Ich tendiere auch eher ... 21:09 Nov 9, 2015
... zu @Christines Variante:
Für alle Policen muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft alle durch den Kunden (Bauherren) bestimmten/festgelegten Unternehmen auf der vereinbarten Liste dreißig (30) Tage im Voraus benachrichtigt werden müssen.
Jetzt noch in schönem Deutsch, aber ich glaube, das ist das, was gemeint ist. Also i. S. v.: Die Versicherungsgesellschaft muss allen Unternehmen, die vom Kunden festgelegt wurden, auf der Liste, die vereinbart wurde, 30 Tage vorher sagen, dass die Versicherung gekündigt werden soll - es muss sichergestellt werden, dass das in den Policen steht. |