Geldzahlung vs. Schaden(s)ersatz 12:50 Jun 16, 2015
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (Grundsatz der Naturalrestitution i.S.d. § 249 Abs. 1 BGB). Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 BGB).
Mein Vorschlag:
Die empfangende Partei stimmt zu, dass im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung aus diesem Vertrag die Zahlung eines Geldbetrages bzw. die Leistung von Schadensersatz für die offenlegende Partei keine angemessene Entschädigung darstellt. |