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Explanation: Die vollständige Version dieses Satzes lautet wie folgt: "Dieser Vertrag ist in deutscher und englischer Sprache verfasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist". Im Englischen müßte es eigentlich heißen: "Both versions are equally authentic."
Klauseln wie "Version A is equivalent to version B" bzw. "Der englische Wortlaut und der deutsche Wortlaut stimmen überein." oder "Der englische Wortlaut ist eine korrekte Übersetzung des deutschen Wortlautes" sind in Verträgen nicht sinnvoll. Sinnvoll ist nur die Aussage, dass beide Fassungen gleichermaßen rechtsverbindlich sind, und dass ein Kläger sich vor Gericht auf eine der beiden Fassungen berufen kann.
"Ich beziehe mich nicht auf die Verantwortung gegenüber dem Leser, sondern gegenüber dem Fragesteller, der keinen Kontext nennt und vielleicht auch kein Übersetzer ist. Wir können ihm nicht mehr in seinen Satz hineininterpretieren als dasteht."
Indem man trotzdem eine klare, uneingeschränkte Antwort auf die Frage gibt, interpretiert man in die Frage hinein, dass der Fragesteller nicht die Absicht hat, den angefragten Satz mit "Der englische Text ist übereinstimmend mit dem deutschen" zu übersetzen. Denn hätte er die Absicht, dann würde man ihn ja warnen.
Falls man die Absicht nicht kennt, gehört es also zur Verantwortung gegenüber dem Fragesteller, ihn deutlich auf das Problem darauf hinzuweisen – gerade dann, wenn man es für möglich hält, dass er kein Übersetzer ist.
"Alles andere ist in diesem Fall übertrieben (das Wort müßig habe ich nie verwendet)"
"Müßig" bedeutet für mich unter anderem "überflüssig, unnütz". Hattest du nichts dergleichen gemeint? Hm, das habe ich anders gelesen.
"Soll/muss die deutsche Übersetzung denn wirklich mehr aussagen als der englische Originalsatz?"
Nun, man schreibt ja nicht für den Kunden, sondern für den Leser. Der Leser hat nur den einen Text, nämlich die Übersetzung – ein Alibi wie "Das steht aber so holprig/ungenau/falsch im Original" interessiert ihn logischerweise nicht.
Natürlich gibt es viele Leser, die es gar nicht merken, wenn sie etwas in der Sache Fragwürdiges lesen und/oder es gar nicht merken, wenn sie etwas nicht wirklich verstanden haben.
Ehe ich aber etwas schreibe, das aus Sicht eines verständigen(!) Lesers fragwürdig ist, überlege ich zumindest dreimal , ob ich das wirklich tun soll. So eine Überlegung für müßig zu halten, das käme mir nie in den Sinn.
"Übereinstimmend" ohne Zusatz sagt überhaupt nichts aus. "Im Wortlaut übereinstimmend" kann ja nicht gemeinnt sein. "Inhaltlich übereinstimmend" sagt auch nichts, denn dann muss man fragen, was mit "Inhalt" genau gemeint ist: die Wörter oder zusätzlich auch das, was die Wörter juristisch bedeuten?
Ist z. B. "lease" und "Pacht" inhaltlich dasselbe oder nicht?
übereinstimmend ist auch ok, wenn es nicht bedeuten soll, dass beide Fassungen gleichermaßen verbindlich sind. Aber warum sollte man eine derartige Klausel in einen Vertrag aufnehmen? Das halte ich nicht für sinnvoll:
Es kommt darauf an, was man meint. Soll dieser Satz bedeuten, dass beide Fassungen verbindlich sind? Dann würde man auf Deutsch schreiben: "Die englische und die deutsche Fassung dieses Vertrags sind gleichermaßen verbindlich." Das müßte dann aber auf Englisch heißen "Both versions are equally authentic". Oder bedeutet dieser Satz nur, dass die eine Fassung eine genaue Übersetzung der anderen Fassung ist. Dann würde man im Deutschen sagen: "Fassung A entspricht sinngemäß Fassung B". Allerdings ist diese Aussage in einem Vertrag nicht sehr angebracht, und ich glaube, der Verfasser wollte sagen, dass beide Fassungen gleichermaßen verbindlich/equally authentic sind.
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the english text is equivalent to the german
übereinstimmend
Explanation: .... stimmt mit dem deutschen überein
Regina Eichstaedter Local time: 08:04 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 130