überlassenen Kundenstamm.
http://www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/unterneh...


Oder auch hier:
„Der Handelsvertreterausgleich, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Ausgleich oder Abfindung genannt, soll dem Handelsvertreter eine zusätzliche Vergütung für während der Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste gewähren. Dabei handelt es sich um eine Gegenleistung für geleistete Dienste, für die der Handelsvertreter infolge der Beendigung des Vertragsverhälnisses keine seiner Leistung entsprechende Vergütung mehr erhält“
http://www.info-handelsvertreterrecht.de/handelsvertreter/ha... (siehe auch weiter unten die Erläuterungen unter „3.3 Kundenwerbung“)

Thomas Pfann
United Kingdom
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Danke! Ist bei dem vagen Text allerdings Interpretationssache...
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Ausgleich fällig durch / an


Explanation:
Ausgleich fällig durch / an

Claudia Hoffmann
Germany
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