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benefit of excussion

German translation: Recht(swohltat) der Einrede auf Vorausklage (Exkussion)


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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:benefit of excussion
German translation:Recht(swohltat) der Einrede auf Vorausklage (Exkussion)
Entered by: Melanie Wittwer
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05:59 Dec 19, 2006
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
English term or phrase: benefit of excussion
a party issuing a written guarantee is refraining from taking up the right of benefit of excussion
Melanie Wittwer
New Zealand
Local time: 20:39
Recht(swohltat) der Einrede auf Vorausklage (Exkussion)
Explanation:
Dieses Recht auf "Vorausklage oder kurz "Exkussion" gibt es in fast allen Rechtsräumen. Scheint aus dem römischen Recht hervorgegangen zu sein. Was es genau ist, hier:

http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/"219976...
Vom pignore tacito subsidiario, oder der stillschweigenden Willenserklärung der Contrahenten bei Verbindung einer allgemeinen und besondern Hypothek, und ob die daher entspringende exceptio excussionis nicht auch dem Schuldner selbst zu Statten komme
http://209.85.135.104/search?q=cache:wFT5lnyvJ5oJ:www.kanoni...
exceptio (f.) Einrede, Einwendung

beneficium excussionis „die Rechtswohltat der Vorausklage“: der (subsidiär verpflichtete) Belangte verweist darauf, zuerst beim Hauptschuldner die Eintreibung der Forderung zu versuchen
http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/mey...
Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung eines insolventen Schuldners gebraucht, wenn dieser zuvor in Anspruch genommen werden muß, ehe gegen den Bürgen geklagt werden kann; daher Exceptio oder Beneficium excussionis, das dem Bürgen gegen die vom Gläubiger wider ihn angestellte Klage zustehende Recht, zu verlangen, daß der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner ausklage. Diese Einrede (auch beneficium ordinis genannt) steht dem Bürgen ohne besondere Verabredung zu, es sei denn, daß letzterer versprochen hat, als Selbstschuldner zu haften. Daher ist es bei Bürgschaftsverträgen gewöhnlich, daß der Gläubiger die Klausel des Verzichts auf diese bürgschaftliche Rechtswohlthat aufnehmen und den Bürgen versprechen läßt, "als Bürge und Selbstschuldner" haften zu wollen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaft
Dies wird durch die Einrede der Vorausklage (das ist die Verweisung auf die vorherige Ausklagung des Hauptschuldners) im Prozess sichergestellt
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Ivo Lang
Local time: 09:39
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So schnell und so ausführlich. Vielen Dank!
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5 +2Recht(swohltat) der Einrede auf Vorausklage (Exkussion)
Ivo Lang


  

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Recht(swohltat) der Einrede auf Vorausklage (Exkussion)


Explanation:
Dieses Recht auf "Vorausklage oder kurz "Exkussion" gibt es in fast allen Rechtsräumen. Scheint aus dem römischen Recht hervorgegangen zu sein. Was es genau ist, hier:

http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/"219976...
Vom pignore tacito subsidiario, oder der stillschweigenden Willenserklärung der Contrahenten bei Verbindung einer allgemeinen und besondern Hypothek, und ob die daher entspringende exceptio excussionis nicht auch dem Schuldner selbst zu Statten komme
http://209.85.135.104/search?q=cache:wFT5lnyvJ5oJ:www.kanoni...
exceptio (f.) Einrede, Einwendung

beneficium excussionis „die Rechtswohltat der Vorausklage“: der (subsidiär verpflichtete) Belangte verweist darauf, zuerst beim Hauptschuldner die Eintreibung der Forderung zu versuchen
http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/mey...
Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung eines insolventen Schuldners gebraucht, wenn dieser zuvor in Anspruch genommen werden muß, ehe gegen den Bürgen geklagt werden kann; daher Exceptio oder Beneficium excussionis, das dem Bürgen gegen die vom Gläubiger wider ihn angestellte Klage zustehende Recht, zu verlangen, daß der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner ausklage. Diese Einrede (auch beneficium ordinis genannt) steht dem Bürgen ohne besondere Verabredung zu, es sei denn, daß letzterer versprochen hat, als Selbstschuldner zu haften. Daher ist es bei Bürgschaftsverträgen gewöhnlich, daß der Gläubiger die Klausel des Verzichts auf diese bürgschaftliche Rechtswohlthat aufnehmen und den Bürgen versprechen läßt, "als Bürge und Selbstschuldner" haften zu wollen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaft
Dies wird durch die Einrede der Vorausklage (das ist die Verweisung auf die vorherige Ausklagung des Hauptschuldners) im Prozess sichergestellt


Ivo Lang
Local time: 09:39
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So schnell und so ausführlich. Vielen Dank!

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  -> Danke.
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